





| PRESSEMITTEILUNG | Berlin, 4.6.1999 |
Reporter ohne Grenzen fordert Freiheit für Grigory Pasko
Dem russischen Journalisten drohen nach einem unrechtmäßigen Prozeß bis zu
20 Jahre Haft.
Am 6. Juni wird ein Militärgericht in Wladiwostok den Prozeß gegen den
Journalisten Grigory Pasko unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen
und dabei voraussichtlich das Urteil gegen den Redakteur der
Marinezeitschrift Bojewa Wachta fällen. Reporter ohne Grenzen,
internationale Menschenrechtsorganistion zur Verteidigung der
Pressefreiheit, fordert einen Freispruch und übt zudem scharfe Kritik am
Verfahren selbst.
- Grigory Pako sitzt seit dem 20. November 1997 im
Hochsicherheitsgefängnis von Wladiwostok. Die Anklage gegen ihn lautet auf
"Hochverrat". Im Falle einer Verurteilung drohen ihm 15 bis 20 Jahre Haft.
Der Journalist filmte 1993 die Verklappung radioaktiver Abfälle im
Japanischen Meer durch Schiffe der russischen Marine und gab das Material
an den japanischen Fernsehsender NHK weiter. Umweltschutzorganisationen
hatten diese Praxis bereits mehrfach dokumentiert und öffentlich gemacht -
schon deshalb ist der gegen Pasko erhobene Vorwurf der "Verbreitung von
Staatsgeheimnissen" vollkommen absurd.
- Pasko ist bereits seit 17 Monaten ohne Schuldspruch inhaftiert -
ein klarer Verstoß gegen Artikel 5 der von Rußland ratifizierten
Europäischen Menschenrechtskonvention, der Angeklagten das Recht auf ein
zügiges Gerichtsverfahren garantiert. Die Anträge seiner Verteidiger auf
eine öffentliche Verhandlung und die Verlegung an einen anderen Ort, um der
Einflußnahme der Militärbehörden zu begegnen lehnte der Oberste Gerichtshof
im November letzten Jahres ab.
- Nach Informationen von Reporter ohne Grenzen wurde Grigory Pasko am
6. Mai durch den Vorsitzenden des Gerichts jede Stellungnahme zu
verschiedenen Unregelmäßigkeiten des Verfahrens verboten. Dazu gehört der
Ausschluß von Karen Nersissian, einem seiner Anwälte. Die Militärrichter
warfen ihm vor, er habe Informationen aus den Gerichtsakten veröffentlicht.
Am 23. April gab Juri Ralin, einer der Zeugen der Anklage, zu, daß er seit
Anfang 1998 von den Ermittlern des Geheimdienstes FSB dazu gedrängt wurde,
eine Falschaussage zu Lasten Grigory Pakos abzugeben.
- Nach Überzeugung von Reporter ohne Grenzen hat Grigory Pasko sich
nichts zuschulden kommen lassen, sondern seine beruflichen Aufgaben
wahrgenommen: "Jeder Journalist hat das Recht, Informationen zu suchen,
nachzufragen, zu empfangen und weiterzuverbreiten", lautet Artikel 47 des
russischen Mediengesetzes. Die russische Verfassung (Artikel 41 und 42) und
das Strafgesetzbuch (Artikel 237) bedrohen sogar jeden mit bis zu fünf
Jahren Gefängnis, der Informationen über Naturkatastrophen oder Unfälle,
die Menschenleben gefährden können, zurückhält.
Reporter ohne Grenzen
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