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Ohne Pressefreiheit bleiben Opfer unsichtbar
 
Russland 20.02.09
Neue Ermittlungen im Mordfall Anna Politkowskaja angekündigt

Die russische Justiz hat eine Wiederaufnahme der Ermittlungen im Mordfall Anna Politkowskaja angekündigt. Das berichteten russische Nachrichtenagenturen unter Berufung auf Jewgeni Subow, den Vorsitzenden Richter im  Politkowskaja-Prozess.

 

Reporter ohne Grenzen (ROG) hat immer wieder auf die Notwendigkeit intensiverer Untersuchungen hingewiesen. „Die Hauptfiguren in dem Mordfall sind noch nicht identifiziert. Wir brauchen verstärkte Ermittlungen in neue Richtungen. Das gegenwärtige Klima der Straflosigkeit muss ein Ende haben.“

 

Im Prozess um den Mord an der russischen Journalistin wurden gestern drei Angeklagte freigesprochen: Darunter waren die Brüder Dschabrail und Ibrahim Machmudow und der frühere Polizeibeamte Sergej Chadschikurbanow, denen die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Mord vorgeworfen hatte. Der angeklagte FSB-Offizier Pawel Rjagusow wurde von den Geschworenen in einem parallelen Verfahren freigesprochen.

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Pressemitteilung vom 19.02.2009

 

Prozess im Mordfall Anna Politkowskaja: Angeklagte freigesprochen

 

Nach dem heutigen Freispruch von drei Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord an der Journalistin Anna Politkowskaja fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) die russischen Behörden auf, die Ermittlungen fortzusetzen und den Mord lückenlos aufzuklären.

Die Geschworenen des Moskauer Militärgerichtes erklärten die Brüder Dschabrail und Ibrahim Machmudow sowie den früheren Polizeibeamten Sergej Chadschikurbanow für nicht schuldig.

"Das Urteil ist das Ergebnis unvollständiger Ermittlungen, die voreilig in einen Gerichtsprozess mündeten", erklärte ROG. "Zudem war das Verfahren von Unregelmäßigkeiten, Ungereimtheiten und einem Mangel an Transparenz geprägt. Die Öffentlichkeit wurde wiederholt von den Verhandlungen ausgeschlossen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Solange die Geldgeber der Tat nicht identifiziert sind und der Todessschütze noch auf freiem Fuß ist, ist es unmöglich, die Auftraggeber zu fassen und ihre Motive zu erkennen", so ROG.

Im Falle eines Schuldspruchs hätten die Angeklagten zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt werden können. Die Staatanwaltschaft hat derweil angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Angehörigen von Anna Politkowskaja und deren Anwältin Karina Moskalenko forderten weiterführende Ermittlungen. "Das Hauptziel, die Verteidigung der Rechte und Interessen der Opfer, konnte nicht erreicht werden", erklärte Moskalenko.

Der Tod der ehemaligen Mitarbeiterin der russischen Zeitung Nowaja Gaseta ist nach Ansicht von ROG symbolisch für die schwierige und gefährliche Situation von investigativ recherchierenden Journalisten sowie Menschenrechtsaktivisten in Russland. "Wir fordern die russischen Behörden auf, gegen das Klima der Straflosigkeit mit wirksamen Ermittlungsmaßnahmen und effizienten juristischen Verfahren vorzugehen", appelliert ROG.

Russland steht auf der aktuellen ROG-Rangliste zur Lage der Pressefreiheit auf Platz 141 von insgesamt 173 Staaten. Seit März 2000 sind 23 Journalistinnen und Journalisten ermordet worden.

Weitere Informationen:
Anja Viohl, Reporter ohne Grenzen
Tel.: 030/6158585

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