Wahlprüfsteine
zur Bundestagswahl 2017

Wie positionieren sich die politischen Parteien in Deutschland zum Schutz von Journalisten vor digitaler Überwachung, zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes oder zum Umgang mit repressiven Regierungen? Kurz vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat Reporter ohne Grenzen (ROG) den Parteien Wahlprüfsteine vorgelegt. Die Antworten machen ihre Haltungen zu Themen wie dem Schutz für verfolgte Journalisten aus dem Ausland, zu digitaler Überwachung, Informanten- und Whistleblowerschutz direkt vergleichbar. 

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Die Wahlprüfsteine bieten zur Bundestagswahl eine Orientierungshilfe für alle, denen die Pressefreiheit am Herzen liegt. An diesen Positionen wird Reporter ohne Grenzen die Arbeit der Parteien in den kommenden vier Jahren messen.

Von den sieben aussichtsreichsten Parteien bei der Wahl hat Reporter ohne Grenzen Stellungnahmen zu insgesamt zehn aktuellen Fragen der Pressefreiheit erbeten. Mit Ausnahme der AfD haben alle angefragten Parteien geantwortet. CDU und CSU haben gemeinsame Antworten vorgelegt. Im Folgenden sind die ungekürzten Antworten der Parteien nachzulesen.

Hilfe und Schutz für verfolgte Journalisten aus dem Ausland

1. Sollten verfolgte Journalisten aus Kriegsländern wie Syrien in Deutschland politisches Asyl – und nicht nur subsidiären Schutz – erhalten? Wie stehen Sie zu Abschiebungen schutzsuchender Journalisten in Herkunftsländer wie Afghanistan oder den Irak?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

Die Entscheidung über eine Schutzgewährung (Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote) erfolgt grundsätzlich nur nach einer Einzelfallprüfung. Ob in einem konkreten Fall eines Journalisten aus Syrien Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz in Betracht kommt, muss anhand aller Umstände des Einzelfalles geprüft und festgestellt werden. Das Gleiche gilt auch für die Frage, ob bei einem Journalisten aus Afghanistan oder Irak im Hinblick auf die Gesamtumstände ein Abschiebungsverbot wegen drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung vorliegt oder nicht. 

SPD

Wir wollen gründliche und sorgfältige Asylverfahren, die der individuellen Verfolgungsgeschichte der Asylbewerber wirklich gerecht werden. Dem wird die Entscheidungspraxis des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge derzeit nicht gerecht. Wir werden hier schnell für die nötigen (auch strukturellen) Verbesserungen sorgen und dem Amt dazu die notwendigen Mittel bereitstellen.

Es muss gewährleistet sein, dass ein Asylantrag wirklich unter Beachtung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden wird. Journalisten, die von Verfolgung bedroht sind, sollen in Deutschland Schutz erhalten: Wer aufgrund seiner kritischen Berichterstattung einer persönlichen Verfolgung ausgesetzt ist, der soll in Deutschland Asyl bekommen, wer im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bedroht ist, der soll als Flüchtling anerkannt werden. Wem in seinem Herkunftsstaat etwa die Todesstrafe droht, Folter oder unmenschliche Bestrafung oder die Gefahr besteht, Opfer in einem Bürgerkrieg zu werden, der soll subsidiären Schutz bekommen. 

Ist in diesem Sinne ein ordentliches Asylverfahren durchgeführt worden und ein Antrag unter Beachtung aller rechtsstaatlichen Voraussetzungen rechtskräftig abgelehnt worden und liegen keine Gründe vor, dass der Aufenthalt aus humanitären Gründen geduldet wird, dann müssen abgelehnte Asylbewerber zurück in ihre Herkunftsländer. Dabei ziehen wir immer eine freiwillige Rückkehr vor. Diese wollen wir auch künftig mit finanziellen Hilfen unterstützen. Wer nicht freiwillig zurückkehrt, der soll abgeschoben werden. Uns ist wichtig, dass keine Abschiebungen in Länder erfolgen, in denen für die Menschen die unmittelbare Gefahr besteht, Opfer eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes zu werden. Wir werden keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben. Da die Sicherheitslage in Afghanistan kein sicheres Leben zulässt, werden wir bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchführen. Für den Irak muss eine Entscheidung im Einzelfall getroffen werden. Klar ist aber, dass eine Rückführung von Straftätern und terroristischen Gefährdern grundsätzlich erfolgen kann. 

Die Linke

Immer mehr Asylbewerber  aus Syrien, Afghanistan, Irak und Eritrea bekommen derzeit nur noch den niedrigeren, sogenannten subsidiären Schutz. Antragstellende Journalisten, die als Asylberechtigte anerkannt werden sind im Vorteil gegenüber einem subsidiären Status. Sie erhalten den Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, einen Flüchtlingspass und eine Aufenthaltserlaubnis, die zunächst auf drei Jahre befristet ist. Die Anerkennungspraxis  des BAMF hat sich seit letztem Jahr entscheidend  verändert. Für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten hat die Bundesregierung den Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt.  Die Fraktion DIE LINKE hat sich bereits im Oktober 2016 deutlich gegen diese geänderte Verfahrensweise des BAMF ausgesprochen. Eine Steuerung der Zuwanderung an dieser Stelle zu Lasten besonders Schutzbedürftiger ist zutiefst inhuman. Als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt zu werden bedeutet, dass eine Aufenthaltserlaubnis  zunächst für ein Jahr erteilt wird, die aber verlängert wird, wenn sich die Situation nicht geändert hat. In einigen Punkten ist man mit dieser Aufenthaltserlaubnis anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt (Zugang zu Erwerbstätigkeit, Integrationskursen, BAföG-Leistungen) in anderen nicht (eben im Fall des Familiennachzugs, Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis).

DIE LINKE unterstützt im Parlament die Forderungen nach einem Bleiberecht für alle und setzt sich für eine Änderung des Aufenthaltsrechts im Bund ein, sowie einem sofortigen Stopp der Abschiebungen in Kriegsgebiete. Die Situation von geflüchteten Journalisten aus Irak, Afghanistan oder der Türkei ist durch zum Teil unsichere Unterkunftsmöglichkeiten und langwierige Asylverfahren ungewisser Dauer geprägt. Schutzsuchende aus diesem Personenkreis wollen ihre journalistische Arbeit in Deutschland  fortsetzen. DIE LINKE stellt sich hinter den Vorschlag, erleichterte Aufenthaltsgenehmigungen aufgrund der Arbeit als freie Journalisten, die zugleich mit einer Arbeitsgenehmigung verbunden sind, zu erteilen. Durch die Förderung von Stipendien, wie sie u.a. die Alexander von Humboldt-Stiftung für Wissenschaftler initiiert hat, könnte auch für verfolgte Journalisten die schnelle Aufnahme erreicht werden. Es kann nicht sein, dass die Ausländerbehörden Journalisten abweisen mit der Aufforderung, sie sollten bspw. wieder in die Türkei reisen, um von dort ein Visum zu Arbeitsaufnahme zu beantragen, und dann wieder zurückzukommen. Niemand soll zur Rückkehr nach Afghanistan oder Irak gezwungen werden solange die Sicherheitslage dort so katastrophal ist. Das Leben der Menschen in Afghanistan ist heute unsicherer als vor 17 Jahren, die Taliban haben mehr Rückhalt als je zuvor. Inzwischen gewinnt sogar der IS an Einfluss. DIE LINKE meint, wer Afghanistan  wieder zu einem sicheren Herkunftsland machen will, muss den Krieg beenden, die Bundeswehr abziehen und die nötigen Ressourcen für ein ziviles Wiederaufbauprogramm  bereitstellen.  In Afghanistan gibt es keine sicheren Gebiete wie die Bundesregierung behauptet. DIE LINKE hat die Bundesregierung in ihrer kleinen Anfrage „Abschiebungen nach Afghanistan vor dem Hintergrund der Sicherheitslage“, (BT-Drucksache 18/8141) befragt, ebenso zu „Sammelabschiebungen  nach Afghanistan und rechtsstaatliche Defizite im Abschiebungsvollzug“,  (BT-Drucksache 18/11997). Laut United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) leidet die Mehrheit der Afghanen unter Krieg und Extremismus. Als Folge hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan deutlich verschlechtert, die Zahl ziviler Opfer ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Trotzdem erhielt 2016 in Deutschland ein Viertel der afghanischen Schutzsuchenden nur ein Abschiebeverbot und damit den schwächsten Schutzstatus. Die Ablehnungsquote ist teils deutlich gestiegen: Aus Afghanistan und dem Iran wurde mehr als ein Drittel aller Anträge als unbegründet abgelehnt und gut ein Fünftel der irakischen Flüchtlinge blieb 2016 schutzlos. Die Entscheidungspraxis ist damit im Jahr 2016 insgesamt repressiver geworden, obwohl sich die Situation in den meisten Herkunftsländern nicht verbessert hat. 

Bündnis 90/Die Grünen

Schutzgewährung leitet sich zunächst nicht von einer beruflichen Tätigkeit ab, sondern von der Schwere der Verfolgung beziehungsweise der Gefährdung eines Menschen. Bei asylsuchenden syrischen JournalistInnen liegt aus unserer Sicht die Gewährung von politischem Asyl nahe. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete – wie Afghanistan oder Irak – lehnen wir generell ab, also auch für die Berufsgruppe der JournalistInnen. 

FDP

Wir Freie Demokraten wollen ein geordnetes Einwanderungsrecht schaffen, das nach Möglichkeit in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammengefasst wird. Dabei muss zwischen individuell politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern in den Arbeitsmarkt klar unterschieden werden. Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte ist für uns unantastbar – falls Journalisten politisch verfolgt werden, gilt es freilich auch für sie. Für Kriegsflüchtlinge wollen wir einen eigenen Status schaffen, einen vorübergehenden humanitären Schutz, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. Nach Identitätsfeststellung soll dieser Status unkompliziert verliehen und damit das Asylsystem massiv entlastet werden. Kriegsflüchtlinge sollen dabei nach Beendigung des Krieges in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren. Die der fehlenden Einwanderungssystematik und viel zu langen Asylverfahren geschuldete Tendenz, dass bereits integrierte Flüchtlingsfamilien abgeschoben werden, aber umgekehrt Findige unser System ausnutzen, ist humanitär nicht verantwortbar, gesellschaftspolitisch gefährlich und auch volkswirtschaftlich ein großer Fehler. Wer kein Bleiberecht hat, muss - wenn die Sicherheitslage im Herkunftsland es zulässt - konsequent abgeschoben werden.

2. Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland unbürokratisch Nothilfe-Visa für Journalisten erteilt, die in ihrer Heimat verfolgt oder bedroht werden?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung von sog. Schengen-Visa für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist harmonisiert und im EU-Recht geregelt. Maßgeblich ist vor allem der EU-Visakodex, der u. a. die Möglichkeit der Erteilung eines räumlich beschränkten Visums beispielsweise aus humanitären Gründen vorsieht. Die deutschen Auslandsvertretungen prüfen das Vorliegen der Umstände und rechtlichen Voraussetzungen des Einzelfalls für die Erteilung eines solchen „Ausnahme-Visums“.

In seiner Rechtsprechung hat der EuGH bestätigt, dass die geltenden EU-Regelungen darüber hinaus keine „Humanitären Visa“ erlauben und insbesondere nicht die Mitgliedstaaten verpflichten, humanitäre Visa zur Zwecke der Asylantragstellung zu erteilen.

Dies ist nach Auffassung von CDU und CSU auch nicht erforderlich. So begegnen Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten den humanitären Krisenlagen wie in Syrien mit Resettlement- und humanitären Aufnahmeprogrammen, um Schutzbedürftige aus Drittstaaten in die EU aufzunehmen.

Im Rahmen der geltenden Rechtslage wird geprüft, welche Unterstützung im Sinne und Interesse des Betroffenen jeweils geleistet werden kann. Einzelfallbezogen umfasst dies auch die Prüfung der Umstände und rechtlichen Voraussetzungen einer humanitären Aufnahme. 

SPD

Der Forderung nach so genannte humanitären oder Nothilfe-Visa stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Sie für bestimmte Berufsgruppen zu fassen, halten wir aber für schwierig. Grundsätzlich wollen wir keine exterritoriale Asylverfahren, d.h. sie sollen weiter in Europa stattfinden und nicht etwa ausgelagert werden in Maghreb-Staaten. Wir wollen legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen und gemeinsam mit dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) verstärkt über feste Kontingente Schutzberechtigte kontrolliert in der EU aufnehmen. Auf legalen Wegen, ohne kriminelle Schlepper, ohne die Risiken lebensgefährlicher Fluchtrouten und mit Vorrang für Frauen, Kinder und Familien. 

Die Linke

Ja. Das Aufenthaltsrecht sieht bereits entsprechende Möglichkeiten vor, Menschen in Notsituationen Visa zu erteilen, die die sonstigen Anforderungen an ein Visum nicht erfüllen. Von dieser Möglichkeit sollte entsprechend Gebrauch gemacht werden. Generell setzen wir uns dafür ein, ein humanitäres Visum zu schaffen, mit dem schutzbedürftige Menschen legal nach Deutschland einreisen können, um ein Asylverfahren zu betreiben. 

Bündnis 90/Die Grünen

Wir wollen, dass für bedrohte JournalistInnen und andere politisch Verfolgte neben dem individuellen Asylverfahren unbürokratisch der Aufenthalt in Deutschland über ein humanitäres Visum und eine Aufenthaltserlaubnis inklusive der Mitnahme beziehungsweise des Nachzugs von Familienangehörigen ermöglicht wird. Die Aufnahmeverfahren laufen derzeit sehr umständlich und langwierig, trotz des engagierten Einsatzes von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen.

FDP

Wir wollen ein europäisches „Visum aus humanitären Gründen“ nach Schweizer Vorbild einführen. Dieses soll erteilt werden, wenn im Einzelfall offensichtlich ist, dass Leib und Leben unmittelbar, ernsthaft und konkret gefährdet sind. Das Visum kann bei den Botschaften der Europäischen Union beantragt werden und soll die Möglichkeit der legalen Einreise für die Zeit des Asylverfahrens schaffen – davon werden auch verfolgte Journalisten profitieren.

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Umgang mit Regierungen, die die Pressefreiheit einschränken

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen Deutschland und die EU darauf reagieren, dass die Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten wie Ungarn und Polen die Pressefreiheit immer weiter beschneiden? Sind Sie dafür, solchen Ländern bei fortgesetzten Einschränkungen der Pressefreiheit Fördermittel im künftigen EU-Budget zu streichen?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft, die dem Schutz von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte verpflichtet ist. Die EU kann mit der Einleitung von Rechtsstaats- und Vertragsverletzungsverfahren Druckmittel gegen Mitgliedstaaten einsetzen. Hierbei kommt der Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union zur Geltung (in Verbindung mit Artikel 354 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Ein Stimmrechtsentzug oder sonstige Sanktionen gegen ein EU-Mitglied setzen allerdings Einstimmigkeit unter allen anderen EU-Mitgliedstaaten voraus. Soweit wie möglich, sollte der Fokus daher auf einen konstruktiven Dialog gelegt werden. 

SPD

Die SPD ist sehr besorgt über die Verletzung der Pressefreiheit und den schwindenen Pluralismus, wie er in einigen EU-Ländern zu beobachten ist. Wie schlecht die Zustände mancherorts sind, belegt in alarmierender Weise eine Studie der Verwaltung des Europäischen Parlamentes von September 2016.

Für uns ist die Pressefreiheit schlicht konstitutiv für eine demokratische Gesellschaft. Die EU-Grundrechtecharta legt in Art. 11 Abs. 2 ein Bekenntnis zur Pressefreiheit ab, indem sie festlegt: „(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“

Zwar hat die Europäische Union mit Art. 7 EUV ein Instrument, falls die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte durch einen Mitgliedstaat besteht. Das Verfahren ist aber so schwer in Gang zu setzen, dass zu Recht nach zusätzlichen Möglichkeiten der Einwirkung auf sich problematisch verhaltende Mitgliedstaaten gesucht wird. Die EU-Kommission hat den sog. „Rechtsstaatdialog“ eingerichtet, der eine Art Vorverfahren zu Art. 7 darstellt. Der gegenwärtig von der EU-Kommission mit Polen geführte Rechtsstaatdialog zu Justizreform hat leider noch nicht zu einer Lösung der Justizkrise geführt. Er hat aber dazu beigetragen, die Kritiker in Polen zu unterstützen.

Als weiteres Instrument wird immer wieder die Kürzung von EU-Fördermitteln ins Spiel gebracht. Auch gegenwärtig sind diese schon möglich, wenn es zu Verstößen bei den geförderten Projekten oder den Antragsverfahren zu diesen kommt. Mit den diskutierten Kürzungen bei Einschränkungen der Pressefreiheit würde man Verstöße ahnden, die außerhalb der eigentlichen Förderbereiche liegen. Außerdem müsste man noch die Institutionen und Verfahren bestimmen, die feststellen, wann sanktionswürdige Einschränkungen der Pressefreiheit vorliegen. All das müsste durch Änderungen in den entsprechenden EU-Verordnungen zu den Förderprogrammen Eingang finden. An den Änderungsverfahren wirken alle Mitgliedstaaten mit, auch die potentiell betroffenen Mitgliedstaaten. Die Änderungen müssen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, so dass zwar kein einzelner, aber eine Gruppe von Staaten diese verhindern können.

Das Instrument der Fördermittelkürzung steht also gegenwärtig nicht zur Verfügung und seine Einrichtung ist alles andere als leicht. Trotzdem muss es als eine der Möglichkeiten weiter in Erwägung gezogen werden. Alleine schon die Diskussion, dass Verstöße gegen die Grundwerte der Europäischen Union ein Thema sind, dem die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten stärker entgegentreten wollen, kann hilfreich wirken. 

Die Linke

DIE LINKE beobachtet  die Entwicklung der Pressefreiheit in der EU und vor allem in Polen und Ungarn mit Sorge. Fördermittel als Bestrafung für die Politik nationaler Regierungen zu streichen, lehnen wir ab. Es trifft die Falschen, ist vertraglich nicht vorgesehen, vertieft Spaltungen in der EU und schadet dem gesellschaftlichen  Kampf um Rechtsstaatlichkeit eher.

In den politischen Gremien der EU vermischen sich politische Interessen mit menschenrechtlichen Argumenten. Diese werden teilweise für Machtkämpfe instrumentalisiert und können so von der Gegenseite als Einmischung in die nationalen Belange dargestellt werden. 

Bündnis 90/Die Grünen

Wer Mitglied der EU ist, muss sich an EU-Recht halten und die Grundwerte der EU, wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde, Pressefreiheit oder den Schutz von Minderheiten achten. Für uns ist klar, wenn einzelne Regierungen die Pressefreiheit in ihrem Land schwächen, dürfen die anderen EU-Mitgliedsstaaten kein Auge zudrücken. Wir fordern, dass die Rechtsstaatlichkeit aller EU-Mitgliedsländer regelmäßig und verbindlich geprüft wird und zwar durch ein unabhängiges Gremium, ähnlich wie die Venedig-Kommission des Europarates. Die Arbeit des Gremiums sollte transparent gestaltet und die Ergebnisse Grundlage regelmäßiger Diskussionen in Rat und im Europäischen Parlament sein.

Eine Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte durch die EU, die zur Stärkung der unabhängigen Pressearbeit und der Pressefreiheit beitragen, ist wichtig. Das Bestrafen durch das Streichen von EU-Geldern muss genau geprüft werden. Denn von den EU-Fonds, beispielsweise dem Europäischen Sozialfonds, profitieren vorrangig die Bürgerinnen und Bürger. Die Staatschefs, die für die Einschränkung der Pressefreiheit verantwortlich sind, treffen solche Sanktionen nur mittelbar.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für Maßnahmen gegen EU-Staaten ein, die dauerhaft Grund- und Menschenrechte verletzen. Wir beobachten die innenpolitischen Entwicklungen in einigen EU-Staaten mit Sorge. Wer die verfassungsmäßige Gewaltenteilung infrage stellt, greift den Rechtsstaat in seinem Fundament an. Wer die politische Kontrolle der Medien verschärft, zeigt, dass er von Meinungs- und Pressefreiheit wenig hält. Die EU ist auf gemeinsame Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie gestützt, die gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union für jedes Mitglied verbindlich sind. Wir setzen uns für eine Reform der Rechtsstaatskontrolle ein, um bei dauerhaften Verletzungen unserer Werte auch unterhalb der Schwelle des Stimmentzugs wirksame Sanktionen verhängen zu können. Denn nur, wenn wir selbst von der Wirkungskraft unserer Werte überzeugt sind und ihnen bei Gegenwind Geltung verschaffen, stärken wir Europa als Wertegemeinschaft.

4. Im Rahmen des Khartum-Prozesses der Europäischen Union arbeitet Deutschland mit afrikanischen Herkunfts- und Transitländern von Flüchtlingen zusammen, um die „irreguläre“ Migration zu bekämpfen. Zu den Kooperationspartnern gehören notorische Verletzer der Pressefreiheit wie die Regierungen Eritreas, Sudans, Ägyptens und Äthiopiens. Setzen Sie sich dafür ein, eine vertiefte Zusammenarbeit mit solchen Regierungen sowie EU-Fördermittel für sie an konkrete Zusagen für die Achtung der Pressefreiheit und anderer Menschenrechte zu knüpfen?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

Der Khartoum- Prozess ist eine Plattform für die politische Zusammenarbeit der Staaten, die entlang der Migrationsroute zwischen dem Horn von Afrika und Europa liegen. Sie ist daher auch unter dem Namen „EU-Horn von Afrika Migration Route Initiative“ bekannt. Die Ziele dieses Rahmenwerks für Konsultationen zwischen unseren beiden Kontinenten sind

 

  • der Aufbau eines kontinuierlichen Dialogs für eine verstärkte Zusammenarbeit über Migration und Mobilität,
  • die Identifizierung und Umsetzung konkreter Projekte um den Menschenhandel und den Schmuggel von Migranten zu bekämpfen und
  • einen neuen Anstoß für die regionale Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländer im Hinblick auf die Migrationsroute zwischen dem Horn von Afrika und Europa zu geben.

Die Bekämpfung der Menschenschmuggler und Schlepperbanden trägt zur Wiederherstellung der Würde der betroffenen Opfer bei und ist auch im Interesse der beteiligten Staaten. Die Rom-Deklaration vom 28. November 2014, die das Grundlagendokument des Khartoum-Prozesses darstellt, weist auf die Bedeutung der Menschenrechte hin. Im Dialog wird auf die Bedeutung der Menschenrechte einschließlich der Pressefreiheit hingewiesen. Umgesetzt werden diese Projekte von internationalen Organisationen und Entwicklungsagenturen der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen. Dies geschieht in Koordination mit den jeweiligen Regierungen, hingegen werden keine Gelder direkt an die Regierungen überwiesen. 

SPD

Für die SPD sind Menschenrechte, und damit auch die Pressefreiheit, ein obligatorisches Element einer demokratischen Politik. Das gleiche gilt für die Umsetzung einer menschenrechtlich konsequenten und kohärenten Entwicklungspolitik. Menschenrechte sind Gegenstand und Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Wir wollen, dass sich alle Projekte und Programme in allen Sektoren der deutschen Entwicklungspolitik an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien auszurichten.

Für die künftige migrationspolitische Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern fordert die SPD ein Gesamtkonzept. Es geht um die Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen verabredeter Kontingente, ein Einwanderungsgesetz und die Bekämpfung von Fluchtursachen. Schwere Menschenrechtsverletzungen, schlechte Regierungsführung, Korruption, massive Ungleichheit, Diskriminierung, Straflosigkeit, Folgen des Klimawandels, Hunger, starkes Bevölkerungswachstum sowie allgemein schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind strukturelle Ursachen, die Flucht und Migration auslösen oder verstärken. Der kommende EU-Afrika-Gipfel im November 2017 in Abidjan muss dringend für die Festlegung gemeinsamer politischer Ziele genutzt werden. Dabei dürfen sich Deutschland und die EU nicht in die Abhängigkeit autoritärer Regime begeben, stattdessen müssen diese in die Pflicht genommen werden. 

Die Linke

Die heutige Zusammenarbeit der EU und der Mitgliedstaaten mit afrikanischen Herkunfts- und Transitländern zum Zweck der Migrationsbekämpfung lehnen wir ab. Sie missachtet die Rechte der Migrant*innen und Flüchtenden und militarisiert, stabilisiert und legitimiert undemokratische Regime. Das Recht auf Asyl darf nicht durch Zwangslager in Nordafrika ausgehöhlt werden. Deshalb haben wir auch den EU-Türkei-Deal abgelehnt. Die Zusammenarbeit der EU mit Libyen, wo Menschenrechte  von hunderttausenden Flüchtlingen verletzt werden, ist empörend.

Wir fordern eine Politik, die Fluchtursachen bekämpft. Dazu gehört neben dem Verbot der Waffenexporte, der Anerkennung der Menschenrechte, auch durch die deutsche Bundesregierung, die Neuausrichtung der entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie der EU- Handelspolitik. Statt auf Marktöffnung und die Einbindung der Regierungen der Mittelmeer- Anrainer und Subsahara-Afrika in die zynische EU-Abschottungspolitik zu zielen, muss die ökonomische und soziale Entwicklung in diesen Ländern sowie auch die Einhaltung von Menschenrechten und demokratischer Standards gefördert werden. 

Bündnis 90/Die Grünen

Eine unabhängige und vielfältige Presse ist unverzichtbarer Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Mehr denn je müssen Deutschland und Europa klare Kante für Demokratie und Menschenrechte zeigen. Menschenrechte, und mit ihnen auch die Meinungs- und Pressefreiheit, müssen weltweit besser geschützt werden und wesentliches Thema europäischer und bilateraler Regierungsverhandlungen sein. Leitbild unseres außenpolitischen Engagements sind die Menschenrechte. Die Ursachen von Flucht und Vertreibung lassen sich nicht durch höhere Zäune, Patrouillenboote oder Pakte mit Autokraten bekämpfen. Die Verlagerung der europäischen Außengrenzen durch Migrationspartnerschaften mit Staaten, in denen Menschen- und Flüchtlingsrechte nicht gewahrt werden, lehnen wir deshalb ebenso ab wie die Umwidmung entwicklungspolitischer Gelder für menschenrechtlich fragwürdige Grenzschutzprojekte. Auch Rückübernahmeabkommen mit unsicheren Herkunftsstaaten entsprechen nicht unserer Vorstellung einer verantwortungsvollen Außen- und Flüchtlingspolitik. Auch die Kopplung von Entwicklungszusammenarbeit an solche Abkommen ist keine Grundlage für eine menschenrechtsbasierte Entwicklungspolitik. Wir kritisieren zugleich scharf, dass autoritäre Regime in vielen Ländern die Meinungsfreiheit mit Füßen treten – und lehnen deshalb die abschottungspolitische Zusammenarbeit mit Ländern wie der Türkei oder Ägypten, in denen die Pressefreiheit zunehmend hinter Gittern ist, konsequent ab. 

FDP

Die Flüchtlingskrise hat deutlich gemacht, wie wichtig die Bekämpfung von Fluchtursachen ist. Dies erfordert von der internationalen Gemeinschaft eine vorausschauende, über nationale Grenzen hinweggehende Politik. Klar ist aber auch, dass die Verantwortung für die Verbesserung der Verhältnisse in den Herkunftsländern vor allem bei deren Regierungen liegt. Um die strukturellen Ursachen für Entwicklungsprobleme zu beseitigen müssen demokratische Standards eingehalten und gute Regierungsführung unerstützt werden. Hilfe zur Selbsthilfe beim Aufbau funktionierender rechtsstaatlicher Strukturen ist dabei unerlässlich, denn diese Ziele sind nicht „von außen“ umsetzbar, sondern nur in Kooperation und Mitverantwortung der jeweiligen Regierung im Partnerland. Die Konditionalität von Leistungen kann hierbei ein wirksames Instrument sein.

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Digitale Überwachung

5. Wie stehen Sie dazu, dass der Bundesnachrichtendienst Journalisten aus Nicht-EU-Staaten im Nicht-EU-Ausland gemäß dem neuen BND-Gesetz überwachen darf, ohne besondere Schutzrechte zu beachten, wie sie etwa das G10-Gesetz für gezielte Überwachungsmaßnahmen im Inland vorsieht? Was wollen Sie ggf. unternehmen, um diese Rechtslage zu ändern?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

Die Frage bezieht sich offenbar auf die neuen Regelungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach den Vorschriften des Bundesnachrichtendienstgesetzes. Die entsprechende Befugnis zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 des Grundgesetzes ist nicht die Befugnis zur Individualkontrolle in § 3 G10 (mit der komplementären Schutznorm für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen, u. a. Berufsjournalisten, in § 3b G 10), sondern die Strategische Fernmeldeaufklärung nach § 5 G10. Für eine solche lageerforschende Befugnis sind berufsgruppenbezogene Erhebungsprivilegien nicht umsetzbar, folglich auch im G10 nicht vorgesehen. Dies ist auch nach Auffassung des BVerfG völlig unproblematisch, da etwaigen schutzwürdigen Belangen auch insoweit auf der Verwertungsebene angemessen Rechnung zu tragen ist. Erst Recht gilt dies für Maßnahmen außerhalb des räumlichen und personellen Schutzbereichs sachlich einschlägiger Grundrechte des Grundgesetzes. 

SPD

Die SPD fordert rechtsstaatlich legitimierte, leistungsfähige Nachrichtendienste mit umfassender parlamentarischer Kontrolle. Nach den heftigen Skandalen haben wir den Bundesnachrichtendienst reformiert und durch mehr Transparenz und Kontrolle endlich aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt. Die Auslandsaufklärung haben wir auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt und das Parlamentarische Kontrollgremium erheblich gestärkt. An unserer Linie halten wir fest und legen hierfür den Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses zugrunde.

Im Zuge der grundlegenden Reform des BND-Gesetzes wurden für die Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung des BND zum Ende des Jahres 2016 erstmals klare gesetzliche Voraussetzungen und Datenschutzbestimmungen geschaffen sowie verbesserte Kontrollmechanismen eingeführt. Fragwürdigen Rechtsauffassungen und ein besorgniserregendes „Eigenleben“ wurde damit der Boden entzogen. Ein besonderer Schutz von Berufsgeheimnisträgern bei der strategischen Fernmeldeaufklärung – etwa die Forderung, Berufsgeheimnisträger weltweit von jeglicher Datenerfassung auszunehmen – ist technisch nicht machbar und wäre zudem mit schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte der Betroffenen verbunden. Für eine wirksame Ausfilterung müssten vom BND Datenbanken mit weltweit allen Kontaktdaten aller Journalisten, Ärzte, Seelsorger, Rechtsanwälte und allen anderen Berufsgeheimnisträgern angelegt und entsprechende Ermittlungen im Ausland durchgeführt sowie regelmäßig aktualisiert werden. Dies wäre ein wesentlich schwerwiegenderer Eingriff mit hoher Streubreite. 

Die Linke

Wir lehnen solche Überwachungsmaßnahmen generell ab. Der Schutz des Fernmelde-Grundrechts in Art. 10 Grundgesetz gilt unserer Ansicht nach nicht nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik, sondern bindet alle staatlichen Organe ohne territoriale oder andere Grenzen. Wir wollen das G10-Gesetz abschaffen und die Überwachung der Telekommunikation durch die Geheimdienste beenden. 

Bündnis 90/Die Grünen

Zeugnisverweigerungsrechte und Quellenschutz sind für Journalistinnen und Journalisten existentiell, damit sie nicht zum Beispiel vor Gericht ihre Informanten offenlegen müssen. Dieser besondere Schutz wird ihnen gewährt, damit sie ihre Aufgabe erfüllen können, dem Staat auf die Finger zu schauen, kritische Fragen zu stellen und Missstände ans Tageslicht zu bringen. Wenn solche Schutzrechte nicht mehr gelten, werden Informanten Angst entwickeln, sich Journalisten anzuvertrauen und Journalisten selbst werden in ihrer Arbeit behindert. Durch das BND-Gesetz werden Schutzrechte, die im Inland selbstverständlich gelten, für das Ausland ausgehebelt. Wir werten das als schweren Schlag gegen die Pressefreiheit. Auch insgesamt halten wir das BND-Gesetz für verfassungswidrig: Es wurde eine langjährige, rechtswidrige Praxis des BND durch die Große Koalition in Gesetzesform gegossen und die heimlich vor Jahren eingeführte Massenüberwachung des BND legalisiert. Stattdessen brauchen wir zuverlässig arbeitende, der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Nachrichtendienste.

FDP

Diese Frage hat die FDP zusammen mit Frage 7 beantwortet:

Freiheit und Sicherheit können nicht gegeneinander aufgewogen werden. Unser Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sind hierzu deutlich: Es enthält in den ersten 19 Artikeln als Grundauftrag an alle staatliche Gewalt die Achtung der Menschenrechte, der Freiheitsrechte und auch der Pressefreiheit. Sicherheit ist ein zentrales, kollektives, öffentliches Gut. Doch in der Werteordnung von uns Freien Demokraten dient die Sicherheit zur Verwirklichung unserer Freiheitsrechte und unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung – sie ist kein Selbstzweck. Die anlasslose, massenhafte Überwachung, lehnen wir deshalb entschieden ab. Nicht alles technisch Machbare ist auch operativ sinnvoll und politisch wünschenswert.

Aus demselben Grund halten wir Teile des BND-Gesetzes für problematisch.

Befugnisse einer Sicherheitsbehörde die in die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit eingreift unterstützen wir nicht. Konkret werden wir den Gang nach Karlsruhe anstreben und die Gesetze entsprechend prüfen lassen.

Zudem wollen wir den Schutz von Betroffenen verbessern, ohne die Effektivität von Sicherheitsbehörden zu verringern. Deshalb dürfen Eingriffe in G 10 Rechte nicht allein auf Vortrag aus der einseitigen Sicht von Nachrichtendiensten genehmigt werden. Das G 10-Kontrollgremium soll deshalb um einen "Betroffenenvertreter“, der ausgewiesene theoretische wie praktische Expertise im Verfassungsrecht aufweist, ergänzt werden, der in dem geheimen Verfahren die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Bürger und Freiheitsrechte überprüft und gegenüber dem G 10 Gremium aus ihrer Sicht vertritt. Hierdurch soll in verstärktem Maße auch Tragweite und Tiefe der Maßnahme – gerade auch gegenüber unbeteiligten Dritten (insbesondere im Fall von Massenüberwachung) –bei der Genehmigung von Eingriffen Berücksichtigung finden.

6. Wie wollen Sie die Regulierung von Exporten digitaler Überwachungstechnologie weiterentwickeln? Wie positionieren Sie sich in der aktuellen Debatte um die neue Dual-Use-Verordnung der EU zur Frage einer  Catch-all-Klausel, die digitale Überwachungsprodukte unter bestimmten Umständen selbst dann genehmigungspflichtig machen würde, wenn sie nicht explizit in der Verordnung aufgeführt sind?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

CDU und CSU setzen hier auf eine Lösung, die die hohen Kontrollstandards in diesem Bereich sichert und gleichzeitig für die beteiligten Unternehmen hinreichende Planungssicherheit bietet. 

SPD

Wir wollen die Regulierung von Exporten digitaler Überwachungstechnik verschärfen, um einen Missbrauch solcher Güter zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen möglichst zu verhindern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass in der neuen EU-Dual-use-Verordnung Kontrolllücken geschlossen werden. Die notwendigen Regeln müssen klar, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Vorbild hierfür sollte die in Deutschland bereits 2015 eingeführte Liste zusätzlich kontrollierter Güter digitaler Überwachungstechnologie sein. 

Die Linke

Digitale Technologien können in vielfacher Hinsicht für die Kriegsführung und menschenrechtswidrige Überwachung genutzt werden. Sie müssen daher grundsätzlich den Regelungen für den Export von Waffen und dual use-Gütern unterworfen werden. Wir unterstützen daher auch die Forderung, die dual-use-Verordnung der EU entsprechend weiterzuentwickeln. Sie muss dabei allerdings ausreichend bestimmt und normenklar sein. 

Bündnis 90/Die Grünen

Wir streiten seit Jahren für eine verbesserte Exportkontrolle und haben dazu diverse parlamentarische Initiativen vorgelegt. Wir werden ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorlegen. Wir fordern national als auch auf europäischer Ebene effektive Maßnahmen, um den weiteren Export von Überwachungs- und Zensursoftware zu unterbinden. Wir begrüßen daher den Vorschlag der Verschärfung der Dual-Use-Verordnung durch die EU-Kommission. Catch-All-Klauseln haben den Vorzug, Unternehmen nicht vorschnell aus ihrer Verantwortung zur internen Prüfung zu entlassen, wenn angesichts der Dynamik des Marktes eine bestimmte Produktgruppe noch nicht explizit in die Kataloge der Verordnung aufgenommen werden konnte.

Beispiele unserer Initiativen und Forderungen finden Sie hier und hier

FDP

"Dual-use"-Produkte unterliegen in Deutschland seit vielen Jahren und einvernehmlich über das Parteienspektrum hinweg einer restriktiven Kontrolle. Wir Freien Demokraten bekennen uns zu diesem parteiübergreifenden politischen Grundkonsens. Genehmigungspflichtige Ausfuhren in bestimmte Länder – insbesondere Embargo-Länder und solche Länder, die Proliferationsprogramme haben – müssen auch in Zukunft sehr kritisch geprüft werden. In diesem Bewusstsein werden sich die Freien Demokraten auch in Weiterentwicklungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich einbringen.

7. Wie wollen Sie Journalisten und ihre Informanten künftig vor der Ausforschung durch Strafermittler schützen? Setzen Sie sich für gesetzliche Schutzvorkehrungen ein, um den Quellen- und Informantenschutz trotz des jüngst vom Bundestag beschlossenen Einsatzes von „Staatstrojanern“ zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und für Online-Durchsuchungen zu gewährleisten?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

Das Zeugnisverweigerungsrecht besonderer Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO erstreckt sich nach dessen Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 auch auf Berufsjournalisten (als „Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben“). In dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, das mit § 100b StPO nF eine Strafverfolgungsbefugnis zur Online-Durchsuchung schaffen wird, ist zugleich mit § 100d Abs. 5 StPO eine Schutznorm zugunsten Zeugnisverweigerungsberechtigter enthalten. 

SPD

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, deren Schutz eine herausragende Bedeutung hat. Dies gilt auch und gerade für investigativen Journalismus. Deswegen muss es dafür einen effektiven Schutz geben, der der Bedeutung des Grundrechts aus Artikel 5 gerecht wird. Von diesem Bemühen ist auch der Schutz der Berufsgeheimnisträger in neueren Gesetzen zur Gefahrenabwehr und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Deutschland getragen.

Für uns steht außer Frage, dass eine freie Presse einen wirksamen Informantenschutz braucht. Wir sehen hier Handlungsbedarf, zumal es widersprüchliche Regelungen in den verschiedenen Prozessordnungen gibt. Es muss in allen Prozessordnungen und in allen Ermittlungsstadien denselben hohen Schutz geben - das gilt beispielsweise für das Zeugnisverweigerungsrecht und den Informantenschutz, für selbstrecherchiertes Material und den Schutz vor Beschlagnahmung. Die SPD setzt sich weiterhin für eine strafprozessuale Besserstellung von Journalistinnen und Journalisten und für eine Stärkung des Zeugnisverweigerungsrechts und des Informantenschutzes ein (vgl. hierzu Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Strafprozessrecht eingebracht – BT-Drs. 17/9144). Leider ist eine solche Initiative zur Stärkung der Pressefreiheit in der 18. Legislaturperiode an der Ablehnung von CDU und CSU gescheitert.

CDU und CSU haben auch verhindert, dass bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung einen absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger gibt. Diese Punkte müssen in der kommenden Legislaturperiode noch einem kritisch angegangen werden, um den Schutz von Journalistinnen und Journalisten in der digitalen Welt besser zu gewährleisten. 

Die Linke

Wir haben uns im Gesetzgebungsverfahren  zum Einsatz der Staats-Trojaner, den wir aus generellen Erwägungen grundsätzlich ablehnen, für eine vollständige Anwendung der strafprozessualen Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern ausgesprochen.  Wir wollen Personen und Strukturen schützen, die kritische Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen und Behörden möglich machen. 

Bündnis 90/Die Grünen

Das Gesetz zur Quellen-TKÜ missachtet rechtsstaatliche Grundsätze, nicht zuletzt auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informanten. Medienangehörige müssen aus unserer Sicht dem absoluten Schutz vor  verdeckten Ermittlungsmaßnahmen des § 160a Abs. 1 StPO unterstellt werden. Ihr Schutz wäre dann gemäß der Reichweite dem Zeugnisverweigerungsrecht angepasst, was wir für sachgerecht halten. Die Online-Durchsuchung lehnen wir generell ab, da sie dem Grundrecht auf Schutz der Integrität informationstechnischer Systeme zuwiderläuft. 

FDP

Diese Frage hat die FDP zusammen mit Frage 5 beantwortet:

Freiheit und Sicherheit können nicht gegeneinander aufgewogen werden. Unser Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sind hierzu deutlich: Es enthält in den ersten 19 Artikeln als Grundauftrag an alle staatliche Gewalt die Achtung der Menschenrechte, der Freiheitsrechte und auch der Pressefreiheit. Sicherheit ist ein zentrales, kollektives, öffentliches Gut. Doch in der Werteordnung von uns Freien Demokraten dient die Sicherheit zur Verwirklichung unserer Freiheitsrechte und unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung - sie ist kein Selbstzweck. Die anlasslose, massenhafte Überwachung, lehnen wir deshalb entschieden ab. Nicht alles technisch Machbare ist auch operativ sinnvoll und politisch wünschenswert.

Aus demselben Grund halten wir Teile des BND-Gesetzes für problematisch.

Befugnisse einer Sicherheitsbehörde die in die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit eingreift unterstützen wir nicht. Konkret werden wir den Gang nach Karlsruhe anstreben und die Gesetze entsprechend prüfen lassen.

Zudem wollen wir den Schutz von Betroffenen verbessern, ohne die Effektivität von Sicherheitsbehörden zu verringern. Deshalb dürfen Eingriffe in G 10 Rechte nicht allein auf Vortrag aus der einseitigen Sicht von Nachrichtendiensten genehmigt werden.    Das G 10 -Kontrollgremium soll deshalb um einen "Betroffenenvertreter“, der ausgewiesene theoretische wie praktische Expertise im Verfassungsrecht aufweist, ergänzt werden, der in dem geheimen Verfahren die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Bürger und Freiheitsrechte überprüft und gegenüber dem G 10 Gremium aus ihrer Sicht vertritt. Hierdurch soll in verstärktem Maße auch Tragweite und Tiefe der Maßnahme - gerade auch gegenüber unbeteiligten Dritten (insbesondere im Fall von Massenüberwachung) – bei der Genehmigung von Eingriffen Berücksichtigung finden.

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Whistleblowerschutz

8. Setzen Sie sich für ein umfassendes Whistleblowerschutzgesetz ein, das Hinweisgeber nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen vor Benachteiligungen schützt?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

Soweit mit dem Begriff „Whistleblower“ angesprochen wird, dass Personen verlässliche Informationen über öffentlichkeitsrelevante Rechtsbrüche öffentlich machen, ist dies bereits im geltenden Recht geschützt. Nicht schutzbedürftig sind „fake news“ ebenso wie denunziatorische Gerüchte oder ähnlich ungesicherte Erkenntnisse und verleumderische Spekulationen. Solches Verhalten sollte nach Ansicht von CDU und CSU auch nicht durch verfehlten Schutz gefördert werden, speziell wenn es zur Beeinflussung öffentlicher Meinung instrumentell eingesetzt wird.

SPD

Finanzskandale wie die „Panama-Papiere“, Gammelfleischskandale und Bestechungsvorwürfe bei Großunternehmen werden zumeist nur durch interne Hinweisgeber, sogenannte „Whistleblower“, bekannt. Ein solch couragiertes Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss rechtlich besser abgesichert werden. Wir wollen sie vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen.

Die SPD betont den Handlungsbedarf beim Informantenschutz. Die internationalen Vorgaben zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sind nicht hinreichend umgesetzt. Die Gewissheit für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, aufgrund ihrer Hinweise keine Nachteile befürchten zu müssen, kann nur durch entsprechende gesetzliche Regelungen erzeugt werden. Beschäftigte, die Kenntnis von Missständen haben, sind sich oft über ihre Handlungsmöglichkeiten nicht im Klaren. Lösungen auf rein freiwilliger Basis allein reichen nicht aus, der Schutz der Beschuldigten muss gewährleistet werden.

Eine freie Presse braucht einen wirksamen Informantenschutz: Es muss in allen Prozessordnungen und in allen Ermittlungsstadien denselben Schutz geben – das gilt beispielsweise für selbstrecherchiertes Material und den Schutz vor Beschlagnahmung. Wir wollen ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene einführen. 

Die Linke

Das Hinweisgeben (Whistleblowing) dient dem Verbraucherschutz und den öffentlichen  Interessen. DIE LINKE begrüßt die Tätigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, so genannten Whistleblowern. Sie leisten der Gesellschaft mit ihrem Engagement und ihrer Zivilcourage wichtige Dienste, denn sie enthüllen u. a. Korruption, Steuerhinterziehung und andere Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen. Sie weisen in ihrem Betrieb, ihrer Behörde oder Organisation bzw. nach außen gegenüber zuständigen Behörden, Dritten oder auch der Presse auf Risiken und nicht tolerierbare Gefahren hin. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber handeln oft zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Schaden von Einzelnen und der Gesellschaft abgewandt werden kann oder weisen aus Gewissensgründen auf Missstände hin, um diese zu unterbinden. Die Politik kann klar Haltung zeigen: Durch einen umfassenden Whistleblowerschutz und die Verhinderung der Einführung des bisher geplanten Straftatbestandes der Datenhehlerei (§ 202d StGB), der potentiell  auch Journalisten/innen treffen kann. Die Instrumentalisierung des Rechts für andere Zwecke, hier der Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit, schadet dem Rechtsstaat. DIE LINKE im Bundestag unterstützt daher ein umfassendes  Whistleblowerschutzgesetz und hat hierzu bereits einen parlamentarische Initiative eingebracht (Drucksache 18/2043). 

Bündnis 90/Die Grünen

Ja, denn wir wollen mehr Transparenz und Aufklärung in unserer Gesellschaft wagen. Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür einsetzen, Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die dem öffentlichen Interesse und dem Allgemeinwohl dienen, müssen dabei unterstützt und geschützt werden. Deshalb wollen wir ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, das diese Menschen nicht nur vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung, sondern auch im öffentlichen Dienst schützt und Hinweisgeber vor Strafverfolgung bewahrt. Wir wollen die Bestimmungen im Strafrecht ändern, die beispielsweise Staatsgeheimnisse oder Dienstgeheimnisse absolut setzen. 

FDP

Whistleblower verdienen gesellschaftliche Anerkennung. Eine freiheitliche Gesellschaft bewältigt das Phänomen „Whistleblowing“ nicht durch Unterdrückung oder Strafverfolgung, sondern durch eine positive „Fehlerkultur“. Dies gilt insbesondere auch für kritische Bereiche der staatlichen Verwaltung, wie z.B. Nachrichtendiensten. Hier sind die zwei Rechtsgüter Aufdeckung von (vermeintlichen) Missständen, sowie dem Schutz von sensiblen Informationen gegeneinander abzuwägen. Wir plädieren dafür, dass im Sinne der „inneren Führung“ jeder Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes das Recht (auch anonym) haben sollte, sich – mit Anliegen zum inneren Zustand seines Dienstes, ohne Einhaltung des Dienstweges – unmittelbar an einen (neu zu schaffenden und vom Parlament gewählten) Beauftragten für die Geheimdienste oder direkt an ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums oder eines Untersuchungsausschusses wenden kann.

Darüber hinaus halten wir die derzeitige Rechtslage weitestgehend für ausreichend. Arbeitnehmer, die echte oder vermeintliche Gesetzesverstöße ihres Arbeitgebers melden, werden durch die geltende Rechtslage, hierbei insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes sowie des zivilrechtlichen Maßregelungsverbots, geschützt. Es existieren zudem bereits spezialgesetzliche Anzeigerechte wie zum Beispiel im Arbeitsschutz- oder Betriebsverfassungsgesetz. Die Arbeitsgerichte haben zudem ausdifferenzierte Kriterien für ein Anzeigerecht aufgestellt. Im Vordergrund steht hier die Interessenabwägung, bei welcher die besonderen Verhältnisse des Einzelfalls berücksichtigt werden können.

Für Beamte sind die für ein Anzeigerecht relevanten Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht im Bundesbeamten- und Beamtenstatusgesetz vorgesehen.

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Informationsfreiheit

9. Setzen Sie sich dafür ein, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln, das Bundesbehörden verpflichten würde, den Bürgern Informationen nicht nur auf Antrag, sondern von sich aus zur Verfügung zu stellen?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

Die Behörden des Bundes sind bereits nach § 11 IFG gehalten, geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen. Zudem werden auf Grundlage des am 13. Juli 2017 in Kraft getretenen Open Data Gesetzes, mit dem im E-Goverment-Gesetz (EGovG) eine Rechtsgrundlage für Open Data geschaffen wurde, weitere behördliche Daten proaktiv der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat sich die unionsgeführte Bundesregierung mit der Teilnahme an der Open Government Partnership zu Offenheit und Transparenz im Regierungshandeln bekannt. Auf dem Weg zu diesen Zielen haben die Bundesministerien als wichtigen weiteren Schritt gerade erst beschlossen, Gesetzentwürfe und die im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung dazu eingeholten Stellungnahmen aus der aktuellen laufenden 18. Legislaturperiode im Internet zu veröffentlichen. IFG und EGovG sichern eine Bereitstellung von Informationen im Interesse der Allgemeinheit durch Staat und Verwaltung. 

SPD

Wir brauchen mehr Offenheit bei politischen Entscheidungen. Die Transparenz des staatlichen Handelns muss verbessert werden. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegensprechen. Wir wollen die Informationsfreiheit stärken und das Informationsfreiheitsrecht zu einem Informationsfreiheits- und Transparenzrecht weiterentwickeln. Offene Daten (Open Data) sollen kostenfrei bereitgestellt werden. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung innovativer Technologien und neuer Geschäftsmodelle geleistet werden. 

Die Linke

Die Menschen haben ein Recht darauf, Politik und Verwaltung zu kontrollieren. Dieses Recht können sie nur wahrnehmen, wenn sie ausreichend informiert sind und jederzeit die Informationen erhalten können, die sie für die Ausübung des Rechts brauchen. DIE LINKE im Bundestag setzt sich daher für ein umfassendes  Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz  ein und hat hierzu bereits einen konkreten Vorschlag eingebracht  (Drucksache 18/7709). Mit diesem Antrag ging es uns um einen tatsächlich freien und dem digitalen Zeitalter angemessenen Zugang zu Informationen staatlicher Stellen. Unter Bezugnahme auf das Hamburger Transparenzgesetz wollen wir ein proaktives, transparenzorientiertes Handeln von Behörden und staatlichen Stellen. Mit öffentlichen Mitteln finanzierte Informationen und Dokumente sollen in einer öffentlich zugänglichen, digitalen Datenbank zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zum Informationsregister soll anonym möglich sein, und gebührenfrei sowie maschinenlesbar  (Open-Data-Prinzip). Im Hinblick auf den absoluten Schutz besonderer öffentlicher  Belange und des absoluten Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen  fordern wir eine Abwägungsklausel. Wir wollen, dass der anfrageorientierte Ansatz um eine proaktive Informationspolitik ergänzt wird – das heißt, proaktiv sollen Daten eingestellt  werden – und dass sich dieser an den Open-Data-Prinzipien orientiert: Gebührenfreiheit, Barrierefreiheit, Weiterverbreitung und Möglichkeit zur freien Weiterverwendung. 

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. GRÜNE haben sich auch bereits auf Landesebene für entsprechende Gesetze (insbesondere in Hamburg) stark gemacht. Wo möglich, ergänzt Open Data die klassische Informationsfreiheit, ermöglicht neue Formen des datenbezogenen Journalismus ebenso wie NGO-gestützte Aufklärungsarbeit als auch neue Geschäftsmodelle auf der Grundlage des hohen Datenfundus öffentlicher Stellen. Die viel zu kurz springende Regelung des Verkehrsministeriums hierzu verdient den Namen Open Data kaum. Hier werden wir entlang der international diskutierten Standards Verbesserungen durchsetzen und insbesondere den Anwendungsbereich deutlich erweitern. Für ein Transparenzgesetz bedarf es ebenso einer Revision des bestehenden Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes. Denn vielfach gehen die getroffenen Abwägungen unverhältnismäßig stark zu Lasten der Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Auch haben wir 2016 den Entwurf eines Gesetzes zum Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden (Presseauskunftsgesetz, BT-Drs 18/8246) in den Bundestag eingebracht, weil es keine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende, eindeutige, transparente und Willkürfreiheit gewährleistende Regelung für Auskunftsbegehren von Presseangehörigen gegenüber Bundesbehörden gibt. Union und SPD haben den Gesetzentwurf abgelehnt. 

FDP

Aus Sicht der Freien Demokraten ist die Transparenz staatlichen Handels wichtig für das Funktionieren der Demokratie und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen. Daher sollten wichtige Dokumente öffentlich zugänglich sein, soweit hiergegen keine konkreten Gründe (z.B. Geheimhaltungsinteressen) sprechen. Ob dies flächendeckend möglich ist, bedarf aufgrund des damit verbundenen Aufwands einer intensiven Prüfung. Denn – wie schon jetzt im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes – müssten die Dokumente im Vorfeld der Veröffentlichung darauf hin geprüft werden, ob z.B. der Schutz personenbezogener Daten einer Veröffentlichung entgegensteht, und die Dokumente ggf. teilweise geschwärzt werden müssen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit offen steht, die Informationen durch einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erhalten. Wir begrüßen es, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

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Strafrecht und Pressefreiheit

10. Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede sollten nach den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien und Experten wie dem UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit und dem OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit nicht mit Mitteln des Strafrechts, sondern des Zivilrechts geahndet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Androhung unverhältnismäßiger Strafen bis zum Freiheitsentzug die freie Meinungsäußerung einschränkt. Setzen Sie sich dafür ein, diese Delikte aus dem deutschen Strafrecht zu streichen und stattdessen ausschließlich im Zivilrecht zu regeln?

Antworten der Parteien

CDU und CSU

CDU und CSU haben nicht die Absicht Delikte wie Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede aus dem Strafkatalog des deutschen Strafrechts zu streichen. Nicht jede öffentliche Äußerung ist automatisch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn man mit seinen Äußerungen einen oder mehrere der oben aufgeführten Straftatbestände erfüllt, kann man zum Schutz vor straf- und zivilrechtlichen Verfolgungen nicht das Argument der Meinungsfreiheit heranziehen. Die Meinungsfreiheit findet immer dort ihre Grenzen, wo sie Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Deshalb ist es wichtig, dass Hass- und Hetzkommentare strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem können sie auch schon jetzt zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. 

SPD

Es wäre nicht sachgerecht, die dem Ehrenschutz dienenden Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB zu streichen und Verstößen lediglich zivilrechtlich zu begegnen. Eine nicht hinnehmbare Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch unverhältnismäßige Strafen ist nicht zu befürchten. Obwohl das Recht der freien Meinungsäußerung für einen demokratischen Rechtsstaat konstituierend ist, gewährt das Grundgesetz das Recht nicht schrankenlos. Art. 5 Abs. 2 GG sieht Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit vor. Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenze dort, wo das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt ist. Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung verläuft dort, wo es jemandem darum geht, die Ehre eines anderen Menschen anzugreifen (sog. Schmähkritik). Ausformulierung und höchstrichterliche Interpretation der Ehrverletzungsdelikte orientieren sich an der verfassungsrechtlichen Abwägung.

Bei den Straftatbeständen Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung handelt es sich um Vergehen. Die jeweiligen Strafrahmen weisen keine Mindestfreiheitsstrafe auf und ermöglichen Geldstrafe. Zudem handelt es sich jeweils um Privatklagedelikte im Sinne des § 374 StPO. Der Staatsanwalt verweist den Verletzten auf den Privatklageweg, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, was in aller Regel der Fall sein wird. 

Die Linke

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Ebenso schützenswert sind jedoch auch die Persönlichkeitsrechte. Eine Streichung der Beleidigungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) aus dem Strafgesetzbuch würde trotz dessen, dass diese Delikte auch im Zivilrecht sanktioniert sind, zu einem schwächeren Schutz dieses Schutzgutes führen. Denn während im Strafrecht die Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen eines Strafantrages eigenständig die Straftat aufklären und verfolgen, müssen sich die Betroffenen  im Zivilrecht – häufig unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts – selbst um die Aufklärung und Verfolgung der Beleidigungstat kümmern. Häufig fehlt es den Betroffenen jedoch an Zeit, Nerven oder Geld, um selbst für eine Verurteilung der Täter zu sorgen. Auch haben die Betroffenen im Zivilrecht schlechtere Beweismöglichkeiten. Denn während die Beleidigungsopfer im Strafrecht selbst Zeuge der Straftat sind und als solche vom Gericht gehört werden, haben sie im Zivilprozess lediglich einen Parteistatus, kommen also als Zeuge nicht in Frage. Es ist also damit zu rechnen, dass bei einer Streichung der Beleidigungsdelikte aus dem Strafrecht der Verfolgungsdruck auf die potentiellen Täter einer Beleidigung deutlich sinken würde und infolgedessen ein Anstieg der Beleidigungsdelikte zu verzeichnen wäre. Deshalb lehnt DIE LINKE zurzeit eine Streichung der Beleidigungsdelikte  aus dem Strafrecht ab. DIE LINKE setzt aber in der kommenden Legislaturperiode ihren  Meinungsbildungsprozess zu dieser Frage ergebnisoffen weiter fort.

DIE LINKE fordert übrigens als bislang einzige im Deutschen Bundestag vertretene Partei die ersatzlose Streichung aller Sonderbeleidigungsdelikte (Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB), Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB), üble Nachrede  und Verleumdung  gegen Personen  des politischen  Lebens (§ 188 StGB), da alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und es nicht einzusehen ist, weshalb spezielle Personengruppen einen höheren Schutz als andere genießen sollen.

DIE LINKE fordert weiterhin die Streichung aller Verfolgungsermächtigungen (§§ 89a,  89b,  89c,  90b,  97, 104a,  129b,  194  Abs.  4 StGB), da diese den Grundsatz der Gewaltenteilung  durchbrechen.  Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat DIE LINKE in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Causa Jan Böhmermann unter der BT-Drs. 18/8272 eingebracht. 

Bündnis 90/Die Grünen

Nein. Weil sowohl bei den einschlägigen Strafandrohungen (wie etwa Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung, falsche Verdächtigung, Bedrohung usw.) als auch bei der Beurteilung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts stets mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. 

FDP

Der Abschaffung der genannten Straftatbestände stehen die Freien Demokraten skeptisch gegenüber. Zwar ist das Ziel des Schutzes der Meinungsfreiheit nachvollziehbar und unzweifelhaft wichtig. Eine umfassende Meinungsfreiheit wird in der Bundesrepublik Deutschland aber durch die Rechtsprechung unabhängiger Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht gewährleistet. Eine bloße zivilrechtliche Verfolgung wäre in vielen Fällen unmöglich oder wenig erfolgversprechend, etwa wenn eine Tat anonym über das Internet erfolgt - hier kann nur der Staat mit seinen Ermittlungsmöglichkeiten im Rahmen des Strafprozesses eine Verfolgbarkeit gewährleisten.

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