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Internetfreiheit 02.07.2019

Bußgeld gegen Facebook

Facebook Gründer Mark Zuckerberg © picture alliance / AP Photo

Wie am heutigen Dienstag (02. Juli 2019) bekannt wurde, hat das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld gegen Facebook auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verhängt. Demnach wirft es dem Unternehmen vor, ungenaue Angaben bei den eigenen Transparenzberichten gemacht zu haben. Reporter ohne Grenzen hatte diesbezüglich bereits im Juli 2018 kritisiert, dass die Netzwerke offensichtlich Inhalte auf Basis ihrer eigenen Regeln löschen, um Strafen durch das NetzDG zu vermeiden. Dies kann zu Overblocking führen, sodass auch legale Inhalte auf den Plattformen entfernt werden. Hierzu erklärt Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen:

„Mit dem Bußgeld lenkt die Bundesregierung von eigenen Fehlern ab, die sie bei der Genese des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gemacht hat. Die Transparenzberichte verdienen ihren Namen nicht, weil Facebook & Co. auf Grundlage ihrer selbst gesetzten Hausregeln löschen. Mutmaßlich kommt es zu Overblocking auf den Plattformen, sodass dort auch legale Inhalte gelöscht werden. Aber genau diese Problematik hat der Gesetzgeber damals trotz aller Warnungen ignoriert. Die Transparenzberichte betreffen laut Gesetz eben nur Löschungen nach NetzDG, nicht aber auf Basis der Community Standards. Das Bußgeld ist die schlechteste aller Optionen: Es erhöht den Druck auf die Unternehmen, und sie werden noch mehr löschen, ohne dass sie dabei gesellschaftlich kontrolliert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, das NetzDG endlich zu korrigieren, indem es Widerspruchsrechte für Nutzerinnen und Nutzer schafft und mehr Transparenz beim Gebrauch des digitalen Hausrechts durch die Plattformen gesetzlich einfordert.“

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