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Komoren

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 75 von 180
Komoren 04.02.2020

#FreeThemAll: Oubeidillah Mchangama

Präsident der Komoren, Azali Assoumani
Präsident der Komoren, Azali Assoumani © picture alliance/Dmitry Feoktistov/TASS/dpa

Am 11. Januar dieses Jahres wurde der Blogger Oubeidillah Mchangama auf den Komoren verhaftet. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme befand er sich laut verschiedener Medienberichte auf dem Weg zu einer politischen Kundgebung einer Oppositionspartei.

Nach zwei Tagen im Gefängnis wurde Mchangama am 13. Januar vorerst freigelassen, musste sich jedoch vor einem Gericht wegen des Vorwurfs der „Störung der öffentlichen Ordnung“ verantworten. Das Gericht sprach zwar keine Haftstrafe gegen den Blogger aus, stellte ihn aber unter sogenannte richterliche Kontrolle. Für Mchangama bedeutet das: Er darf das Land nicht verlassen und keine sozialen Medien nutzen. Zudem muss er einmal in der Woche bei Gericht vorstellig werden.

Arnaud Froger, Chef des Afrika-Büros von Reporter ohne Grenzen, kritisierte den Umgang der komorischen Behörden mit Mchangama scharf und forderte sie dazu auf, Journalistinnen und Journalisten nicht an ihrer Arbeit zu hindern.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit der Organisation stehen die Komoren auf Platz 56 von 180.

In der Rubrik #FreeThemAll werden auch Fälle inhaftierter Medienschaffender vorgestellt, die nicht im ROG-Barometer der Pressefreiheit stehen. In das Barometer nimmt ROG nur Fälle auf, in denen die Organisation einen direkten Zusammenhang der Haft mit der journalistischen Tätigkeit belegen kann. In zahlreichen weiteren Fällen ist ein Zusammenhang wahrscheinlich, aber (noch) nicht nachzuweisen. 



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