Länderportal

Algerien

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 136 von 180
Algerien 01.04.2020

RSF-Korrespondent in Untersuchungshaft

Demonstration für die Freilassung von Inhaftierten der Hirak-Proteste © picture alliance / abaca

Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert die algerischen Behörden auf, den RSF-Korrespondenten und Journalisten Khaled Drareni sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen und alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn fallenzulassen. Wegen seiner Berichterstattung über die sogenannten Hirak-Proteste wirft die Justiz dem renommierten Journalisten „Anstiftung zum unbewaffneten Massenauflauf und Gefährdung der nationalen Einheit“ vor.

„Khaled Drareni verkörpert wie wenige andere das Ideal journalistischer Unabhängigkeit in einem Land, in dem das viel Mut erfordert“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Seine Verhaftung verheißt nichts Gutes für die wenigen unabhängigen Medien in Algerien und spricht Bände über die Prioritäten der algerischen Regierung in der Corona-Krise.“

Khaled Drareni ist Gründer und Leiter des Nachrichtenportals Casbah Tribune sowie Korrespondent für RSF und für den französischen Auslandssender TV5 Monde. Seinem Twitter-Account folgen mehr als 143.000 Menschen. Seit im Februar 2019 in Algerien Massenproteste für politische und wirtschaftliche Reformen begannen, hat er insbesondere in den sozialen Medien regelmäßig darüber berichtet. Er gehört deshalb zu den bevorzugten Zielen der „elektronischen Fliegen“, einer Troll-Armee des algerischen Regimes, die kritische Medienschaffende im Land mit Beschimpfungen, Verleumdungen und persönlichen Angriffen überzieht.

Justiz verschärft nach Einspruch ihr Vorgehen

Am 27. März wurde Drareni aufgrund eines zwei Tage zuvor erlassenen Haftbefehls festgenommen und sitzt seit dem 29. März formell in Untersuchungshaft. Schon am 7. März war er in Algier festgenommen worden, als er das gewaltsame Vorgehen der Polizei gegen eine Demonstration filmte. Nach dreitägiger Anhörung entschied die Staatsanwaltschaft am 10. März, ihn anzuklagen und unter Auflagen auf freiem Fuß zu lassen. Als seine Anwälte gegen diese Entscheidung Einspruch einlegten, hob eine Anklagekammer die Auflagen am 25. März auf und erließ stattdessen Haftbefehl.

Am Montag (30.3.) wurde Drareni nach Angaben eines seiner Anwälte überraschend in ein anderes Gefängnis verlegt. Dort wurde ihm „zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus“ für zunächst zwei Wochen eine Einzelzelle zugewiesen.

Mehr als 200 algerische Journalistinnen und Journalisten haben mit einer öffentlichen Erklärung gegen das Vorgehen der Justiz gegen Drareni protestiert. Algeriens 2016 reformierte Verfassung verbietet in Artikel 50 Haftstrafen für Pressevergehen. Bei seiner ersten Kabinettssitzung am 5. Januar hatte der neue Staatspräsident Abdelmadjid Tebboune seine Regierung aufgerufen, die Pressefreiheit zu stärken. RSF forderte Tebboune am 10. März in einem offenen Brief auf, seiner Funktion als Garant der Verfassung nachzukommen und Verletzungen der Pressefreiheit durch willkürliche Strafverfolgung wie im Fall von Khaled Drareni  zu beenden.

Verhaftungen und Verhöre wegen Berichten über Proteste

In den vergangenen Monaten sind in Algerien immer wieder Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Berichterstattung über die Hirak-Proteste verhaftet oder verhört worden. Vor der Präsidentenwahl im Dezember, die von der Protestbewegung kritisch gesehen wurde, suspendierte die regierungsfreundliche Zeitung Le Temps d’Algérie vier Redaktionsmitglieder. Sie hatten sich gegen die Behauptung auf einer Titelseite des Blattes gewandt, es herrsche Einigkeit im Land darüber, dass es wichtig sei, in großer Zahl an der Wahl teilzunehmen. Eine Nachrichtensprecherin beim staatlichen Fernsehsender Alger Channel 3 kündigte, um einen auf Veranlassung ihres Managements umgeschriebenen Bericht zu der bevorstehenden Wahl nicht verlesen zu müssen.

Auch unter den ständigen Zielen der „elektronischen Fliegen“ sind Medienschaffende, die regelmäßig über die Hirak-Proteste berichten. Die Trolle melden den Betreibern sozialer Netzwerke massenhaft vermeintliche Verstöße gegen deren Richtlinien, um missliebige Beiträge oder ganze Profile löschen zu lassen. Sie veröffentlichen persönliche Informationen über Journalistinnen und Journalisten („Doxing“), ziehen deren Berichte in Zweifel, überhäufen sie mit feindseligen Kommentaren, persönlichen Angriffen und ehrverletzenden Behauptungen. Die Journalisten Lamine Maghnine und Redouane Boussag wurden offenbar infolge solcher Angriffe von ihren Facebook-Profilen ausgesperrt.

Algerien steht auf Platz 141 von 180 Staaten auf der Rangliste der Pressefreiheit. Strafverfolgung, willkürliche Festnahmen und Behördenschikanen machen unabhängigen Journalismus in dem nordafrikanischen Land riskant. Private Fernsehsender bekommen oft keine Lizenz und haben ihren Sitz im Ausland. Dies erschwert die Akkreditierung ihrer Journalistinnen und Journalisten und erleichtert willkürliche Beschlagnahmen und Schließungen. Viele Printmedien halten sich mit politischer Kritik zurück, um keine Werbeanzeigen zu verlieren, die ihre wirtschaftliche Basis bilden. Auch sind sie von staatlichen Strukturen für Druck und Vertrieb abhängig.



nach oben