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Marokko / Westsahara

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 144 von 180
Marokko / Westsahara 09.09.2019

#FreeThemAll: Abdelkabir al-Hor

Polizist in Casablanca
Polizist in Casablanca © picture alliance

Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Redefreiheit: Auf dem Papier sind den marokkanischen Bürgern eine Reihe von Grundrechten garantiert. Die Regierung des nordafrikanischen Landes nimmt es mit der Verfassung allerdings nicht ganz so genau. Seit Jahren werden Regierungskritiker und Medienschaffende in Marokko eingeschüchtert, aufgrund ihrer Arbeit verfolgt und angeklagt. So erging es auch dem Journalisten Abdelkabir al-Hor.

Im August 2017 drangen Polizisten in al-Hors Haus in Marrakesch ein, verhafteten ihn und brachten ihn nach Casablanca. Dort hielten sie den Journalisten und Gründer der Nachrichtenseite „Rassd Maroc“ für fünf Tage fest. Am 11. August folgte eine Anklage wegen „Terrorismusverherrlichung“ und „Anstiftung zur Rebellion“, zwei Tatbestände, deren sich al-Hor dem zuständigen Gericht zufolge in Posts auf seinem privaten Facebook-Profil schuldig gemacht hatte. Dort hatte al-Hor seine Berichterstattung über Proteste im Norden Marokkos geteilt.

Am 1. Februar 2018 wurde al-Hor von einem marokkanischen Kriminalgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Seit April vergangenen Jahres befindet er sich seinem Anwalt zufolge in einem Hochsicherheitsgefängnis in der Nähe von Rabat.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen liegt Marokko auf Platz 135 von 180 Ländern.

In der Rubrik #FreeThemAll werden auch Fälle inhaftierter Medienschaffender vorgestellt, die nicht im ROG-Barometer der Pressefreiheit stehen. In das Barometer nimmt ROG nur Fälle auf, in denen die Organisation einen direkten Zusammenhang der Haft mit der journalistischen Tätigkeit belegen kann. In zahlreichen weiteren Fällen ist ein Zusammenhang wahrscheinlich, aber (noch) nicht nachzuweisen.



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