Sehr geehrter Herr Staatspräsident,
seit 2008 ist der usbekische Journalist Salijon Abdurakhmanow wegen vermeintlichen Drogenbesitzes inhaftiert. Unmittelbar nach seiner Festnahme im Juni 2008 ergab ein Bluttest, dass Abdurakhmanow keinerlei Drogen konsumiert hatte. Deshalb wurde er kurz darauf wegen Drogenverkaufs angeklagt, einem wesentlich schlimmeren Vergehen, das mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden kann. Beim anschließenden Gerichtsverfahren traten schließlich Unregelmäßigkeiten auf. Es wurde bekannt, dass die Drogen nie auf Abdurakhmanows Fingerabdrücke getestet worden waren und dass ein Drogenhund auf das Auto des Journalisten nicht angeschlagen hatte. Videoaufnahmen der Festnahme bestätigten diese Aussage.
Trotz der unklaren Beweislage befand ein Gericht in der autonomen Region Karakalpakstan den Journalisten für schuldig und verurteilte ihn am 20. Oktober 2008 zu zehn Jahren Haft. Eine Berufung wurde am 19. November 2008 abgewiesen, auch der Oberste Gerichtshof wies eine von Abdurakhmanows Anwalt beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens am 1. Juni 2011 zurück.
In dem Verfahren vor sechs Jahren ging es einzig darum, dass Salijon Abdurakhmanow aufgrund seiner Beiträge über Themen wie Korruption, Gerechtigkeit und Menschenrechtsfragen mundtot gemacht und aus dem Verkehr gezogen werden soll!
Ich fordere Sie hiermit auf, Salijon Abdurakhmanow unverzüglich aus dem Gefängnis frei zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
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