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Freiheit für Salijon Abdurakhmanow

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Seit 2008 ist der usbekische Journalist Salijon Abdurakhmanow wegen vermeintlichen Drogenbesitzes inhaftiert. Wir fordern seine umgehende Freilassung!

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Abdurakhmanow ist in seiner Heimat Usbekistan einer der kritischsten Journalisten. In der Vergangenheit hat er regelmäßig für Medien wie Radio Free Europe/Radio Liberty, Voice of America oder Uznews über Themen wie Korruption, Gerechtigkeit und Menschenrechtsfragen geschrieben. Zudem hat er mehrmals über die sozialen und gesundheitlichen Folgen der Austrocknung des Aralsees geschrieben, einer der großen ökologischen Katastrophen des Landes.

Am 7. Juni 2008 wurden bei dem Journalisten im Zuge einer Verkehrskontrolle 114 Gramm Marihuana und knapp 6 Gramm Opium gefunden. Abdurakhmanow sagte, er habe nichts mit den Drogen zu tun und beschuldigte die Staatsmacht, die Drogen gezielt in seinem Auto platziert zu haben – eine gängige Praxis der usbekischen Behörden, um Kritiker aus dem Verkehr zu ziehen. Abdurakhmanow soll wegen seiner journalistischen Arbeit mundtot gemacht werden.

Kurz nach dem Fund wurde der Journalist zunächst wegen Drogenbesitzes unter Artikel 276 (2) des Strafgesetzbuches angeklagt. Als ein Bluttest jedoch ergab, dass er keinerlei Drogen konsumiert hatte, wurde er wegen des Verkaufs von Drogen mit Paragraf 273 (5) angeklagt, einem wesentlich schlimmeren Vergehen, das mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden kann.

Beim anschließenden Gerichtsverfahren traten schließlich Unregelmäßigkeiten auf. Es wurde bekannt, dass die Drogen nie auf Abdurakhmanows Fingerabdrücke getestet worden waren und dass ein Drogenhund auf das Auto des Journalisten nicht angeschlagen hatte. Videoaufnahmen der Festnahme bestätigten diese Aussage.

Trotz der unklaren Beweislage befand ein Gericht in der autonomen Region Karakalpakstan den Journalisten für schuldig und verurteilte ihn am 20. Oktober 2008 zu zehn Jahren Haft. Eine Berufung wurde am 19. November 2008 abgewiesen, auch der Oberste Gerichtshof wies eine von Abdurakhmanows Anwalt beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens am 1. Juni 2011 zurück.

Seit dem Massaker von Andischan mit mehreren Hundert Toten im Jahr 2005 verfolgt die usbekische Regierung unter Präsident  Islam Karimow unerbittlich kritische Journalisten und kriminalisiert jegliche unabhängige Berichterstattung. Internationale Medien wie BBC, Deutsche Welle oder Radio Free Europe mussten in den Monaten nach dem Blutbad Usbekistan verlassen, nur wenigen ausländischen Korrespondenten wurde in den vergangenen Jahren erlaubt, das Land zu Recherchezwecken zu bereisen.

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Protestmail

Empfänger

Staatspräsident Schawkat Mirsijajew

Betreff

Freiheit für Salijon Abdurakhmanow

Sehr geehrter Herr Staatspräsident,

seit 2008 ist der usbekische Journalist Salijon Abdurakhmanow wegen vermeintlichen Drogenbesitzes inhaftiert. Unmittelbar nach seiner Festnahme im Juni 2008 ergab ein Bluttest, dass Abdurakhmanow keinerlei Drogen konsumiert hatte. Deshalb wurde er kurz darauf wegen Drogenverkaufs angeklagt, einem wesentlich schlimmeren Vergehen, das mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden kann. Beim anschließenden Gerichtsverfahren traten schließlich Unregelmäßigkeiten auf. Es wurde bekannt, dass die Drogen nie auf Abdurakhmanows Fingerabdrücke getestet worden waren und dass ein Drogenhund auf das Auto des Journalisten nicht angeschlagen hatte. Videoaufnahmen der Festnahme bestätigten diese Aussage.

Trotz der unklaren Beweislage befand ein Gericht in der autonomen Region Karakalpakstan den Journalisten für schuldig und verurteilte ihn am 20. Oktober 2008 zu zehn Jahren Haft. Eine Berufung wurde am 19. November 2008 abgewiesen, auch der Oberste Gerichtshof wies eine von Abdurakhmanows Anwalt beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens am 1. Juni 2011 zurück.

In dem Verfahren vor sechs Jahren ging es einzig darum, dass Salijon Abdurakhmanow aufgrund seiner Beiträge über Themen wie Korruption, Gerechtigkeit und Menschenrechtsfragen mundtot gemacht und aus dem Verkehr gezogen werden soll!

Ich fordere Sie hiermit auf, Salijon Abdurakhmanow unverzüglich aus dem Gefängnis frei zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
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