Ich fordere:

Julian Assange nicht an die USA ausliefern

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Anonym

vor 3 Jahren

Irina M.

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Katrin S.

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Annette B.

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Reto K.

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Anonym

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Jana J.

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Anonym

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Ro L.

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Thomas E.

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Ulrike G.

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Ute K.

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Susann K.

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Dora N.

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Stephan H.

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Conny T.

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Christian B.

vor 3 Jahren

+++ Die Petition ist abgeschlossen +++

Wir fordern Großbritannien auf, Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. Dort drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft – allein dafür, dass er internationalen Medien Informationen zur Verfügung gestellt hat, die von großem öffentlichen Interesse waren.

+++ Die Petition wurde am 31. Dezember 2020 abgeschlossen und am 1. Januar 2021 an die britische Regierung übergeben +++

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*Update August 2021: Was seit der Übergabe der Petition geschah*

Leider hat sich in den vergangenen sieben Monaten fast nichts an der Situation von Julian Assange geändert: Kurz nachdem wir unsere Petition übergeben hatten, gab Richterin Vanessa Baraitser ihre Entscheidung im Auslieferungsverfahren bekannt: Assange soll nicht an die USA ausgeliefert werden. Zwei Tage später dann der Rückschlag: Er bleibt im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert. Bis heute harrt er dort aus und wartet auf eine Entscheidung in zweiter Instanz. Diese rückt nur langsam näher: Im Februar bekräftigten die USA, dass sie Berufung einlegen wollen, Anfang Juli nahm das Gericht die Berufung an. Am 11. August soll dazu die erste Anhörung stattfinden.

*Update Oktober 2020* 

In den vier Sitzungswochen ab dem 7. September hat RSF als einzige NGO das Auslieferungsverfahren von Julian Assange kontinuierlich beobachtet. RSF hat sich um eine Sitzplatzgarantie bemüht, doch diese und auch ein Videozugang wurden explizit von den britischen Behörden verwehrt. Dennoch erhielt RSF durch allmorgendliches Anstehen an fast allen Anhörungstagen Zugang zu den nur sechs Plätzen auf der öffentlichen Tribüne in einem Nebensaal des Gerichtssaals. Angesichts seines durch die Isolationshaft im Hochsicherheitsgefängnis lebensbedrohlichen Gesundheitszustands ist die Frage, ob Assange ausgeliefert wird oder nicht, mittlerweile eine humanitäre Frage von Leben oder Tod. 

Die Vernehmung von 47 Zeug*innen hat zugleich einmal mehr deutlich gemacht, dass die Anklage auf Grundlage des US-Spionagegesetzes eine politische Verfolgung ist: Denn Julian Assange hat Geheimdokumente veröffentlicht, die wichtige journalistische Berichte unter anderem über US-Kriegsverbrechen ermöglicht haben.

Nach dem Ende der Beweisaufnahme gewährt das Gericht Assanges Anwält*innen vier Wochen bis zum 29. Oktober, um ein schriftliches Schlussplädoyer einzureichen. Anschließend hat die Anklage weitere zwei Wochen Zeit, um auf dieses zu antworten. Der Auslieferungsbeschluss soll dann am 4. Januar 2021 ergehen. 

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*Update August 2020* 

Die Anhörungen zur Auslieferung von Julian Assange an die USA werden ab dem 7. September am Zentralen Kriminalgerichtshof in London fortgesetzt. An dem Morgen desselben Tages werden wir alle gesammelten Unterschriften für die Freilassung Assanges und gegen seine Auslieferung an die britischen Behörden übergeben. Unser Ziel ist es, bis dahin 100.000 Unterzeichnende weltweit zusammenzubekommen.

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*Update Mai 2020*

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die nächsten Anhörungstermine in Assanges Auslieferungsverfahren, die für die Wochen ab dem 18. Mai angesetzt waren, auf September verschoben worden. Das hat die zuständige Richterin bei einem Gerichtstermin am 4. Mai verkündet.

Dieser Termin sowie der eine Woche zuvor machten deutlich, wie wichtig eine Verschiebung ist. Journalistische Beobachterinnen und Beobachter waren aufgrund der in Großbritannien geltenden Kontaktbeschränkungen nicht beziehungsweise nur in sehr geringer Zahl zugelassen, und das Mitverfolgen der Sitzungen via Telefonschalte war aufgrund technischer Schwierigkeiten kaum möglich. Unter diesen Umständen ist eine unabhängige Prozessbeobachtung nicht sicherzustellen. Auch Assanges Anwaltsteam hatte um eine Verschiebung gebeten – einerseits damit Assange selbst sowie Beobachterinnen und Beobachter persönlich anwesend sein können, andererseits weil es zurzeit keinen Zugang zu seinem Mandanten im Gefängnis habe und seinen beruflichen Verpflichtungen ihm gegenüber somit nicht nachkommen könne.

Assages Gesundheitszustand gibt nach wie vor Anlass zu größter Sorge. Aufgrund einer Lungenerkrankung ist er besonders gefährdet, schwer an Covid-19 zu erkranken. Im Belmarsh-Gefängnis, in dem Assange seit April 2019 inhaftiert ist, sind Berichten zufolge Infektionen mit dem Corona-Virus aufgetreten, mindestens ein Insasse ist infolge einer Covid-19-Erkrankung gestorben.

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*Update April 2020*

Assange ist seit einem Jahr im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert. Am 25. März lehnte die zuständige Richterin einen Antrag der Verteidigung ab, ihn auf Kaution freizulassen. Assanges Anwälte hatten argumentiert, er sei in Haft besonders gefährdet, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, was für ihn aufgrund einer chronischen Lungenerkrankung lebensgefährlich wäre. Die Richterin entgegnete, die Pandemie sei kein Grund ihn freizulassen, da die britische Regierung sich bemühe, alle Gefangenen vor dem Virus zu schützen, und zudem weiter Fluchtgefahr bestehe.

Schon lange gibt Assanges Gesundheitszustand Anlass zu großer Sorge. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, hat Assange am 9. Mai 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh besucht und kam zu dem Schluss, dass Assange über einen langen Zeitraum vorsätzlich unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt war, die als psychologische Folter bezeichnet werden kann.

Ein britisches Gericht entscheidet seit dem 24. Februar 2020 darüber, ob Großbritannien dem Auslieferungsersuchen der USA nachkommen soll. Die nächsten Gerichtstermine sind ab dem 18. Mai angesetzt. Am 7. April lehnte die Richterin einen Antrag der Verteidigung ab, die Termine aufgrund der Corona-Pandemie zu verschieben. Die Anhörung soll also trotz der in Großbritannien aktuell herrschenden Ausgangssperre stattfinden, möglicherweise komplett per Videokonferenz.

In der ersten Anhörungswoche vom 24. bis 27. Februar wurde mehrfach deutlich, dass die USA keine Beweise dafür haben, dass Assange Quellen „ernsthaft und unmittelbar“ gefährdet hat, aber ihre Anklage dennoch auf der Grundlage der von ihm vermeintlich wissentlich verursachten Risiken weiterführen. Assange selbst saß getrennt von seinen Anwälten in einem Glaskasten. Der Versuch, sich persönlich Gehör zu verschaffen, wurde von der Richterin mit dem Argument unterbrochen, er sei „bestens“ durch seine Anwälte vertreten. Diese müssten für ihn sprechen. Reporter ohne Grenzen hat die gesamte Sitzungswoche als Prozessbeobachter begleitet.

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Die Anklage der Trump-Regierung in 18 Punkten, 17 davon unter dem US-Spionagegesetz, könnte im Falle einer Verurteilung in 175 Jahren Haft enden. Sie ist eine reine Vergeltungsmaßnahme für Assanges Enthüllungen über die Kriegsführung der Vereinigten Staaten. Eine Verurteilung würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen für alle Journalistinnen und Journalisten, die geheime Informationen von öffentlichem Interesse publizieren.

Die angeblichen Verbrechen Assanges fanden im Jahr 2010 statt, als die von ihm gegründete Enthüllungsplattform Wikileaks Dokumente an Medien wie Le Monde, The Guardian und The New York Times weiterleitete. Diese Dokumente, die Wikileaks von der Whistleblowerin Chelsea Manning erhalten hatte, enthielten 250.000 US-Botschaftsdepeschen und Tausende zumeist als geheim eingestufte interne Berichte des US-Militärs über Operationen im Irak und in Afghanistan. Durch die Veröffentlichung wurden zahlreiche Fälle von Folter, Entführungen und Verschleppungen aufgedeckt.

Mit dem Video „Collateral Murder“ enthüllte Wikileaks, dass am 12. Juli 2007 in Bagdad neben irakischen Zivilisten auch der Reuters-Reporter Namir Noor-Eldeen sowie sein Fahrer und Assistent Saeed Chmagh durch Schüsse getötet wurden, die aus einem Hubschrauber der US-Armee abgefeuert wurden.

Die Veröffentlichung dieser Dokumente war eindeutig von großen öffentlichem Interesse und keine Spionage. Die Verdienste von Julian Assange für den Journalismus sind unbestreitbar.

Nachdem Assange sieben Jahre lang Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London erhalten hatte, wurde er nach dem Regierungswechsel in Ecuador am 11. April 2019 den britischen Behörden übergeben und auf der Grundlage eines Haftbefehls aus dem Jahr 2012 sofort verhaftet. Im Juni 2019 stellten die USA einen Auslieferungsantrag. Wir mahnen die britische Regierung eindringlich, bei ihrem Umgang mit Assange dem Grundsatz der Pressefreiheit oberste Priorität zu geben und in Einklang mit britischem Recht sowie den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Großbritanniens zu handeln. Julian Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden!

Nachrichtenredaktionen überall auf der Welt sind Tag für Tag darauf angewiesen, dass ihnen als geheim eingestufte Informationen zur Verfügung gestellt werden, um ihrer zentralen Rolle in der öffentlichen Meinungsbildung gerecht zu werden. Wenn die strafrechtliche Verfolgung von Assange nicht gestoppt wird, werden die nächsten Opfer der investigative Journalismus und die Pressefreiheit selbst sein.

Unterstützen Sie uns und unterschreiben Sie die Petition, damit Großbritannien Julian Assange nicht an die USA ausliefert, und teilen Sie diese Petition unter dem Hashtag #FreeAssange!

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Petition

Julian Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden!

Wir fordern, dass die britische Regierung bei ihrem Umgang mit Assange dem Grundsatz der Pressefreiheit oberste Priorität gibt und in Einklang mit britischem Recht sowie internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Großbritanniens handelt.

Wir können nicht zulassen, dass Assange in den USA verurteilt wird. Das würde einen gefährlichen Präzedenzfall für alle Journalistinnen und Journalisten schaffen, die geheime Informationen von öffentlichem Interesse publizieren.

Gemeinsam können wir die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus weltweit schützen!

Entscheidung im Assange-Verfahren

Am Montag (4. Januar) entscheidet ein Londoner Gericht, ob Großbritannien dem Auslieferungsersuchen der USA stattgeben soll. Damit endet das Auslieferungsverfahren, das im Februar 2020 mit Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern der USA sowie von Assanges Anwaltsteam begann und im September mit Zeugenanhörungen fortgesetzt wurde. Die richterliche Entscheidung wird, egal wie sie ausfällt, dem Auslieferungsverfahren kein Ende setzen. Es wird erwartet, dass beide Seiten Berufung einlegen werden, sollte die Entscheidung nicht zu ihren Gunsten ausfallen. Eine endgültige Entscheidung kann sich Experteneinschätzungen zufolge mindestens bis in die zweite Jahreshälfte 2021 hinziehen. Angesichts des immensen Drucks, der auf Julian Assange lastet, und seines lebensbedrohlichen Gesundheitszustands sind dies äußerst besorgniserregende Aussichten.