Terminhinweis 24.06.2025 ICS

Compact-Verfahren: Urteilsverkündung am 24. Juni

In einem Bücherladen liegen Magazine auf einem Stapel. Zwei Magazine sind im Mittelpunkt: Das Cover des unteren Magazins hat die Farben der Deutschlandflagge (schwarz, rot, gold), oben in der Mitte des Covers steht in weiß "Compact" und der Titel "Deutschland den Deutschen. Ein Sommer zwischen Sylt, Mannheim und Fußball". Oben ist ein zweites Magazin von Compact mit US-Präsident Donald Trump auf dem Cover. Der Titel ist: "TRump. Sein Leben. Seine Politik. Sein großes Comeback."
Am 24. Juni 2025 verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil über das von der Bundesregierung im Jahr 2024 erlassene Vereinsverbot gegen das extrem rechte Magazin Compact. © picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Am 24. Juni 2025 verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil über das von der Bundesregierung im Jahr 2024 erlassene Vereinsverbot gegen das extrem rechte Magazin Compact. Reporter ohne Grenzen (RSF) wird der Urteilsverkündung beiwohnen und danach eine Pressemitteilung mit einer rechtlichen und politischen Einordnung veröffentlichen.

Entscheidungsverkündung: Dienstag, 24. Juni 2025, 10:00 Uhr
Ort: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

RSF beobachtet das Verfahren mit besonderer Aufmerksamkeit: Der Fall berührt zentrale Fragen der Pressefreiheit – insbesondere die Abgrenzung zwischen journalistischer Tätigkeit und verfassungsfeindlicher Agitation. Das Urteil könnte weitreichende Signalwirkung für den Umgang mit Medien an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit haben.

RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus und Nicola Bier, RSF-Referentin für Recht, stehen rund um die Urteilsverkündung vor Ort in Leipzig für Interviews zur Verfügung.

Pressekontakt: presse@reporter-ohne-grenzen.de



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