Mündliche Verhandlung am 14.01. und 15.01.2020 in Karlsruhe ICS
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendiensts
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 14.01 und 15.01.2020 über eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen die im Jahr 2017 erstmals gesetzlich geregelten Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zur strategischen Fernmeldeaufklärung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland (Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung) richtet. Angegriffen sind Vorschriften über die Durchführung der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung, über die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten und über die Übermittlung personenbezogener Daten an in- und ausländische Stellen unter Einschluss von Vorschriften über die weitere Datenverarbeitung und über die diesbezügliche Kontrolle durch Aufsichtsbehörden.
Wann: 14.01 und 15.01.2020 um 10.00 Uhr
Wo: Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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