01.06.2005

Empfehlungen zur Informationsfreiheit im Internet

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Meinungsfreiheit im Internet: gemeinsame Empfehlungen von ROG und OSZE

Reporter ohne Grenzen (ROG) hat gemeinsam mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sechs Empfehlungen erarbeitet, um die Meinungsfreiheit im Internet zu gewährleisten. Aufgegriffen werden Themen wie Webfilter, behördliche Meldepflichten für Onlinepublikationen, Verantwortung von Serviceprovidern und die Reichweite nationaler Rechtsprechungen. Nach Einschätzung von ROG haben die Empfehlungen eine über Europa hinausgehende Bedeutung. Die internationale Menschenrechtsorganisation hofft, mit ihnen die Diskussion über Meinungsfreiheit im Internet im Vorfeld des diesjährigen Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS) anzuregen. WSIS findet vom 16. bis 18. Juni in Tunis statt.

Die Empfehlungen im Detail:

1. Jedes Gesetz zum Informationsaustausch im Internet muss mit Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vereinbar sein.

2. In einer demokratischen und offenen Gesellschaft steht es jedem Bürger frei zu entscheiden, zu welchen Internetseiten er sich Zugang verschafft. Das Filtern oder Bewerten von Webcontent durch Regierungen ist inakzeptabel. Filter sollten nur von den Internetnutzern selbst installiert werden. Jede Form von politisch motivierter Filterung, egal ob auf nationaler oder lokaler Ebene, steht im Widerspruch zu dem Prinzip des freien Informationsflusses.

3. Jede Forderung nach einer behördlichen Registrierung von Websites ist inakzeptabel. Im Gegensatz zu der Lizensierung von etwa Rundfunksequenzen braucht eine so reichhaltige Infrastruktur wie das Internet keine offizielle Lizensierung. In Gegenteil: Eine verbindliche Registrierung von Onlinepublikationen könnte den freien Austausch von Ideen, Meinungen und Informationen im Netz ersticken.

4. Technische Dienstleister dürfen für das reine Weiterleiten oder Anbieten von Inhalten nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, der Anbieter lehnt das Befolgen richterlicher Anweisungen ab. Über die Legalität oder Illegalität einer Website kann nur ein Richter entscheiden, kein Dienstleister. So sollen Transparenz, juristische Verantwortlichkeit und das Einspruchsrecht garantiert werden.

5. Internetinhalte sollten der Rechtsprechung des Herkunftslandes unterliegen und nicht der des Landes, wo sie heruntergeladen werden  („upload rule“).

6. Das Internet verbindet unterschiedliche Arten von Medien und bietet Entwicklungsraum für neue Herausgabeformen wie das Blogging. Internetautoren und Onlinejournalisten sollten auf der Grundlage des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des ergänzenden Rechts auf Datenschutz und Schutz der Quellen rechtlich abgesichert sein.

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