Tschad 01.10.2019

#FreeThemAll: Martin Inoua

Monument in N’Djamena
Monument in N’Djamena © picture alliance/robertharding

Der Journalist Martin Inoua steht im Tschad seit August unter Arrest. Ursprünglich war er wegen des Vorwurfs der „Verleumdung“ verhaftet worden. Hintergrund war seine Berichterstattung über einen Missbrauchsskandal, in dem die ehemalige Gesundheitsministerin des Landes, Toupta Boguena, verdächtigt wurde, ihre Nichte sexuell misshandelt zu haben.

Am 23. September wurde Inoua von einem Gericht in N’Djamena zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Allerdings nicht wegen des Tatbestands der „Verleumdung“, der im Tschad nur dann mit einer Gefängnisstrafe belegt werden kann, wenn er mit „Anstiftung zur Gewalt“ einhergeht, sondern wegen „Computerkriminalität“ und „Verbreitung falscher Anschuldigungen“. Zusätzlich belegte das Gericht Inoua mit einer Geldstrafe und Schmerzensgeldzahlungen von mehr als 30.000 Euro. Arnaud Froger, Chef des Afrika-Büros von Reporter ohne Grenzen, kritisierte die Verurteilung des Journalisten scharf. Es sei kaum zu übersehen, dass es sich bei der Inhaftierung Inouas vor allem um „eine Vergeltungsmaßnahme gegen einen regierungskritischen Journalisten“ handele.

In der Rubrik #FreeThemAll werden auch Fälle inhaftierter Medienschaffender vorgestellt, die nicht im ROG-Barometer der Pressefreiheit stehen. In das Barometer nimmt ROG nur Fälle auf, in denen die Organisation einen direkten Zusammenhang der Haft mit der journalistischen Tätigkeit belegen kann. In zahlreichen weiteren Fällen ist ein Zusammenhang wahrscheinlich, aber (noch) nicht nachzuweisen.



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