Marokko / Westsahara 21.11.2019

#FreeThemAll: Taoufik Bouachrine

Taoufik Bouachrine (rechts)
Taoufik Bouachrine (rechts) © epa-Bildfunk

Ein Berufungsgericht in Casablanca hat die Haftstrafe für den Journalisten Taoufik Bouachrine um drei Jahre verlängert. Anstatt für zwölf Jahre muss Bouachrine nun für 15 Jahre ins Gefängnis. Darüber hinaus soll er Entschädigungen in Höhe von umgerechnet 250.000 Euro zahlen. Der Redakteur und Herausgeber der regierungskritischen Tageszeitung Akhbar al-Yaoum war im Februar 2018 festgenommen und von einem Gericht wegen „Missbrauch“, „Nötigung zu sexuellen Handlungen“ und „Menschenhandel“ verurteilt worden. Bereits während des laufenden Berufungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft eine noch längere Haftstrafe gefordert.

Viele Beobachter zweifelten schon zu Prozessbeginn an den Vorwürfen. So bezeichneten Experten des UN-Menschenrechtsrats das Verfahren als „willkürlich“ und als eine Form „gerichtlicher Schikane“. Der Organisation Human Rights Watch zufolge verweigerten die marokkanischen Behörden dem Journalisten im Gefängnis den Kontakt zu anderen Häftlingen. Sie verboten ihm zudem, mit Aufsehern zu sprechen, und verlegten ihn über Monate hinweg in Isolationshaft.

In der Rubrik #FreeThemAll werden auch Fälle inhaftierter Medienschaffender vorgestellt, die nicht im ROG-Barometer der Pressefreiheit stehen. In das Barometer nimmt ROG nur Fälle auf, in denen die Organisation einen direkten Zusammenhang der Haft mit der journalistischen Tätigkeit belegen kann. In zahlreichen weiteren Fällen ist ein Zusammenhang wahrscheinlich, aber (noch) nicht nachzuweisen.



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