Russland 02.09.2003

Journalist wegen Verleumdung zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt / Reporter ohne Grenzen wertet Urteil als "schwerwiegenden Präzedenzfall"

Reporter ohne Grenzen verlangt die sofortige Freilassung des russischen Journalisten German Galkin. Ein Gericht von Kalininsky bei Tscheljabinsk im Ural hatte ihn am 15. August wegen Verleumdung zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt.
"Die Verurteilung Galkins ist ein schwerwiegender PräzedenzfalI, der internationale Maßstäbe in Sachen Pressefreiheit verletzt", schreibt Robert Ménard, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen in einem Brief an Generalstaatsanwalt Wladimir Ustinov. "Wir fordern die Rücknahme des Urteils und die Freilassung des Journalisten. Gefängnisstrafen wegen Verleumdung sollten endgültig gestrichen werden. Journalisten müssen ihren Beruf ausüben können, ohne Angst zu haben, hinter Gittern zu landen", betont Ménard. Galkin ist der erste Journalist, der seit 1991 wegen Verleumdung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Unter Ausschluss der öffentlichkeit verurteilte das Gericht von Kalininsky (Ural) German Galkin zu einem Jahr Arbeitslager. In drei kritischen Artikeln hatte der Journalist den Gouverneur Piotr Soumin und dessen Stellvertretern Konstantin Botschkarew und Andrei Kosilow Veruntreuung von Geldern vorgeworfen, worauhin ihn Vize-Gouverneur Kosilow wegen Verleumdung angezeigte. Galkin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

German Galkin ist Direktor der Wochenzeitung Rabochaia Gazeta, stellvertretender Verleger der Tageszeitung Vecherny Tchellabinsk und örtlicher Vorsitzender der Oppositionspartei Liberales Russland. Er ist bekannt für seine kritischen Artikel gegenüber der lokalen Verwaltung und Gouverneur Sounim. Im Juni 2002 war er vor seinem Haus überfallen worden.

Beleidigung kann derzeit laut Artikel 130 §2 und §3 des russischen Strafgesetzbuches mit bis zu einem Jahr Arbeitslager bestraft werden, Verleumdung gemäß Artikel 129 §2 und §3 mit Haft bis zu drei Jahren.

 

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