Kambodscha 14.07.2008

Journalist zwei Wochen vor Parlamentswahlen erschossen

Der Journalist Khim Sam Bo (47) und sein Sohn Khat Sarin Pheata (21) sind am Freitag in der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh erschossen worden. Reporter ohne Grenzen hat die zuständigen Behörden aufgefordert, den Mord schnellstens aufzuklären. Khim Sam Bo arbeitete seit 1997 für die Tageszeitung „Moneakseka Khmer“, die Kambodschas größter Oppositionspartei Sam Rainsy nahe steht. In knapp zwei Wochen wird in Kambodscha ein neues Parlament gewählt.

 

„Khim Sam Bo schrieb über Korruption in führenden Regierungskreisen. Sein Chefredakteur, Dam Sith, wurde erst kürzlich wegen Verleumdung des Außenministers Hor Namhong angeklagt“, so Reporter ohne Grenzen (ROG). „Das Motiv für den Mord muss noch ermittelt werden. Aber die Umständen legen nahe, dass es um Vergeltung geht gegen eine Person, die beides war, Journalist und Oppositioneller.“

 

Khim Sam Bo und sein Sohn verließen am vergangenen Freitag gegen 19 Uhr gemeinsam auf einem Motorrad das Olympiastadion in Phnom Penh. Laut Augenzeugen folgten ihnen zwei Männer ebenfalls auf einem Motorrad. Einer der Männer gab fünf Schüsse ab. Drei davon trafen Khim Sam Bo, der auf der Stelle tot war. Sein Sohn wurde in die Brust getroffen und verstarb im Krankenhaus.

 

Die Sam Rainsy-Partei bewertete den Mord als politisch motiviert. Dam Sith, Chefredakteur von „Moneakseka Khmer“, hingegen ist überzeugt, dass Khim Sam Bo wegen seiner journalistischen Arbeit erschossen wurde.

 

Der letzte Mord an einem Journalisten in Kambodscha liegt fast fünf Jahre zurück: Chuor Chetharith wurde am 18. Oktober 2003 in Phnom Penh erschossen. Er war stellvertretender Chef des Radiosenders „Tra Prum“, der der Oppositionspartei FUNCINPEC nahe steht.

 

Auf der ROG-Rangliste zur Lage der Pressefreiheit weltweit liegt Kambodscha auf Platz 85 (von 169).

 

Weitere Informationen:
Katrin Evers
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon +49-30-6158585 – Fax +49-30-6145649
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de

nach oben