USA 07.07.2005

Judith Miller in Beugehaft: Ein trauriger Tag für die Pressefreiheit

Die Journalistin der New York Times hatte zu dem Fall der enttarnten Geheimdienst-Agentin Valerie Plame recherchiert und sich geweigert, ihre Quellen offen zu legen. Nach Ablauf einer einwöchigen Bedenkzeit ordnete Richter Thomas Hogan am 6. Juli vier Monate Beugehaft an. Matthew Cooper vom Nachrichtenmagazin Times, der wegen desselben Vorwurfs vor Gericht stand, erklärte sich bereit, seine Quelle preiszugeben. Er hatte zuvor deren Einverständnis erhalten.

„Das ist ein trauriger Tag für die Pressefreiheit, nicht nur in den USA sondern weltweit. Diese Entscheidung richtet sich gegen eine Journalistin, die lediglich den Quellenschutz verteidigte. Das Urteil ist unverhältnismäßig und absurd. Es verstößt gegen internationales Recht und setzt ein bedenkliches Signal für den Rest der Welt. Die USA hat sich als Mitglied der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) dazu verpflichtet, die Deklaration der inneramerikanischen Menschenrechtskommission zu respektieren, die Meinungsfreiheit garantiert. In Artikel 8 der Erklärung steht ausdrücklich geschrieben „jeder Journalist hat das Recht seine Quellen zu schützen", erklärte Reporter ohne Grenzen.

Die New York Times hatte zuvor die Weitergabe von Recherchematerialien ihrer Journalistin an das Gericht verweigert. Das Time-Magazin hatte sich anders entschieden und Matthew Coopers Dokumente und Notizen an die Justiz übermittelt. Er selbst weigerte sich zunächst, persönlich zu kooperieren. Dem eingesetzten Sonderermittler Patrick Fitzgerald reichte dieser Schritt jedoch nicht aus. In einer Anhörung am 5. Juli beharrte er erneut auf der Freigabe der Quellen. Ebenso lehnte er den von beiden Blättern vorgebrachten Antrag ab, die angedrohte Beugehaft in Hausarrest umzuwandeln.

Bereits zuvor stand in den USA ein Journalist fünf Monate unter Hausarrest, weil er den Quellenschutz verteidigte. Jim Taricani vom Sender WJAR-TV (einem Teil der NBC) durfte während dieser Zeit weder Interviews geben noch das Internet nutzen. Seit 9. April 2005 darf er sich wieder frei bewegen.

Weitere Informationen:
Reporter ohne Grenzen – Katrin Evers
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