Gerichtsverhandlung am 14. Dezember 2016 in Leipzig ICS

Reporter ohne Grenzen gegen den BND

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klage von Reporter ohne Grenzen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses:

am 14. Dezember 2016 um 11 Uhr
im Bundesverwaltungsgericht,
Dienstgebäude Leipzig,
Simsonplatz 1,
04107 Leipzig
(Sitzungssaal III, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.034).

ROG hat die Klage gegen den BND am 30. Juni 2015 beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, das in diesem Fall als erste und letzte Instanz zuständig ist. Die Organisation wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst vor, im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung ihren E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben: Nach allem, was über den Umfang der strategischen Fernmeldeüberwachung und die vom BND verwendeten Suchbegriffe bekannt ist, muss ROG davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst und weitergehend bearbeitet wurden – und dass diese Überwachungspraxis unverhältnismäßig und vom G-10-Gesetz nicht gedeckt ist. Angesichts einer so weitreichenden Überwachung sieht ROG den Informantenschutz für Journalisten und damit eine der Grundvoraussetzungen der Pressefreiheit nicht mehr gewährleistet.

Ebenso richtet sich die Klage gegen den Einsatz des Verkehrsanalysesystems „VerAS“. Mit ihm erhebt und verarbeitet der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Metadaten auch von deutschen Bürgern, die im Zusammenhang mit deren Kommunikation anfallen. Dabei erfasst der Geheimdienst neben Verbindungsdaten von  Telefonaten, SMS und E-Mails auch das Surfen im Internet sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken. Dies geschieht so umfassend, dass auch Journalisten erfasst werden können, die nur indirekt und über bis zu vier weitere Kommunikationspartner mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können. Die Wahrscheinlichkeit ist deshalb hoch, dass der Dienst auch die Verbindungsdaten von ROG als internationaler Organisation gespeichert hat.

Durch solche Praktiken stellt der BND nicht nur den Informantenschutz als zentrales Element der Pressefreiheit in einer Demokratie in Frage. Er untergräbt auch die Glaubwürdigkeit deutscher Forderungen nach mehr Achtung der Medienfreiheit in autoritären Regimen und beraubt dortige Journalisten somit eines Fürsprechers in ihrem Kampf gegen Überwachung und andere Formen der Repression durch die jeweiligen Regierungen.

Die jüngst beschlossene Reform des BND-Gesetzes, das die Ausland-zu-Ausland-Überwachung des BND regelt, hat auf die Klagepunkte keine Auswirkungen.

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