Deutschland 14.08.2007

ROG begrüßt Einstellung der Ermittlungen in München

Der Münchener Staatsanwalt August Stern hat gestern die Ermittlungen gegen vier Journalisten wegen „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ eingestellt. Es gebe keinen Anhaltspunkt, über die Journalisten an die undichten Stellen des BND-Untersuchungsausschusses zu kommen, so die Begründung.

Reporter ohne Grenzen begrüßt diese Entscheidung. „Nun müssen auch die anderen Staatsanwaltschaften folgen und die noch laufenden Ermittlungen gegen 13 weitere Journalisten einstellen. Dies ist das einzig angemessene Vorgehen in einer Demokratie wie Deutschland.“

Die Staatsanwaltschaften in Berlin, Hamburg und Frankfurt/Main ermitteln weiter gegen Journalisten der Frankfurter Rundschau, der Berliner Zeitung, der tageszeitung, des Tagesspiegel sowie der Zeit, der Welt, der Welt am Sonntag und des Spiegel.

Ihnen wird vorgeworfen, von Januar bis zum März 2007 aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses zitiert und damit Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet zu haben.

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Pressemitteilung vom 3. August 2007

Deutschland: Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten eingeleitet

Reporter ohne Grenzen kritisiert die in München, Berlin, Frankfurt am Main und Hamburg von den jeweiligen Staatsanwaltschaften eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten unter dem Verdacht der Beihilfe zum Geheimnisverrat (§ 353 b in Verbindung mit § 27 StGB). Sie sollen im Zeitraum vom Januar bis zum März 2007 aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses zitiert haben. Betroffen sind neun Tages- und Wochenzeitungen.

„Journalisten dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Sie gehen lediglich ihrer Aufgabe nach, aufzuklären. Doch die Kontrollfunktion der Medien ist gefährdet, wenn Informationen, die dem öffentlichen Interesse dienen, nicht mehr straffrei veröffentlicht werden können. Informanten wie Journalisten werden eingeschüchtert“, kritisiert Reporter ohne Grenzen. Daher müssten Journalisten besser geschützt und von der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgenommen werden.

Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden sei vor dem Hintergrund des im Februar 2007 gefällten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Fall „Cicero“ kaum nachvollziehbar, so die internationale Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit weiter. Das Gericht hatte in seiner Begründung die Pressefreiheit gestärkt und die Haus- und Redaktionsdurchsuchungen vom September 2005 wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat für verfassungswidrig erklärt.

Ermittelt wird gegen Journalisten der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Rundschau, der Berliner Zeitung, der tageszeitung, des Tagesspiegel sowie der Zeit, der Welt, der Welt am Sonntag und des Spiegel.

Nach Angaben des Deutschen Journalistenverbandes DJV sind seit 1986 180 Verfahren gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet worden. Alle Verfahren sind eingestellt worden.

Weitere Informationen:
Katrin Evers
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon +49-30-6158585 – Fax +49-30-6145649
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