Deutschland 18.04.2013

ROG diskutiert mit Abgeordneten über Exportkontrollen für Überwachungstechnologie

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Die Forderung nach Exportkontrollen für Überwachungstechnologie hat nun auch den Auswärtigen Ausschuss des Bundestags erreicht. In einer Sitzung des Unterausschusses für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung erläuterte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr am Mittwoch (17. April) die Position von Reporter ohne Grenzen. Dabei diskutierte er mit den Abgeordneten sowie mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und des Auswärtigen Amts über die Gefahren für die Pressefreiheit, die der unregulierte Export von IT-basierten Überwachungsprodukten in repressive Staaten darstellt. Deren Behörden können mit Hilfe solcher Technologien etwa die Computerfestplatten kritischer Journalisten durchsuchen, ihre verschlüsselten E-Mails mitlesen und Skype-Telefonate abhören.

Das deutsche Regelwerk für Exportkontrollen bietet verschiedene Anknüpfungspunkte, den Außenhandel mit solchen Technologien zu kontrollieren. So könnte man sie in die einschlägige Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung aufnehmen. Mit Blick auf die EU-Dual-Use-Verordnung, die auch als Grundlage für die nationalen Verordnungen dient, gibt es bereits Vorschläge für eine konkrete Ausgestaltung bzw. Erweiterung.

Die umfassendste, aus Sicht von ROG beste Lösung wäre eine Integration von Überwachungstechnologie in das Wassenaar-Abkommen für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und Dual-Use-Gütern. Verschiedenen Quellen zufolge liegen dazu bereits verhandelte und abgestimmte Texte vor. Diese könnte die Bundesregierung kurzfristig auf nationaler Ebene anwenden, um so Druck auf die internationalen Partner auszuüben.

Lesen Sie hier die schriftliche Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen e.V. anlässlich der Sitzung des Unterausschusses "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung" am 17. April 2013: "Export deutscher Überwachungstechnologie – Möglichkeiten einer verbesserten Kontrolle" (pdf)

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