Deutschland 07.11.2012

„Sachsensumpf“: Prozess gegen Journalisten in zweiter Instanz

Arndt Ginzel und Thomas Datt © Jan Zappner

EINLADUNG ZUR PRESSEKONFERENZ
„Sachsensumpf“: Prozess gegen Thomas Datt und Arndt Ginzel in zweiter Instanz 

Am 13. November 2012 beginnen im „Dresdner Journalistenprozess“ die Verhandlungen in zweiter Instanz vor dem Landgericht Dresden. Die Landespressekonferenz Sachsen lädt deshalb zu einer Pressekonferenz


am 9. November 2012 um 10:00 Uhr
im Sächsischen Landtag, Raum der Landespressekonferenz
Bernhard- von-Lindenau-Platz 1, Dresden

mit:

Kajo Döhring
, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalistenverbands (DJV)
Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen (ROG)
Ine Dippmann, Vorsitzende des DJV Sachsen

Themen sind unter anderem:
- die juristische Bewertung des bisherigen Verfahrens: Strafrecht statt Presserecht
- neue Erkenntnisse zum Zusammenwirken von Justiz und sächsischen Ministerien bei Strafverfahren gegen Journalisten in Sachen „Sachsensumpf“ 2007 bis 2010
- Auswirkungen des Verfahrens auf den investigativen Journalismus in Deutschland

 
Die beteiligten Organisationen haben die angeklagten Journalisten bereits in der Vergangenheit unterstützt.


HINTERGRUND:
Im „Dresdner Journalistenprozess“ waren die freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel im August 2010 nach 14 Verhandlungstagen „wegen übler Nachrede“ in „Tateinheit“ zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden. Angeklagt waren sie wegen zweier Veröffentlichungen im Nachrichtenmagazin Der Spiegel und auf Zeit Online. Beide behandelten im Umfeld des „Sachsensumpfes“ Merkwürdigkeiten bei den Ermittlungen zum Leipziger Minderjährigenbordell „Jasmin“.

 

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