Iran 10.09.2010

Urteil im Prozess gegen Shiva Nazar Ahari vertagt

In dem Verfahren gegen die iranische Bloggerin und Menschenrechtsaktivistin Shiva Nazar Ahari vor einem Teheraner Gericht ist das Urteil vertagt worden. Nach Angaben des Anwalts der Dissidentin trug der vorsitzende Richter beim Gerichtstermin am 4. September lediglich die Anklage vor. Anschließend habe die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten, so der Verteidiger. Neben dem Anwalt war auch Shiva Nazar Ahari bei der Verhandlung anwesend und wies jegliche Schuldvorwürfe zurück.

 

Laut dem Anwalt der Aktivistin ist ein Urteil in wenigen Wochen zu erwarten. Den möglichen Ausgang des Verfahrens beurteilt er angesichts der Vorwürfe gegen seine Mandantin pessimistisch. Die am letzten Verhandlungstag vorgetragene Anklageschrift enthält folgende Punkte: Feindschaft gegen Gott – „Moharebeh“ (nach Artikel 186 des islamischen Strafgesetzbuches), Versammlung und geheime Verabredung zur Durchführung eines Verbrechens (nach Artikel 610), Propaganda gegen das Regime (Artikel 500) und Störung der öffentlichen Ordnung (Artikel 618).


Reporter ohne Grenzen (ROG) hält die Vorwürfe für absurd und unbegründet und appelliert ein weiteres Mal für die sofortige Freilassung von Shiva Nazar Ahari. Zur Unterstützung der Menschenrechtlerin hatte ROG im August eine Petition lanciert: 3.770 Menschen aus 60 unterschiedlichen Ländern hatten den Online-Appell an die iranischen Justizbehörden unterzeichnet.


Rund 40 Aktivisten folgten am 2. September dem Aufruf von ROG und versammelten sich zur Übergabe der Petition vor der iranischen Botschaft in Berlin. Die Demonstrantinnen und Demonstranten trugen Masken mit dem Gesicht der Menschenrechtsaktivistin und Bloggerin. Sie forderten in Sprechchören deren Freilassung und die ihrer zahlreichen ebenfalls inhaftierten Kolleginnen und Kollegen. Schließlich wurden die Unterschriften bei der Botschaft abgegeben.

 

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