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Simbabwe

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 126 von 180
Simbabwe 28.08.2020

#FreeThemAll: Hopewell Chin’ono

Polizei bei Protesten in Simbabwe © picture alliance/AP Photo | Tsvangirayi Mukwazhi

Laut eines Gerichtsbeschlusses darf die Menschenrechtsanwältin Beatrice Mtetwa den in Simbabwe inhaftierten Journalisten Hopewell Chin’ono nicht vertreten. Das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) kritisierte die  Entscheidung und nannte das Urteil einen „Verstoß gegen die simbabwische Verfassung und gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte“. 

Chin’ono, der als einer der bekanntesten Journalisten des Landes gilt und 2008 den „African Journalist of the Year Prize“ erhielt, befindet sich seit dem 20. Juli in Haft. Laut Aussagen seines Anwalts waren am frühen Morgen rund acht Sicherheitsbeamte in seine Wohnung in der Hauptstadt Harare eingedrungen. Einen Untersuchungsbefehl hätten die Beamten zu diesem Zeitpunkt nicht vorlegen können.  

In einer Stellungnahme verkündete Polizei später, dass Chin’ono sich wegen „Anstiftung zu Gewalt“ vor Gericht verantworten soll. Medienberichten zufolge hängt die Anzeige gegen den Journalisten mit einer Reihe von Tweets zusammen, in denen er über die Planung oppositioneller Anti-Korruptions-Demonstrationen in Harare berichtete.



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