Überwachungsexporte 20.12.2018

EU-Staaten blockieren Einigung

© dpa

Die EU-Reform für eine schärfere Kontrolle beim Export von Spähsoftware an autokratische Regime droht vorerst zu scheitern. Die Mitgliedstaaten haben sich nicht auf eine gemeinsame Position geeinigt, um den Praktiken der europäischen Überwachungsindustrie endlich ein Ende zu setzen. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert insbesondere Frankreich und fordert die Regierungen auf, im Januar zumindest die Weichen für einen zügigen Eintritt in die wegweisenden Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Kommission zu stellen.

„Der Mord an Jamal Khashoggi hat auf traurige Weise wieder einmal bewiesen, wie sehr Überwachung heute mit physischen Gefahren von Journalisten einhergeht. Es ist fahrlässig, dass die europäischen Staaten solche Gefahren sehenden Auges weiter zulassen wollen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Die nächste Möglichkeit, eine gemeinsame Position zwischen den EU-Staaten zu finden, ist nun Anfang Januar. Mihr ergänzt: „Es zählt nun jede Minute, damit die EU im Trilog noch einen Kompromiss vor den Wahlen im Mai findet. Diese Reform ist eine historische Chance für den Schutz der Menschenrechte, den die EU-Staaten nicht leichtfertig verspielen dürfen.“

Wie Reporter ohne Grenzen aus Verhandlungskreisen erfuhr, blockierte zuletzt Frankreich mehrfach eine greifbare Einigung zwischen den EU-Staaten. Diese ist Voraussetzung, um dann mit Parlament und Kommission in den Trilog für die sogenannte Dual-Use-Verordnung zu treten, mit der der Handel von Spähsoftware stärker reguliert werden sollten. Gelingt es, im Januar den Trilog zu starten, wäre es möglich, in dieser Legislaturperiode des Parlaments bis Mai eine Einigung zu erzielen. Und selbst wenn dies nicht gelänge, könnte ein neu gewähltes Parlament den Trilog verhältnismäßig einfach fortsetzen. Ohne gestarteten Trilog besteht hingegen die Gefahr, dass ein neues Parlament selbst eine neue Position finden muss, was den Prozess wieder um Jahre verzögern würde.

Wer entscheidet, dass Spähsoftware kontrolliert wird?

Letzter Streitpunkt ist die Frage, wer entscheiden soll, ob in Zukunft mehr Überwachungstechnologie kontrolliert werden soll. Derzeit besteht die EU-Kontrolle aus Listen mit kontrollpflichtigen Gütern. Das Problem: Auf diesen EU-Listen stehen nur Güter, die bereits in anderen, internationalen Kontrollregimen wie dem Wassenaar-Abkommen gelistet sind. Kommt es hier nicht zu einer Einigung für neue Technologie, kann die EU diese aufgrund der aktuellen Regeln ebenfalls nicht kontrollieren. So blockieren einige Staaten auf internationaler Ebene zum Beispiel seit Jahren die Aufnahme von Systemen zur Vorratsdatenspeicherung, weshalb sie die EU nicht kontrollieren kann.

Die Reform sieht vor, nun eine neue Liste einzuführen – die sogenannte EU-autonome Liste, die unabhängig von internationalen Abkommen sein soll. Wer aber entscheidet nun, welche neue Spähtechnologie hierauf gesetzt werden soll? Ein im November nach zähen Verhandlungen vorgelegter Entwurf der österreichischen Ratspräsidentschaft schlägt vor, dieses Recht der EU-Kommission zu geben. Dies wäre ein zügiges Verfahren, das es erlaubte, auf technologische Entwicklungen zu reagieren. Gerade beim Handel mit Überwachungstechnologie ist dies wichtig, weil hier ständig neue Produkte auf den Markt kommen.

Mitgliedstaaten könnten der EU-Kommission widersprechen, wenn es eine qualifizierte Mehrheit gegen die Kommission gibt. Hiergegen sprach sich dem Vernehmen nach unter anderem überraschend Frankreich aus und verhinderte damit in letzter Minute eine Mehrheit für den österreichischen Kompromissvorschlag. Frankreich schlägt stattdessen vor, es den Mitgliedstaaten in sogenannten legislativen Verfahren zu überlassen. Diese sind jedoch deutlich schwieriger erfolgreich abzuschließen und dauern viel länger.

Reform immer weiter verwässert

Mit dem Zögern riskieren die Mitgliedstaaten das Scheitern einer Reform, die 2016 mit großen Ankündigungen begann und seitdem immer weiter verwässert worden ist. Nachdem das Europäische Parlament im Januar 2018 seine Position zum Kommissionsentwurf aus 2016 vorlegte, mussten sich gemäß dem EU-Gesetzgebungsverfahren die Mitgliedsstaaten hierzu verhalten. Diese Verhandlungen sind geheim, doch im November veröffentlichte Reporter ohne Grenzen gemeinsam mit netzpolitik.org eine Reihe interner Regierungsdokumente. Diese zeigten, dass viele Mitgliedsstaaten entgegen öffentlicher Bekundungen in den geheimen Verhandlungen aktiv gegen schärfere Exportregeln zum Schutz der Überwachungsindustrie gearbeitet haben. Insbesondere Schweden und Finnland fielen hier negativ auf, doch auch Deutschland votierte gegen zentrale Verbesserungsvorschläge von Parlament und Kommission.

In einer Petition hatte ROG die Bundesregierung und den zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, aufgefordert, dass sich Deutschland in der letzten Verhandlungsrunde in Brüssel nochmals klar zu den Menschenrechten bekennt und sein enormes politisches und wirtschaftliches Gewicht nutzt, um den EU-Entwurf nicht zu verwässern. 

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