Bundesverfassungsgericht 03.12.2019

Verhandlung über Klage zum BND-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird am 14. und 15. Januar 2020 über das BND-Gesetz verhandeln. Damit rückt ein Grundsatzurteil über die Befugnisse des Geheimdienstes für dessen globale Massenüberwachung des Datenverkehrs im Internet in greifbare Nähe. Anlass für die Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde eines Bündnisses aus fünf Medienorganisationen, unter anderem Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Darf der Bundesnachrichtendienst – so wie es die Bundesregierung derzeit veranlasst – im Ausland praktisch schrankenlos Telefongespräche abhören, Internet-Verkehr auswerten und damit die Privatsphäre von Milliarden Menschen de facto abschaffen? Wie können besonders gefährdete Berufsgruppen wie Journalistinnen und Journalisten vor einer solchen Massenüberwachung geschützt werden? Fragen, über die spätestens seit den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden weltweit diskutiert wird, werden nun in Karlsruhe verhandelt.

Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein. Damit äußert sich das Bundesverfassungsgericht erstmals im Lichte der durch die Digitalisierung massiv angestiegenen Überwachungsmöglichkeiten zu dem Thema. Mündliche Verhandlungen sind beim Bundesverfassungsgericht selten und werden typischerweise bei Verfahren einberufen, die aus Sicht der Richterinnen und Richter von grundsätzlicher Bedeutung sind. So fanden beispielsweise im Jahr 2018 vor dem Ersten Senat des BVerfG nur zwei mündliche Verhandlungen statt – bei über 3.000 neu eingegangenen Verfassungsbeschwerden alleine im Ersten Senat.

Gesetzlich legalisierte Auslandsüberwachung

Über sieben Jahre nachdem Edward Snowden ein globales System geheimdienstlicher Massenüberwachung enthüllt hat, dürfte das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der deutschen Beteiligung daran höchstrichterlich entscheiden. Im Zuge des NSA-Skandals brachte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages ans Licht, dass der BND als Steigbügelhalter für die NSA fungierte, woraufhin die damalige Große Koalition ein neues BND-Gesetz verabschiedete. Doch anstatt dem Auslandsgeheimdienst klare Schranken zu setzen, legalisierte die Bundesregierung die praktisch flächendeckende Auslandsüberwachung einfach – trotz massiver Proteste aus der Zivilgesellschaft.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordinierte daraufhin gemeinsam mit ROG ein Bündnis aus international renommierten Journalistinnen und Journalisten sowie Medienorganisationen. Gemeinsam reichten sie Ende 2017 Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz ein. Die Klägerinnen und Kläger fürchten unter anderem eine Aushöhlung des Quellenschutzes: Wenn Geheimdienste jede Kommunikation speichern und auswerten können, verlieren Kontaktpersonen überall auf der Welt sukzessive das Vertrauen in die Medien – im schlimmsten Fall wenden sie sich mit Missständen gar nicht mehr an die Presse. Durch die Hintertür kann der BND damit auch das deutsche Redaktionsgeheimnis aushöhlen, wenn zum Beispiel bei internationalen Großrecherchen wie den Panama-Papers nicht die deutschen Redaktionen, sondern ihre ausländischen Partnermedien abgehorcht werden. Bei der mündlichen Verhandlung wird das Bundesverfassungsgericht nun die Positionen der Verfahrensbeteiligten anhören, Rückfragen stellen und sich Rat von Sachverständigen holen wie zum Beispiel IT-Fachleuten. Einige Wochen später wird der Senat eine Entscheidung fällen und das Urteil öffentlich verkünden.

Hintergrund

Das BND-Gesetz ist im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet worden und seit Anfang 2017 in Kraft. Die Große Koalition hatte sich zu einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes entschieden, nachdem im Zuge des NSA-Skandals höchst fragwürdige Praktiken des BND bekannt geworden waren. Insbesondere die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung führte der Geheimdienst offensichtlich ohne ausreichende Rechtsgrundlage durch. Bei dieser Form der Massenüberwachung zapft der BND große Datenleitungen an und filtert sie mit sogenannten Selektoren. Dies können Wörter sein oder auch Telefonnummern und Email-Adressen von Personen, für die sich der BND interessiert. In der Vergangenheit war immer wieder bekannt geworden, dass der Geheimdienst dabei auch Journalisten im Visier hat. So enthüllte im Februar 2017 der Spiegel, dass der BND ab 1999 offenbar gezielt ausländische Journalisten von renommierten Medien überwachte, unter anderen von BBC, Reuters und der New York Times.

Anstatt dem BND künftig Schranken zu setzen, legalisierte die Bundesregierung die Praktiken mit dem neuen BND-Gesetz. Es schützt Menschen unterschiedlich vor Überwachung abhängig von ihrer Nationalität: Kommunikation von Deutschen darf der Auslandsgeheimdienst nicht abfangen, von EU-Bürgern unter Einschränkungen und von Nicht-EU-Bürgern immer dann, wenn es die „Handlungsfähigkeit Deutschlands“ wahrt. Letzteres ist eine Quasi-Vollmacht, außerhalb der EU massenhaft Kommunikation zu filtern. Schutzrechte für Journalisten wie im verwandten Artikel 10-Gesetz oder der Strafprozessordnung fehlen vollständig.

Teil des Bündnisses sind neben der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auch Reporter ohne Grenzen (ROG), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, das Journalistennetzwerk n-ost sowie das netzwerk recherche. Zu den Beschwerdeführerinnen gehören unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan, und der mexikanische Investigativjournalist Raul Olmos. Verfahrensbevollmächtigter ist der Mainzer Hochschullehrer Prof. Dr. Matthias Bäcker.



nach oben