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Türkei

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 165 von 180
Türkei 06.02.2007

Türkische Regierung muss bedrohte Journalisten besser schützen

Angesichts der Nachlässigkeit der türkischen Behörden im Vorfeld des Mordes an Hrant Dink und der in einem Video offen zur Schau gestellten Sympathien der Sicherheitskräfte für den Mörder, fordert Reporter ohne Grenzen Sanktionen und Maßnahmen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in der Türkei.

„Die türkischen Behörden müssen hart gegen die ultra-nationalistischen Gruppierungen vorgehen– auch gegen jene innerhalb der Sicherheitskräfte, deren bloße Existenz schon die Sicherheit von Journalisten gefährdet“, so Reporter ohne Grenzen (ROG).

„Das vergangene Woche veröffentlichte Video, in dem Polizisten neben dem geständigen Mörder Ogün Samast posieren, ist ein Skandal“, so ROG weiter. „Wir sind außerdem schockiert darüber, dass die Polizei offenbar bereits vor über einem Jahr Hinweise auf einen geplanten Anschlag auf Dink erhalten, aber nicht ausreichend beachtet hat. Die Regierung muss dringend alle dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.“


Video „genauso ernst wie der Mord selbst“

Der private Fernsehsender „TGRT“ hatte am 1. Februar ein Video ausgestrahlt, auf dem Samast kurz nach seiner Verhaftung zu sehen ist. Er posiert mit einer türkischen Flagge für die „Erinnerungsfotos“ lokaler Polizisten. Im Hintergrund ist ein Zitat des Staatsgründers Atatürks zu lesen: „Die Erde des Vaterlandes ist heilig. Sie darf nicht ihrem Schicksal überlassen werden.“

Das Video hat in der türkischen Presse für Aufruhr gesorgt. Der Zeitung „Radikal“ zufolge zeigt das Video klar die Mentalität, die zum Mord an Hrant Dink geführt hat. Es fehle nur noch jemand, der „kommt und den Mörder auf die Stirn küsst“, so die Zeitung weiter. „Dieses Video beweist, dass der Mörder und seine Komplizen nicht alleine sind und dass ihre Unterstützer bereits alle Ebenen des Staates durchdrungen haben“, so der Herausgeber von „Radikal“, Ismat Berkan.

Das Boulevardblatt „Sabah“ betitelte die Ereignisse mit „Schulter an Schulter mit den Mördern“, während die Tageszeitung „Vatan“ feststellte, dass das Video „genauso ernst wie der Mord selbst“ sei.


Fernsehsender „TGRT“ verliert wegen Ausstrahlung Sendelizenz

Der Staatsanwalt der Stadt Samsun, Ahmet Gökçinar, erklärte, der Vorfall werde bereits untersucht. Das türkische Innenministerium gab an, die acht betroffenen Polizisten seien bereits ihrer Funktionen enthoben worden. Dem Fernsehsender „TGRT“ wurde wegen der Ausstrahlung des Videos die Sendelizenz entzogen.

Das Video hatte die ohnehin bereits heftige Kritik an der Polizei noch verstärkt. Den Sicherheitskräften wird vorgeworfen, Dink nicht geschützt zu haben, obwohl er selbst in der von ihm herausgegebenen türkisch-armenischen Wochenzeitung „Agos“ von Drohungen und Hassmails berichtet hatte.

Am 30. Januar hatten zahlreiche türkische Zeitungen über die Behauptungen des Informanten Erhan Tucel berichtet, der im Zuge der Ermittlungen verhaftet worden war. Tucan soll der Polizei in Samasts Heimatstadt Trabzon bereits im Februar 2006 von Plänen, Dink zu ermorden, berichtet haben. Dabei hatte er den Mitangeklagten Yasin Hayal als potentiellen Mörder genannt. Die Polizei soll den Hinweisen zunächst nachgegangen sein, habe sie dann aber nicht weiter verfolgt.

Neben Tuncel, Yasin und Samast sind Ahmet Isender, Ersin Yolcu, Zeynel Abidin Yavuz und Tuncay Uzundal wegen des Mordes an Dink angeklagt.

Der bekannte und unter Kollegen respektierte Journalist Hrant Dink wurde mehrfach wegen seiner Ansichten über die in den Jahren 1915 bis 1917 an Armeniern verübten Massaker angeklagt. Im Jahr 2005 war er wegen „Beleidigung des Türkentums“ zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im September 2006 wurde er erneut angeklagt, weil er die Massaker in Anatolien während des Ersten Weltkrieges in einem Interview mit der Agentur Reuters als „Genozid“ bezeichnet hatte. Ihm drohten deswegen bis zu drei Jahren Haft. Die Verhandlungstermine waren für den 22. März und den 18. April 2007 vorgesehen.

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Katrin Evers
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