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Vereinigte Staaten von Amerika

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 45 von 180
Vereinigtes Königreich / USA 06.01.2021

Assange sofort freilassen

Eine Gerichtszeichnung zeigt eine Richterin, die eine Entscheidung verliest, sowie im Hintergrund Julian Assange in Anzug und mit Maske
© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Elizabeth Cook

Eine Richterin in London hat am Mittwoch (6. Januar) die Freilassung von Julian Assange auf Kaution abgelehnt, obwohl sie am Montag (4. Januar) seine Auslieferung an die USA aus gesundheitlichen und humanitären Gründen zurückgewiesen hatte. Reporter ohne Grenzen verurteilt die Entscheidung und fordert die sofortige Freilassung des Wikileaks-Gründers und -Verlegers.

„Die Entscheidung der Richterin, Assange weiter im Hochsicherheitsgefängnis von Belmarsh unterzubringen, ist unmenschlich. Assanges psychische Probleme, mit denen die Richterin die Ablehnung der Auslieferung begründet hat, werden sich durch eine weitere Inhaftierung zusätzlich verschärfen. Und auch seine körperliche Gesundheit bleibt angesichts der Covid-19-Fälle im Belmarsh-Gefängnis gefährdet“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Diese Entscheidung ist nur die jüngste in einer langen Reihe unverhältnismäßig harter Strafmaßnahmen gegen Assange. Niemand sollte erleben müssen, was Assange in den vergangenen zehn Jahren widerfahren ist, nur weil er Informationen von öffentlichem Interesse publik gemacht hat. Wir fordern erneut seine sofortige Freilassung aus humanitären Gründen, aber auch in Anerkennung, dass seine Enthüllungen von der Pressefreiheit gedeckt waren.“

Richterin Vanessa Baraitser entschied am 6. Januar in einer Anhörung vor dem Londoner Westminster Magistrates‘ Court darüber, ob Julian Assange gegen Kaution freigelassen werden soll. Sie entschied dagegen und erklärte, Assange habe einen „Anreiz zur Flucht“. Angesichts dessen müsse sie „aus Gründen der Fairness“ sicherstellen, dass die US-Regierung wie von dieser beabsichtigt die Möglichkeit bekomme, gegen die Ablehnung des Auslieferungsantrags in Berufung zu gehen.

Baraitser erklärte, da Assange sich schon einmal der Justiz entzogen habe, sei es unwahrscheinlich, dass er für ein Berufungsverfahren vor Gericht erscheinen würde, wenn er gegen Kaution freigelassen würde. Sie erklärte weiter, dass man sich im Belmarsh-Gefängnis um Assanges psychische Gesundheit kümmere und dass der Corona-Ausbruch in der Anstalt unter Kontrolle sei.

Die Entscheidung folgt auf den Gerichtsbeschluss in Assanges Auslieferungsverfahren, den Baraitser am 4. Januar am Londoner Central Criminal Court (Old Bailey) verkündet hat. Baraitser entschied sich gegen die Auslieferung, jedoch ausschließlich aufgrund von Assanges psychischem Gesundheitszustand. Das lässt eine Hintertür offen für die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten weltweit, die geheime Informationen von großem öffentlichen Interesse veröffentlichen, wie es Assange getan hat.

RSF war die einzige NGO, die das Auslieferungsverfahren seit Beginn im Februar 2020 kontinuierlich im Gericht mitverfolgt hat. Die Organisation hat im Laufe des Verfahrens umfangreiche Hindernisse dokumentiert, die das Gericht unabhängigen Beobachterinnen und Beobachtern auferlegt hat.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt Großbritannien Platz 35, die USA belegen Platz 45 von 180 Staaten.

 



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