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Vereinigte Staaten von Amerika

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 45 von 180
USA / Wahl-Ticker 02.09.2020

Gericht schwächt Journalistenschutz bei Protesten

Frau hält Black-lives-matter-Schild bei einer Demonstration in Portland in die Luft
Demonstration in Portland © picture alliance / ZUMAPRESS.com / Katharine Kimball

Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat am vergangenen Donnerstag (27.08.) entschieden, dass Bundesbehörden mit Zwangsmaßnahmen gegen Journalistinnen und Journalisten vorgehen dürfen, die über Demonstrationen berichten. Das Gericht hat damit eine einstweilige Verfügung vorübergehend außer Kraft gesetzt, die die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten in Portland im Bundesstaat Oregon schützen sollte.

Sicherheitskräften der Bundesbehörden war es bisher nicht erlaubt, Medienangehörige zum Verlassen von Orten zu zwingen, sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt wurde. Auch durften sie Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten nur dann anwenden, wenn ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat bestand. Das Gericht schloss sich der Sichtweise des US-Justizministerium an, die bisherige Regelung habe eine Gefahr für die Behörden-Angehörigen dargestellt, in erster Linie weil nicht eindeutig geklärt gewesen sei, wer als „Journalistin“ oder „Journalist“ anzusehen ist. Sollte eine Versammlung aufgelöst werden, stehen Pressevertreterinnen und Pressevertreter nun auf einer Ebene mit Demonstrantinnen und Demonstranten.

Seit dem Tod von George Floyd bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis kommt es in Portland allabendlich zu teilweise gewalttätigen Demonstrationen. Die jetzt getroffene Entscheidung hat ihren Ursprung in einem laufenden Verfahren über eine Klage der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) und zahlreicher lokaler Journalistinnen und Journalisten. Die Gerichtsentscheidung erlaubt ein härteres Vorgehen gegen Journalistinnen und Journalisten nur für Angehörige von Bundesbehörden. Beamtinnen und Beamte der Polizei von Portland dürfen nach wie vor nur sehr eingeschränkt Gewalt gegen Medienverterinnen und Medienvertreter anwenden.



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