Reporter ohne Grenzen (RSF) verurteilt die Verhaftung eines türkischen Korrespondenten der Deutschen Welle (DW) als skandalös. Alican Uludağ, langjähriger Mitarbeiter der DW und ehemaliger Mitarbeiter des türkischen privaten Fernsehsenders Now TV, war am Abend des 19. Februars in der türkischen Hauptstadt Ankara festgenommen worden.
Die DW berichtet, er sei vor den Augen seiner Familie von etwa 30 Polizisten verhaftet worden. Zudem habe man seine Wohnung durchsucht und IT-Geräte mitgenommen. Ein Istanbuler Richter verfügte am Folgetag (20. Februar) Untersuchungshaft für den Journalisten. Dem Mitarbeiter der Deutschen Welle wird unter anderem Präsidentenbeleidigung vorgeworfen.
Erol Önderoglu, RSF-Türkei-Vertreter, bezeichnet die Entscheidung des Istanbuler Haftrichters als willkürlich und Schikane: „Die Justiz nimmt Rache an einem integren Journalisten, der für seine Recherchen von öffentlichem Interesse bekannt ist.“ Als langjähriger Gerichtsreporter berichtet Uludağ über Menschenrechtsverletzungen, Korruptionsfälle und Prozesse, die eine breite Öffentlichkeit erreichen.
Die Staatsanwaltschaft bezog sich in der Anklage auf einen älteren Social-Media-Post Uludağs auf der Plattform X sowie auf einen Now-TV-Beitrag vom 18. Dezember 2024. Darin hatte er den Umgang der Justiz mit türkischen IS-Rückkehrern als zu milde kritisiert. Dies betraf die Strafmilderung für mehrere Verurteilte, die wegen ihrer Täterschaft im Rahmen des tödlichen Anschlags auf den Flughafen Atatürk in Istanbul im Jahr 2016 ursprünglich zu längeren Haftstrafen verurteilt worden waren.
Die Anklage wirft Uludağ neben „Beleidigung des Präsidenten” auch „öffentliche Verbreitung irreführender Informationen” und „Verunglimpfung staatlicher Institutionen” vor. Da Fluchtgefahr bestehe, verfügte der zuständige Richter Untersuchungshaft. Nach Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches drohen dem DW-Korrespondenten bis zu vier Jahre und acht Monate Haft, wenn nur der erste Anklagepunkt im Rahmen des Strafverfahrens berücksichtigt wird.
Die türkische Justiz nutzt regelmäßig Artikel 299-Verfahren, um Medienschaffende einzuschüchtern und zu bestrafen. So war im April 2025 der Türkei-Korrespondent der schwedischen Tageszeitung Dagens ETC, Joakim Medin, wegen „Beleidigung des Präsidenten“ zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und 20 Tagen auf Bewährung verurteilt worden. Nach 51 Tagen Haft wurde er schließlich freigelassen.
Die Türkei belegt Platz 159 von 180 auf der aktuellen Rangliste der Pressefreihet.
