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RSF kritisiert Ausschluss von ARD-Journalisten bei DESG-Pressekonferenz

RSF kritisiert Ausschluss von ARD-Journalisten bei DESG-Pressekonferenz
picture alliance/dpa | Britta Pedersen
RSF kritisiert den Ausschluss der ARD-Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus von einer DESG-Pressekonferenz. Zugangsregeln müssen für alle Journalist*innen gleichermaßen gelten– gerade bei öffentlichen Fördermitteln.

Reporter ohne Grenzen (RSF) kritisiert den Ausschluss der ARD-Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus von der Pressekonferenz der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG).

„Uns drängt sich der Eindruck auf, dass hier zwei kritische Journalisten davon ausgeschlossen werden sollen, ihre Fragen zu stellen. Pressekonferenzen dienen der transparenten Information der Öffentlichkeit und müssen auch kritische Nachfragen ermöglichen“, sagt Martin Kaul, RSF-Vorstandssprecher zum Vorgehen der DESG, die unter anderem vom Innenministerium, der Bundespolizei und der Bundeswehr gefördert wird. „Reporter ohne Grenzen fordert die DESG auf, die Gleichbehandlung von Journalistinnen und Journalisten sicherzustellen und transparente und offene Zugangsregeln für Presseveranstaltungen zu gewährleisten. Umso mehr, wenn die Pressekonferenz offenbar dazu dienen soll, sich zu den von Seppelt und Mebus beschriebenen Zuständen zu äußern."

Die zwei Journalisten hatten zuletzt kritisch über den Sportverband und die Amtsführung des DESG-Präsidenten Matthias Große berichtet. Bei der anstehenden Pressekonferenz will sich die Verbandsspitze nun offenbar zu den Vorwürfen äußern. Obwohl sich Seppelt und Mebus ordnungsgemäß angemeldet hatten, erhielten beide keine schriftliche Teilnahmebestätigung und wurden damit faktisch von der Veranstaltung ausgeschlossen. Andere Journalisten erhielten dagegen Teilnahmebestätigungen.

In einer Einladung zu der Pressekonferenz am 26. Februar 2026 hatte die DESG zuvor angekündigt, der Zutritt solle ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und ausdrücklicher Teilnahmebestätigung erfolgen. Ohne diese Bestätigung bestehe kein Anspruch auf Zugang. Zudem werde der Einlass unter Verweis auf das Hausrecht kontrolliert. Reporter ohne Grenzen wertet dies als einen gezielten Ausschluss kritischer Berichterstatter. 

Die DESG ließ auf Anfrage mitteilen, sie halte die Berichterstattung der betroffenen Journalisten für diffamierend und einseitig und habe Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 11 von 180 Staaten.