Die Kriminalisierung journalistischer Arbeit ist inzwischen eine der größten Bedrohungen für Demokratien weltweit. Das zeigt die heute veröffentlichte Rangliste der Pressefreiheit 2026 von Reporter ohne Grenzen (RSF). Neben Zensur und physischer Gewalt ist der gezielte und systematische Missbrauch des Rechts zu einer verbreiteten Taktik geworden, um Berichterstattung zu unterdrücken.
Die Instrumentalisierung von Strafanzeigen und Gerichtsverfahren schränkt den Raum für Pressefreiheit immer weiter ein. Staaten, insbesondere Demokratien, müssen den Schutz von Journalist*innen zur Priorität machen – in ihrer Politik ebenso wie in der Strafverfolgung.
Demokratische Staaten sollten jetzt:
- Verbrechen an Journalist*innen wirksam strafrechtlich verfolgen.
- Individuelle Sanktionen gegen Täter*innen verhängen.
- Gerichtsentscheidungen aus strategischer Prozessführung berücksichtigen.
Kampf gegen SLAPPs
Ein zentraler Punkt ist der Einsatz gegen Einschüchterungsklagen, sogenannte SLAPPs („Strategic Lawsuits Against Public Participation“). Deren Ziel ist es, Journalist*innen finanziell und psychisch zu zermürben. Unter anderem der Europarat empfiehlt:
- Gesetze gegen SLAPPs, auch im Strafrecht, etwa bei missbräuchlichen Verleumdungsklagen;
- Mechanismen zur schnellen Abweisung von Klagen, die als missbräuchlich eingestuft werden könnten,
- Sanktionen gegen diejenigen, die solche unbegründeten Verfahren anstrengen.
Nationale Schutzmechanismen stärken
Zudem müssen nationale Schutzmechanismen gestärkt werden. Diese Mechanismen und ihre ausführenden Institutionen können häufig nicht unabhängig arbeiten, sind schlecht finanziert, haben keine ausreichenden Ermittlungsbefugnisse und sind schlecht mit der Justiz verknüpft.
Das erschwert eine wirksame Reaktion auf Angriffe gegen Journalist*innen und ihre Rechte – besonders dann, wenn diese Angriffe systematisch erfolgen, wie RSF es in Zentralamerika beobachtet.
Diese Mechanismen müssen gestärkt werden, indem
- ihre gesetzliche, finanzielle und operative Unabhängigkeit garantiert wird,
- sie Ermittlungsbefugnisse, die Möglichkeit zur Verhängung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und das Recht erhalten, Fälle an die Justiz weiterzuleiten,
- sie verpflichtet werden, dem Parlament jährlich über ihre Arbeit Rechenschaft abzulegen.
Straflosigkeit bekämpfen
Fast 90 Prozent der Verbrechen an Journalist*innen bleiben straflos. Es fehlt an politischem Willen und gezielten Strategien im Strafrecht, auch in demokratischen Staaten.
Deshalb braucht es eine Strafverfolgungspolitik, welche
- die Verfolgung der Täter*innen zur Priorität macht,
- Schulungen für Richter*innen und Staatsanwält*innen vorsieht, wie sie die UNESCO in ihren Leitlinien für Staatsanwält*innen zu Verbrechen gegen Journalist*innen empfiehlt,
- die internationale Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden stärkt.
Dass Veränderungen möglich sind, zeigen beispielhaft:
- die 127 vorläufigen Ermittlungen, welche die ukrainische Justiz bis Februar 2026 zu internationalen Verbrechen gegen Journalist*innen in der Ukraine eingeleitet hat, die seit Februar 2022 begangen wurden,
- die Einstufung von Verbrechen gegen Journalist*innen in Syrien und Belarus durch die französische Justiz und den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Verfolgung. Damit erkennen sie an, dass die Verfolgung von Journalist*innen wegen ihrer Arbeit unter diesen Straftatbestand fallen kann;
- dass das „Genocide Network“ im April 2026 erstmals auf internationale Verbrechen gegen Journalist*innen aufmerksam machte. Das Netzwerk besteht aus Staatsanwält*innen aus 34 Staaten und ist bei Eurojust, der Agentur der Europäischen Union für juristische Zusammenarbeit in Strafsachen, angesiedelt.
Ausführliche Informationen zur weltweiten Situation der Pressefreiheit, zur Methodik, den Fragebogen sowie ein Archiv früherer Ranglisten finden Sie auf der Themenseite zur Rangliste der Pressefreiheit.
