EMFA-Bestandsaufnahme

Deutschland muss nachschärfen

Deutschland muss nachschärfen
© picture alliance / Zoonar | Andrii Yalanskyi
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) verpflichtet die EU-Länder unter anderem, die redaktionelle und strukturelle Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien gesetzlich abzusichern.

Reporter ohne Grenzen zieht nach einem Jahr, in dem die EU-Mitgliedstaaten Zeit hatten, ihre nationalen Rechtsvorschriften an das Europäische Gesetz zur Medienfreiheit (EMFA) anzupassen, Bilanz. Der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten ist, nach Einschätzung von RSF, die EMFA-Umsetzung nicht gelungen; dazu zählt auch Deutschland. 

Im Mai 2024 wurde mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) ein umfangreiches Regelwerk verabschiedet, um Medienpluralismus und -unabhängigkeit EU-weit zu schützen. Es verpflichtet seit dem 8. August 2025 die EU-Länder unter anderem, die redaktionelle und strukturelle Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien gesetzlich abzusichern. Außerdem erkennt es das Recht auf Zugang zu einer Vielfalt unabhängiger journalistischer Quellen an und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit verlässliche Informationen produziert, sichtbar gemacht werden und tatsächlich zugänglich bleiben. 

Zwar gilt der EMFA als EU-Verordnung bereits unmittelbar und muss damit nicht, anders als eine Richtlinie, in deutsches Recht im klassischen Sinne „umgesetzt” werden, das Medienfreiheitsgesetz bedarf dennoch nationaler Anpassungen. 

„Die laufende EMFA-Umsetzung darf nicht bei formalen Mindestanforderungen stehen bleiben,“ sagt Christian Mihr, RSF-Geschäftsführer. „Die EMFA-Umsetzung in Deutschland bewegt sich. Das ist gut und überfällig. Aber sie ist noch kein Durchbruch.  Deutschland sollte den EMFA nicht nur formal anwenden, sondern ambitioniert nutzen: für mehr Transparenz, bessere Auffindbarkeit verlässlicher Informationsquellen und wirksamen Schutz redaktioneller Unabhängigkeit.“

Statt einer einheitlichen Reform zeichnet sich bei der Umsetzung des EMFA ein Flickenteppich von verschiedenen Bundes- und Landesgesetzesänderungen ab. Für die Praxis bleibt dadurch unklar, welche Regeln bereits gelten, wo Lücken bestehen und wer jeweils zuständig ist.

„Deutschland setzt den EMFA ohne klaren Gesamtplan um und gefährdet damit genau die Infrastruktur, die das EU-Recht eigentlich schützen soll“, warnt Christian Mihr. „RSF fordert eine öffentliche Gesamtübersicht, die den Umsetzungsstand transparent zusammenführt, damit Defizite sichtbar werden.“

Aktuelle Entwicklungen in Deutschland

Die Länder haben dafür unter dem Titel Digitaler Medien-Staatsvertrag einen mehrstufigen Reformprozess begonnen. Teil 1 soll vor allem europäisches Medien- und Digitalrecht in den Medienstaatsvertrag einpassen, darunter Vorgaben des EMFA, der EU-Verordnung zu politischer Werbung und der KI-Verordnung. Der Entwurf für den 9. Medienänderungsstaatsvertrag wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Juni 2026 beschlossen. RSF fordert die Ministerpräsident*innen auf, ihn wie angekündigt bis Anfang nächsten Jahres zu unterzeichnen, damit er ohne weitere Verzögerungen bis August 2027 in Kraft treten kann.  Für Teil 2 des DMStV liegen seit Oktober 2025 Eckpunkte vor. Sie betreffen aus Sicht von Reporter ohne Grenzen zentrale Fragen: Wie bleibt journalistische Vielfalt im digitalen Raum auffindbar? Wie wird Medienkonzentration bewertet, wenn Meinungsmacht längst nicht mehr nur bei klassischen Sendern und Verlagen liegt, sondern auch bei Plattformen, Suchmaschinen und Benutzeroberflächen? Konkrete Regelungsvorschläge, die für Sommer 2026 geplant waren, werden nicht mehr vor Ende 2026 erscheinen. Reporter ohne Grenzen fordert die Rundfunkkommission auf, den Beschluss zu Teil 2 ohne weitere Zeitverzögerung zu fassen. 

Entscheidend sind vor allem die neuen Vorgaben für die Bewertung von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt, denn sie erfordern erhebliche Änderungen am deutschen Medienkonzentrationsrecht Artikel 22 EMFA verlangt, dass Zusammenschlüsse auf dem Medienmarkt künftig auch danach bewertet werden, welche Folgen sie für Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit haben. RSF fordert dafür ein wissenschaftlich fundiertes Meinungsmacht-Monitoring. Dieses soll nicht nur die Vielfalt der reichweitenstärksten Medienangebote berücksichtigen, sondern diese auch mit ihrer tatsächlichen Nutzung und ihrer Bedeutung für die Meinungsbildung in Betracht ziehen. 

Auch bei der Transparenz von Eigentümerstrukturen und staatlicher Werbung reicht eine reine Mindestumsetzung nicht aus. Artikel 6 EMFA stärkt die Transparenzpflichten von Mediendiensten über ihre Eigentümerverhältnisse. In Deutschland gibt es dafür die Datenbank der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, kurz KEK. Diese Datenbank stellt Eigentümerverhältnisse im Mediensektor dar, doch fehlen in der Praxis wichtige Informationen, die im EMFA vorgeschrieben sind. Aus Sicht von RSF sollte die KEK-Datenbank über die EMFA-Anforderungen hinausgehen und weitere Informationen zur Verfügung stellen, darunter die Geschäftsinteressen und Verbindungen zu politisch exponierten Persönlichkeiten und weiteren Medien-/Unternehmen.

Artikel 25 EMFA verpflichtet öffentliche Stellen zu jährlichen Angaben über staatliche Werbeausgaben. Der aktuelle Reformstand greift diese Anforderungen teilweise auf. Aus Sicht von RSF sollten die Daten aber zentral, leicht auffindbar, maschinenlesbar und vergleichbar veröffentlicht werden. 

Die deutsche Gesetzgebung sollte die EMFA-Vorgaben allgemein als Maßstab an alle Gesetzesreformen anlegen, die Medien betreffen. Bei der momentan laufende Nachrichtendienstrechtreform müsste demnach beispielsweise berücksichtigt werden, dass der Einsatz von  intrusiver Überwachungssoftware gegen Journalist*innen grundsätzlich verboten ist. Es bestehen Ausnahmen bei schweren Straftaten. Der EMFA schreibt dafür strenge Bedingungen vor: Ihr Einsatz muss verhältnismäßig sein, der unabhängige Kontrollrat muss ihn verbindlich und unabhängig vorab geprüft haben und Betroffene müssen nach Abschluss der Überwachungsmaßnahme eine Mitteilung erhalten, damit sie die Überwachung nachträglich gerichtlich kontrollieren können.

Stand andere EU-Länder

Trotz der anhaltenden Krise der öffentlich-rechtlichen Medien in Europa zögern viele EU-Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese vor unzulässiger redaktioneller Einflussnahme und einer instabilen Finanzierung zu schützen. In Frankreich, Tschechien, Litauen, Griechenland, Slowakei, Malta, Polen, Bulgarien und Rumänien erfahren öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten jedoch politischen Druck und beziehungsweise oder sind mit Finanzierungsregelungen konfrontiert, die sie anfällig für politische Einmischung machen.

Vielmehr haben nur Länder, die in der RSF-Rangliste für Pressefreiheit besonders gut abschneiden, auf sinnvolle Reformen hingearbeitet. Einer Vorreiter ist Schweden –  das Land hat bereits im Oktober 2025 eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verabschiedete, die auch Bestimmungen im Zusammenhang mit dem EMFA zur Stärkung der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten enthielt.

Mit Blick auf das Medienkonzentrationsrecht wandte die niederländische Medienaufsichtsbehörde bei der Bewertung einer Medienfusion den EMFA proaktiv an, selbst ohne entsprechende Vorgaben im nationalen Gesetz. 

Auch für RSF sind Medienfusionen keine Wettbewerbsfrage, sondern berühren den Medienpluralismus und die Unabhängigkeit der Medien. Die Bundesregierung muss daher ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und das Wettbewerbsrecht eng mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder verzahnen. Dabei sollten die  Medienaufsichtsbehörden möglichst eng eingebunden werden.