Russland

Russische Behörden fahnden nach FAZ-Korrespondent

Das Bild zeigt ein Hochhaus mit einem großen "F" an der Vorderseite.
© picture alliance/dpa | Boris Roessler
Der deutsche FAZ Journalist Michael Martens wird von russischen Behörden gefahndet.

Reporter ohne Grenzen (RSF) verurteilt die Fahndung russischer Behörden nach dem deutschen Journalisten Michael Martens scharf. Der Balkan-Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde nach Angaben der Zeitung und der staatlichen russischen Nachrichtenagentur TASS in die Fahndungsdatenbank des russischen Innenministeriums aufgenommen. Hintergrund ist ein Strafverfahren, das russische Behörden im Zusammenhang mit einer Frage eröffnet haben, die Martens Anfang August auf einer Pressekonferenz in Belgrad an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gerichtet hatte. 

„Ob diese Frage klug gestellt war, kann man diskutieren. Darum geht es hier aber nicht. Eine Journalistenfrage rechtfertigt kein Strafverfahren, keine Fahndung und keine drohende internationale Verfolgung. Wenn Russland versucht, diese Fahndung über seine Grenzen hinaus auszuweiten, kann das die Arbeit des Korrespondenten massiv behindern", sagt Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Die Bundesregierung und die Europäische Union müssen klarmachen: Russische Repression gegen unabhängige Medien darf nicht international verlängert werden.“

Der Vorgang zeigt exemplarisch, wie der Kreml einzelne Aussagen aus dem Kontext löst, propagandistisch auflädt und daraus ein Mittel politischer Einschüchterung macht. RSF warnt seit Jahren vor dem Missbrauch internationaler Mechanismen – wie Interpol Red Notice – durch autoritäre Staaten, um Kritiker*innen, Exiljournalist*innen und unabhängige Stimmen auch jenseits der eigenen Grenzen zu verfolgen.

Hintergründe des Falls

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung werfen die russischen Behörden Michael Martens unter anderem „Anstiftung zum Hass“ vor. TASS zufolge wurde ein Verfahren nach Artikel 282 des russischen Strafgesetzbuchs eröffnet, der bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu sechs Jahren vorsehen kann.

Auslöser ist eine Frage, die Michael Martens am 8. August bei einer Pressekonferenz in Belgrad an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj stellte. Darin fragte er, was europäische Staaten tun könnten, um der Ukraine zu helfen, mehr russische Soldaten zu töten. Die F.A.Z. erklärte anschließend, die Frage habe sich auf Debatten von Verteidigungsexpert*innen bezogen, wie die russische Armee in personelle Schwierigkeiten gebracht werden könnte, um Russland zu Friedensverhandlungen zu bewegen. Zugleich stellte die Zeitung klar, dass die Frage missverständlich formuliert gewesen sei, und bedauerte dies. Es sei nicht die redaktionelle Linie der F.A.Z., dass möglichst viele russische Soldaten getötet werden sollten. Die Zeitung verwies stattdessen auf das völkerrechtlich garantierte Selbstverteidigungsrecht der Ukraine und auf das Ziel eines möglichst baldigen Endes des russischen Angriffskrieges.

Im Zusammenhang mit der Pressekonferenz kam es nach Angaben der F.A.Z. zu Diffamierungen und Drohungen gegen ihren Korrespondenten. Russische Staatsmedien und Regierungsvertreter*innen hatten Michael Martens nach der Pressekonferenz scharf angegriffen. Eine Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, hatte Martens’ Aussage als unzulässig und kriminell bezeichnete. Die Zeitung bezeichnete dies als inakzeptabel und betonte, zur Pressefreiheit gehöre das Recht, Fragen zu stellen – gerade auf Pressekonferenzen. Die spätere russische Fahndung nannte die F.A.Z. einen Einschüchterungsversuch gegenüber einem deutschen Journalisten und der freien Presse.

Der Fall reiht sich ein in eine lange Serie russischer Angriffe auf freie Berichterstattung. Seit Jahren gehen russische Behörden systematisch gegen unabhängige Journalist*innen, Redaktionen und Medienorganisationen vor. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat sich diese Repression massiv verschärft: Kritische Medien wurden blockiert oder verboten, zahlreiche Journalist*innen wurden ins Exil gedrängt, andere mit Strafverfahren, Haftstrafen oder der Einstufung als „ausländische Agenten“ beziehungsweise „unerwünschte Organisationen“ überzogen. Auch Reporter ohne Grenzen wurde in Russland als „unerwünschte Organisation“ eingestuft. Insgesamt 26 ukrainische Journalist*innen (Stand Juni 2026) werden derzeit vom Kreml festgehalten. Die meisten von ihnen unter unmenschlichen Bedingungen. Das zeigen auch die furchtbaren letzten Stunden von Victoria Roshchyna, einer ukrainischen Reporterin, die im September 2025 in einem russischen Gefängnis starb.