Deutschland

AfD-Rundfunkpläne in Sachsen-Anhalt: RSF prüft rechtliche Schritte

AfD-Rundfunkpläne in Sachsen-Anhalt: RSF prüft rechtliche Schritte
© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Hendrik Schmidt; picture alliance / DZBA | Jonas Lohrmann

Reporter ohne Grenzen (RSF) bereitet sich auf mögliche rechtliche Schritte gegen eine Schwächung der pluralistischen Rundfunkordnung in Sachsen-Anhalt vor. Anlass sind die Ankündigungen der AfD, im Fall einer Regierungsübernahme rundfunkrechtliche Staatsverträge zu kündigen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend umzubauen. 

„Wir nehmen die Ankündigungen der AfD ernst und bereiten uns deshalb schon jetzt auf mögliche staatliche Eingriffe in die Rundfunkordnung vor“, sagt Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Sollte eine künftige Landesregierung die Rundfunkstaatsverträge kündigen und sich abzeichnen, dass die dann entstehende Rundfunkordnung keine umfassende und freie Meinungsbildung mehr erlaubt, werden wir entsprechende rechtliche Schritte einleiten.” 

Konsequenzen eines ÖRR-Ausstiegs in Sachsen-Anhalt

In ihrem Regierungsprogramm kündigt die AfD in Sachsen-Anhalt an: „Die Rundfunkstaatsverträge werden als erste Amtshandlung gekündigt, um echten Reformdruck zu erzeugen!” 

Die rechtliche Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland basiert auf Landesgesetzen und von den Bundesländern geschlossenen Staatsverträgen – insbesondere dem Medienstaatsvertrag (MStV), dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) und dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Um ihre politischen Pläne umzusetzen, müsste die AfD in Sachsen-Anhalt alle Staatsverträge kündigen, die als rechtliche Grundlage für die Rundfunkordnung dienen. Dies umfasst zwingend den MStV, der den Programmauftrag definiert, und den RFinStV, der die Beitragshöhe festsetzt. Für eine vollständige Reform in Sachsen-Anhalt müsste zudem über eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags entschieden werden, was das Ausscheiden des Landes aus der gemeinsamen Mehrländeranstalt zur Folge hätte. 

Die bloße Kündigung der Rundfunkstaatsverträge würde dem MDR nicht von heute auf morgen den Stecker ziehen: Aufgrund einer zweijährigen Kündigungsfrist im MDR-Staatsvertrag bliebe Sachsen-Anhalt zunächst vollwertiges Mitglied der Sendeanstalt. Sollte das Land danach jedoch keine Neuregelung – sei es durch Reform des Staatsvertrags gemeinsam mit Sachsen und Thüringen oder durch Reform des landeseigenen Medienrechts – geschaffen haben, wäre das verfassungswidrig. Denn die Rundfunkordnung eines Landes muss zwingend die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Strukturprinzipien garantieren: das Vielfaltsgebot, das Staatsfernegebot sowie eine inhaltlich ausgewogene und sachliche Berichterstattung. 

Für den Fall, dass sich abzeichnet, dass diese Prinzipien nicht gewahrt werden, behält sich RSF rechtliche Schritte vor. Denn Bürger*innen in Sachsen-Anhalt müssen sich weiterhin umfassend und frei aus zuverlässigen Informationsquellen informieren können; dieser Anspruch ist über ihre verfassungsrechtliche Informationsfreiheit geschützt.

Systematisches Vorgehen gegen das pluralistische, unabhängige Mediensystem

Hinter den medienpolitischen Forderungen der AfD steht ein systematisches Vorgehen, das weit über die bloße Kritik am ÖRR hinausgeht und auf das Fundament eines pluralistischen, unabhängigen Mediensystems zielt. 

Während der ÖRR als zentrales Feindbild instrumentalisiert wird – der sachsen-anhaltinische Spitzenkandidat Ulrich Siegmund beispielsweise wirft auf TikTok dem ÖRR pauschal die „Manipulation“ der Bürger*innen vor – macht die Delegitimierung freier Berichterstattung auch vor privaten Medienhäusern nicht Halt. Etablierte Medien wie der Spiegel, die Süddeutsche Zeitung oder Die Zeit werden systematisch mit Kampfbegriffen wie „Kartellpresse”, „Systemmedien“ oder „Lügenpresse“ diffamiert. Wie existenzbedrohend diese Agenda auf lokaler Ebene ist, zeigt sich im Fall des nichtkommerziellen Lokalsenders Radio Corax in Halle. Unter der expliziten Programmschrift „Radio Corax den Geldhahn zudrehen!“ brandmarkt die Partei in ihrem Regierungsprogramm den Sender als „Antifa-News”, der sich zu einer „antideutschen Terrororganisation” bekenne. Seine Inhalte böten eine Plattform für „linken Fanatismus“, „perverse Regenbogenideologie“ und „Genderismus“. Sie fordert, dem Sender jegliche Förderung über die Landesmedienanstalt zu entziehen sowie sämtliche freien Radios zu überprüfen. 

Hinter der scheinbaren Forderung der AfD nach Meinungsfreiheit – im sachsen-anhaltinischen Regierungsprogramm konkret formuliert als „Medien müssen wieder das ganze Meinungsspektrum abbilden“ – steht der Versuch, den freien Diskurs einzuschränken. Wie konsequent die Partei die Berichterstattung unabhängiger Medien durch eigene Botschaften ersetzen will, machte Alice Weidel schon 2018 deutlich: „Unser ambitioniertes Fernziel ist es, dass die Deutschen irgendwann AfD und nicht ARD schauen“. Flankiert wird diese Strategie von der Forderung, den Digital Services Act (DSA) zu überprüfen. Die dabei gezielt gestreuten Zensurnarrative verzerren den eigentlichen Zweck staatlicher Digitalregulierung: die Sicherung eines demokratischen, von Hass und Hetze freien digitalen Raums, in dem Bürger*innen zuverlässige Informationen finden können.

Internationale Erfahrungen mahnen zur Vorsicht

Auf europäischer Ebene beobachtet RSF seit Jahren, dass öffentlich-rechtliche Medien zu den ersten Zielen von Regierungen gehören, die unabhängigen Journalismus schwächen wollen. Häufig werden zunächst Aufsichtsgremien politisiert, Leitungen ausgetauscht, Finanzierungsgrundlagen geschwächt oder Programmaufträge so verändert, dass redaktionelle Unabhängigkeit und Medienvielfalt verloren gehen.

Wie weit ein solcher Umbau führen kann, zeigte Ungarn: Unter Ministerpräsident Viktor Orbán wurden die zuvor eigenständigen öffentlich-rechtlichen Sender in der staatlichen Medienholding MTVA zentralisiert und zu Propagandainstrumenten der Regierung umgebaut. Auch die Kontrollinstanzen standen unter Regierungseinfluss. Parallel wurden unabhängige private Medien durch die selektive Vergabe staatlicher Werbung, Lizenzentzüge, Übernahmen durch Fidesz-nahe Oligarchen und Diffamierungskampagnen geschwächt. Zuletzt kontrollierten regierungsnahe Akteure rund 80 Prozent der ungarischen Medienlandschaft.

In der Slowakei erlebt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Erosion nach ungarischem Vorbild. Die Regierung von Ministerpräsident Robert Fico löste den bisherigen öffentlich-rechtlichen Sender RTVS im Juni 2024 im Eilverfahren auf und ersetzte ihn durch STVR. Damit eröffnete sie sich neue Möglichkeiten, auf Leitung und redaktionelle Ausrichtung Einfluss zu nehmen. Zugleich wurde die Finanzierung um rund 30 Prozent gekürzt; kritische Medienschaffende wurden entlassen und redaktionelle Spielräume beschnitten. Im August 2026 warnte RSF gemeinsam mit slowakischen Partnerorganisationen zudem vor systematischen Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Unparteilichkeit und Meinungsvielfalt der STVR-Nachrichten. 

Die Beispiele aus Europa zeigen, wie schnell aus angeblichen Medienreformen politische Kontrolle werden kann. Deutschland ist gegen solche Entwicklungen nicht immun. Da die Rundfunkordnung hierzulande föderal organisiert ist, tragen die Länder eine besondere Verantwortung: Sie müssen Medienvielfalt, Staatsferne und das Recht der Bürger*innen auf freie Information schützen. Deshalb wird RSF jeden Versuch, die pluralistische Rundfunkordnung in Sachsen-Anhalt auszuhöhlen, genau prüfen.