Israel / Palästinensische Gebiete

EU muss Israel-Abkommen aussetzen

EU muss Israel-Abkommen aussetzen
© RSF
RSF fordert gemeinsam mit weiteren internationalen Organisationen die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel.

Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert gemeinsam mit über 180 internationalen Organisationen die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Israel. Hintergrund sind massive Menschenrechtsverletzungen durch das israelische Militär im Gazastreifen, darunter gezielte Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten.

„Der Schutz von Journalistinnen und Reportern ist kein Nebenschauplatz, sondern zentral für jedes demokratische Land“, erklärt Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen. „Wenn über 200 Medienschaffende in fast zwei Jahren in einem Krieg getötet werden – viele davon vermutlich gezielt –, muss Europa ganz klar Haltung zeigen. Die EU darf dieses Verhalten nicht billigen und sollte alle verfügbaren Hebel nutzen, um Israel dazu zu bewegen, sich an das Völkerrecht zu halten. Dazu gehört auch, das Assoziierungsabkommen teilweise auszusetzen.”

Vor dem nächsten Treffen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten der EU am 15. Juli in Brüssel rufen die Organisationen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten nun erneut dazu auf, das Assoziierungsabkommen mit Israel zumindest in Teilen auszusetzen – bis ein klares Bekenntnis zur Einhaltung des Völkerrechts und zum Schutz der Pressefreiheit erkennbar ist.

Seit Oktober 2023 sind über 200 Medienschaffende im Gazastreifen durch israelische Angriffe getötet worden – mindestens 46 von ihnen nachweislich, weil sie journalistisch tätig waren. Auch in Libanon starben drei Medienschaffende bei israelischen Bombardierungen. In vier Fällen hat RSF deshalb bereits Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen möglicher Kriegsverbrechen erstattet. Zudem fordert RSF, dass palästinensische Journalistinnen und Journalisten als Opfer anerkannt werden und Zugang zu internationalen Gerichtsverfahren erhalten.

In einer gemeinsamen Erklärung mit 186 Organisationen verweist RSF auf Artikel 2 des EU-Israel-Assoziierungsabkommens. Darin ist festgehalten, dass die Einhaltung der Menschenrechte ein „wesentlicher Bestandteil“ der bilateralen Beziehungen sei. Dieser Grundsatz werde aktuell in eklatanter Weise verletzt, heißt es in dem Appell.

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel ist ein umfassendes Handels- und Kooperationsabkommen, das seit dem Jahr 2000 in Kraft ist. Es regelt unter anderem Zollvergünstigungen, wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie den politischen Dialog. Artikel 2 des Abkommens legt fest, dass die Achtung der Menschenrechte und demokratischer Prinzipien eine zentrale Grundlage der Partnerschaft ist. 

Bereits im August 2024 hatte RSF zusammen mit 59 Organisationen die EU zum Handeln aufgerufen. Auch am 19. Juni 2025 wurde eine ähnliche Erklärung veröffentlicht – zunächst ohne RSF –, doch der Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU lehnte bei seiner Sitzung am 23. Juni erneut Sanktionen gegen Israel ab.