Usbekistan 26.08.2014

Abdurakhmanows Freilassung gefordert

Schon im Mai 2011 setzte sich Reporter ohne Grenzen mit einer Aktion für die Freilassung Salijon Abdurakhmanows ein. © Reporter ohne Grenzen

Reporter ohne Grenzen (ROG), Amnesty International und Uzbekistan Press Freedom Group fordern die usbekische Regierung auf, den diesjährigen Preisträger des Johann-Philipp-Palm-Preises für Meinungs- und Pressefreiheit, Salijon Abdurakhmanow aus dem Gefängnis freizulassen, damit er Ende November nach Deutschland kommen kann. Die Palmstiftung gab heute bekannt, dass sowohl die aus Bahrain stammende Journalistin Nazeeha Saeed als auch Salijon Abdurakhmanow am 30.11. 2014 jeweils mit dem mit 10.000 Euro dotierten Preis ausgezeichnet werden. Saeed wurde 2011 von Sicherheitskräften in Bahrain wegen ihrer journalistischen Arbeit zweitweise inhaftiert und geschlagen. Abdurakhmanow sitzt in seiner Heimat Usbekistan seit 2008 hinter Gittern.

„In Usbekistan ging es bei dem Verfahren vor sechs Jahren einzig darum, Abdurakhmanow aus dem Verkehr zu ziehen, weil er unangenehme Wahrheiten ausgesprochen und zu Themen wie Korruption und Menschenrechtsverletzungen geschrieben hat“, sagt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr in Berlin. „Die internationale Gemeinschaft hat Abdurakhmanow nicht vergessen. Der Preis würdigt ausdrücklich die Arbeit des Journalisten. Die Regierung in Taschkent muss den 64-Jährigen jetzt endlich freilassen.“

Abdurakhmanow ist in seiner Heimat Usbekistan einer der kritischsten Journalisten. In der Vergangenheit hat er regelmäßig für Medien wie Radio Free Europe/Radio Liberty, Voice of America oder Uznews über Themen wie Korruption, Gerechtigkeit und Menschenrechtsfragen geschrieben. Zudem hat er mehrmals über die sozialen und gesundheitlichen Folgen der Austrocknung des Aralsees geschrieben, einer der großen ökologischen Katastrophen des Landes.

Am 7. Juni 2008 wurden bei dem Journalisten im Zuge einer Verkehrskontrolle 114 Gramm Marihuana und knapp 6 Gramm Opium gefunden. Abdurakhmanow sagte, er habe nichts mit den Drogen zu tun und beschuldigte die Staatsmacht, die Drogen gezielt in seinem Auto platziert haben – eine gängige Praxis der usbekischen Behörden, um Kritiker aus dem Verkehr zu ziehen. Abdurakhmanow glaubt, dass man ihn wegen seiner journalistischen Arbeit mundtot machen wollte. Reporter ohne Grenzen teilt diese Vermutung.

Kurz nach dem Fund wurde der Journalist zunächst wegen Drogenbesitzes unter Artikel 276 (2) des Strafgesetzbuches angeklagt. Als ein Bluttest jedoch ergab, dass er keinerlei Drogen konsumiert hatte, wurde er wegen des Verkaufs von Drogen mit Paragraf 273 (5) angeklagt, einem wesentlich schlimmeren Vergehen, das mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden kann.

Beim anschließenden Gerichtsverfahren traten schließlich Unregelmäßigkeiten auf. Es wurde bekannt, dass die Drogen nie auf Abdurakhmanows Fingerabdrücke getestet worden waren und dass ein Drogenhund auf das Auto des Journalisten nicht angeschlagen hatte. Videoaufnahmen der Festnahme bestätigten diese Aussage.

Trotz der unklaren Beweislage befand ein Gericht in der Stadt Karakalpakstan den Journalisten für schuldig und verurteilte ihn am 20. Oktober 2008 zu zehn Jahren Haft. Eine Berufung wurde am 19. November 2008 abgewiesen, auch der Oberste Gerichtshof wies eine von Abdurakhmanows Anwalt beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens am 1. Juni 2011 zurück.

Abdurakhmanow ist in der usbekischen Gefängniskolonie Qarshi untergebracht. Wegen eines Magen- und Darmgeschwürs muss er regelmäßig in einem Krankenhaus behandelt werden. Internationale NGOs wie Reporter ohne Grenzen, Freedom House oder Amnesty International haben wiederholt Abdurakhmanows Freilassung gefordert.

Seit dem Massaker von Andischan mit mehreren Hundert Toten im Jahr 2005 verfolgt die usbekische Regierung unter Präsident Islam Karimow unerbittlich kritische Journalisten und kriminalisiert jegliche unabhängige Berichterstattung. Internationale Medien wie BBC, Deutsche Welle oder Radio Free Europe mussten in den Monaten nach dem Blutbad Usbekistan verlassen, nur wenigen ausländischen Korrespondenten wurde in den vergangenen Jahren auch nur erlaubt, das Land zu Recherchezwecken zu bereisen.

Neun Journalisten sind derzeit in Usbekistan inhaftiert. Am 28. Juni hat die Regierung den freien Journalisten Said Abdurakhimow zur Zahlung einer Geldbuße von umgerechnet rund 2400 Euro verurteilt, einem Betrag, der einem Vielfachen eines Jahresgehaltes entspricht. Die Anklage warf dem Journalisten das Arbeiten „ohne Akkreditierung“ vor und bezeichnete ihn „als Gefahr für die soziale Ordnung“. Abdurakhimow hatte zuvor über Bürger berichtet, die ohne Entschädigungszahlung aus ihren Häusern vertrieben worden waren. Der Beitrag war auf der Nachrichtenwebseite Fergananews.com erschienen, einem in Moskau ansässigen Regionalmedium.

Exilmedien unerlässlich für die Berichterstattung

Unabhängige Berichterstattung aus Usbekistan ist nur über Medien im Ausland möglich. Die Webseite uznews.net ist das wichtigste usbekische Exilmedium. Journalisten in Usbekistan, die undercover für Exilmedien berichten, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, von den Behörden verfolgt, verhaftet und zu langen Gefängnisstrafen verurteilt zu werden. Im Rahmen seiner Arbeit unterstützt Reporter ohne Grenzen mehrere Exilmedien.

Der Johann-Philipp-Palm-Preis für Meinungs- und Pressefreiheit wird seit 2002 alle zwei Jahre im Gedenken an den Schorndorfer Buchhändler Johann Philipp Palm in Schorndorf verliehen. Er würdigt Frauen, Männer sowie Institutionen, die „in herausragender Weise ein Beispiel für persönlichen oder institutionellen Einsatz zur ungehinderten Verwirklichung von Meinungs- und Pressefreiheit geben.“ Die Bekanntgabe des Preisträgers/der Preisträgerin erfolgt jeweils am 26. August, dem Todestag Palms.

Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit steht Usbekistan auf Platz 166 von 180 Ländern.



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