Deutschland
24.06.2025
Compact-Verbot aufgehoben
Sie verbreitet verschwörungstheoretische, fremdenfeindliche und antisemitische Narrative: Die Compact-Magazin GmbH wurde im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium verboten. Sie gibt unter anderem das rechtsextreme Compact-Magazin heraus. Einen Monat später setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot teilweise aus. Nun hat das Gericht im Hauptverfahren das Verbot aufgehoben.
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt: In einer Demokratie müssen die verbrieften Grundrechte berücksichtigt werden – auch, wenn es angesichts extremistischer und rassistischer Inhalte eines Mediums schwer fällt, das zu akzeptieren", sagt RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus. „Das Verbot eines Mediums durch eine politische Instanz wie das Bundesinnenministerium ist ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit. Wir beobachten weltweit, dass solche Eingriffe der Demokratie großen Schaden zufügen können.”
RSF hatte das Vorgehen des Bundesinnenministeriums bereits in früheren Stellungnahmen als rechtsstaatlich bedenklich kritisiert.
„Das Gericht hat heute ein Urteil gesprochen, das die Hürde für ein Medienverbot sehr hoch ansetzt: Die Pressefreiheit kann nur dann beschnitten werden, wenn ein Verbot die einzige Möglichkeit ist, die Grundrechte aller zu schützen”, ergänzt Nicola Bier, RSF-Referentin für Recht, die das Verfahren vor Ort beobachtet hat. „Erst wenn verfassungswidrige Handlungen prägend sind, ist ein Medienverbot verhältnismäßig.”
Das rechtsextreme Magazin Compact wurde im Jahr 2010 gegründet. Es verbreitet verschwörungstheoretische, fremdenfeindliche und antisemitische Narrative und greift teilweise russische Propaganda auf. Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verbot im Juli 2024 die Compact-Magazin GmbH, welche unter anderem das Magazin herausgibt. Grundlage für den Schritt war das Vereinsrecht.
Nach einer Klage unter anderem des Chefredakteurs Jürgen Elsässer setzte das Bundesverwaltungsgericht im August 2024 den Sofortvollzug des Verbots des rechtsextremen Magazins aus. Der Grund: Das Gericht konnte im Eilverfahren noch nicht beurteilen, ob das umfassende Verbot als Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt werden konnte. In einem solchen Fall ist es üblich, dass Verwaltungsgerichte erst im Hauptverfahren entscheiden, ob ein Grundrecht tatsächlich eingeschränkt werden durfte.
Für Interviews stehen RSF-Rechtsreferentin Nicola Bier sowie Geschäftsführerin Anja Osterhaus zur Verfügung.
Pressekontakt: presse@reporter-ohne-grenzen.de
In der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 11 von 180 Ländern
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