Deutschland 11.12.2012

Freispruch im Sachsensumpf-Prozess wichtiges Signal in Europa

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Reporter ohne Grenzen begrüßt den Freispruch der Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel im so genannten Sachsensumpf-Prozess. „Wer in Deutschland öffentliche Ämter bekleidet, muss sich Kritik gefallen lassen, Journalisten dürfen deshalb nicht mit dem Strafrecht bedroht werden“, sagte Michael Rediske, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen in Berlin. „Das Dresdner Urteil sendet ein wichtiges Signal an andere europäische Länder, in denen Journalisten dagegen kämpfen, wegen Verleumdung im Gefängnis zu landen.“

Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten 2008 über angebliche Kontakte hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu berichtet und waren im August 2010 wegen übler Nachrede vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro verurteilt worden. Reporter ohne Grenzen hat das Verfahren, das sich über vier Jahre hinzog, heftig kritisiert. Das Berufungsurteil des Landgerichts Dresden ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die in der zweiten Instanz eine Geldstrafe von je 6000 Euro für die Journalisten gefordert hatte, äußerte sich bisher nicht zu einer möglichen Revision.


In mehreren europäischen Ländern haben Journalisten in den vergangenen Monaten – zum Teil vergeblich – dagegen gekämpft, für kritische Artikel über hochrangige Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens strafrechtlich belangt zu werden. In Italien lehnte das Parlament Ende November erst in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf ab, der für Journalisten – anders als für sonstige Personen – Haftstrafen wegen Verleumdung vorsah. In der Ukraine gingen der Ablehnung eines härteren Verleumdungsgesetzes im Oktober heftige Proteste von Journalisten und Medienorganisationen voraus. Die russische Duma verschärfte im Sommer in einem überraschend eiligen Prozess die Paragrafen zur Verleumdung im Strafgesetzbuch, die erst im November des Vorjahres liberalisiert worden waren.


AKTUALISIERUNG:

Eine Woche nach dem Freispruch der Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel hat die Dresdener Staatsanwaltschaft am 17. Dezember 2012 Revision gegen das Urteil eingelegt. Eine Begründung steht noch aus. Damit kommt das Verfahren nun ans Oberlandesgericht. Dieses entscheidet, ob die Revision verworfen wird, eine Neuverhandlung an einer anderen Strafkammer des Landgerichts veranlasst wird oder ob es auf Basis der Prozessunterlagen ein eigenes Urteil fällt. Reporter ohne Grenzen setzt sich weiter für den Freispruch der beiden Journalisten ein.




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