Türkei 29.10.2008

Neuer Fall von Internet-Zensur in der Türkei

Am 85. Jahrestag der Gründung der Türkischen Republik durch Mustafa Kemal Atatürk verurteilt Reporter ohne Grenzen (ROG) erneute Zensur türkischer Behörden im Internet. Nach einer Entscheidung der ersten Kammer des Polizeigerichts von Diyarbakir im Südosten der Türkei mussten Blogger.com und Blogspot.com  geschlossen werden. Beide Dienste werden auf den Seiten des us-amerikanischen Unternehmens Google angeboten.


„Die Blogs wurden ohne Vorwarnung an die Internetnutzer geschlossen. Der Fall ist ein weiteres Beispiel für die Schließung ganzer Internetseiten in der Türkei, nur weil ein einziger Blog für problematisch befunden wird“, kritisiert ROG. „Die beiden Dienste müssen wieder freigeschaltet werden, ihre Sperrung beeinträchtigt Tausende von Internetnutzern in der Türkei“, fordert ROG.


Die Blogdienste wurden nach einer Klage der türkischen Fernsehstation Digitürk geschlossen. Nach Angaben des Senders wurden in Blogs dieser Dienste Videomaterial zugänglich gemacht, deren Verbreitungsrechte ausschließlich bei Digitürk liegen. ROG bezweifelt, dass die Behörden mit den Maßnahmen nur das Urheberrechts schützen und Piraterie verhindern wollen.


Im vergangenen Jahr wurden in der Türkei rund zehn Webseiten nach gerichtlichen Entscheidungen geschlossen, darunter waren auch solche von populären Anbietern wie YouTube, Dailymotion oder Google Groups. In den meisten Fällen wurden diese Seiten kraft Gesetzes 5651 zur „Verhinderung von Straftaten im Informatik-Bereich“ gesperrt. Dieses Gesetz, seit November 2007 in Kraft, gibt einem Staatsanwalt die Möglichkeit, eine Seite innerhalb von 24 Stunden zu schließen, wenn der Inhalt „zum Selbstmord anstiftet, zur Pädophilie, zum Drogengebrauch, zu Obszönität, zur Prostitution“ oder nach Gesetz 5816 das Andenken Atatürks beleidigt. Mustafa Kemal Atatürk gilt als Begründer der modernen Türkei, am 29. Oktober 1923 rief er die Türkische Republik aus. Das Gesetz 5816 ist seit 1951 in Kraft. Demnach kann eine Internetseite geschlossen werden, wenn es genügend Beweise gibt, dass dieser Straftatbestand erfüllt wird.


ROG hat bereits im Mai 2007, als der türkische Präsident Ahmet Necdet Sezer dem Gesetz zustimmte, davor gewarnt, die Bestimmungen könnten sich negativ für die Meinungsfreiheit im Internet auswirken. „Das Gesetz hat die Meinungsfreiheit im Internet weiter eingeschränkt. Die Internetdienste werden verpflichtet, ihre Seiten zu schließen und werden so zu Komplizen der Zensur“, kritisiert ROG. „Das Gesetz 5651 muss geändert werden. Statt ganze Seiten zu sperren, darf nur der umstrittene Inhalt Gegenstand eines Rechtsstreits sein“, fordert ROG.


In der aktuellen ROG-Rangliste der Pressefreiheit 2008 rangiert die Türkei von 173 Ländern auf Platz 102. Die Meinungsfreiheit wird in dem Land immer wieder auf der Grundlage verschiedener gesetzlicher Regelungen eingeschränkt: Dazu gehören neben dem Gesetz 5816 vor allem der Artikel 301 im türkischen Strafgesetzbuch über die „Verunglimpfung des Türkentums, der Republik und der Grundlagen der Institutionen des Staates“ sowie der Artikel 216 über die „Anstiftung zu Feindschaft und Hass in der Bevölkerung“ und die „Erniedrigung religiöser Werte“.

 

Ansprechpartnerin:
Anja Viohl, Reporter ohne Grenzen
Tel.: 030/6158585
presse@reporter-ohne-grenzen.de

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