Deutschland 02.06.2025 ICS

Urteilsverkündung im Compact-Verfahren steht an

Ab 10. Juni 2025 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das von der Bundesregierung im Jahr 2023 erlassene Vereinsverbot gegen das extrem rechte Magazin Compact. © Picture Alliance
Ab 10. Juni 2025 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das von der Bundesregierung im Jahr 2023 erlassene Vereinsverbot gegen das extrem rechte Magazin Compact. © Picture Alliance

Ab 10. Juni 2025 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das von der Bundesregierung im Jahr 2023 erlassene Vereinsverbot gegen das extrem rechte Magazin Compact. Reporter ohne Grenzen (RSF) wird der Verhandlung beiwohnen und nach Urteilsverkündung eine Pressemitteilung mit presserechtlicher Einordnung veröffentlichen.

Verhandlungsbeginn: Dienstag, 10. Juni 2025, 10:00 Uhr
Ort: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

RSF beobachtet das Verfahren mit besonderer Aufmerksamkeit: Der Fall berührt zentrale Fragen der Pressefreiheit – insbesondere die Abgrenzung zwischen journalistischer Tätigkeit und verfassungsfeindlicher Agitation. Das Urteil könnte weitreichende Signalwirkung für den Umgang mit Medien an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit haben.

Nicola Bier, RSF-Referentin für Recht, steht rund um die Verhandlung vor Ort in Leipzig für Interviews zur Verfügung. RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus kann für Berlin angefragt werden

Pressekontakt: presse@reporter-ohne-grenzen.de



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