Deutschland 08.09.2023

Zollbeamter gab Adresse an Neonazi weiter

Das Bild zeigt den Arm und die Hände eines Zollbeamten, der etwas auf ein Klembrett schreibt, der Hintergrund ist unscharf.
© picture alliance dpa Hendrik Schmidt

Laut Recherchen des Bayerischen Rundfunks hat ein Zollbeamter aus Franken einem Neonazi die amtlich gesperrte Adresse des Journalisten Timo Büchner weitergegeben. Büchner recherchiert unter anderem für Zeit Online zu Rechtsextremismus und Antisemitismus.

Es ist ein absoluter Skandal, dass hier ein Beamter einer deutschen Bundesbehörde einen Journalisten in vollem Bewusstsein bloßgestellt hat. Dass kritische Reporterinnen und Reporter ihre Meldeadresse sperren lassen, hat gute Gründe – das zeigt nicht zuletzt die stetig steigende Zahl von physischen Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten, wie wir sie in unserer jährlichen Nahaufnahme der Situation der Pressefreiheit in Deutschland dokumentieren.

Die Bedrohungslage für Medienschaffende, die zu Rechtsextremismus arbeiten, ist ohnehin hoch; zugleich schützt das Grundgesetz die Pressefreiheit in besonderem Maße. Im vorliegenden Fall hat ein Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden dieses zentrale Grundrecht eklatant verletzt.

Wir erinnern die Behörden zudem daran, dass zu Rechtsextremismus arbeitende Medienschaffende nicht pauschal mit Linksextremistinnen und -extremisten gleichgesetzt werden dürfen, wie es unter anderem im Fall Fretterode geschehen ist: 2018 hatten in Thüringen zwei aktive Neonazis zwei Journalisten in ihrem Auto überfallen und schwer verletzt. Die Richterin am Landgericht Mühlhausen sah in dem Überfall jedoch keinen gezielten Angriff auf Journalisten und die freie Presse.

Freie Journalistinnen und Journalisten sind gegenüber digitalen und physischen Bedrohungen zudem häufig auf sich allein gestellt. RSF setzt sich deshalb dafür ein, dass mehr Medienhäuser den Schutzkodex umsetzen – Zeit Online, für die der Journalist Timo Büchner arbeitete, ist bereits dabei.



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