Weltkarte wird geladen...

Interaktive Weltkarte mit Pressefreiheits-Ranglisten nach Ländern.

Länder sind farbkodiert von grün (beste) bis rot (schlechteste) basierend auf Pressefreiheits-Scores.

Klicken Sie auf ein Land, um detaillierte Informationen anzuzeigen. Verwenden Sie die Pfeiltasten zur Navigation, Enter zur Auswahl.

Auch wenn es in Serbien qualitativ hochwertigen Journalismus gibt, der für seine Recherchen zu Kriminalität und Korruption ausgezeichnet wurde, bewegt sich die Medienlandschaft in einem Spannungsfeld aus weitverbreiteten Falschinformationen und Propaganda. Trotz eines grundsätzlich soliden rechtlichen Rahmens sind Journalist*innen politischem Druck ausgesetzt, und Straftaten gegen sie bleiben häufig ungestraft.

MEDIEN

Mit über 2.000 registrierten Medien ist der serbische Markt stark fragmentiert. Einflussreich sind neben dem öffentlich-rechtlichen Sender RTS auch nationale TV-Sender, der unabhängige Kabelkanal N1 sowie zahlreiche Boulevardblätter. Investigativer Journalismus findet zunehmend Gehör. RT Balkan, ein Ableger des in der EU sanktionierten russischen Senders RT, sendet aus Belgrad. Kreml-Propaganda wird auch über serbische Staatssender verbreitet.

POLITIK

In einem politischen Klima, das durch regierungskritische Proteste in den Jahren 2023 bis 2025 weiter polarisiert wurde, geraten Journalist*innen häufig ins Visier von Angriffen aus dem Umfeld der herrschenden Elite unter Präsident Aleksandar Vučić, den Reporter ohne Grenzen als „Feind der Pressefreiheit“ einstuft. Verstärkt werden diese Angriffe durch bestimmte landesweite Fernsehsender. Zudem haben regierungskritische Journalist*innen oft nur eingeschränkten Zugang zu Interviews mit Regierungsvertreter*innen und zu öffentlichen Informationen.

GESETZE

Zwar garantiert die Verfassung die Meinungsfreiheit, doch in der Praxis herrscht ein restriktives Klima. Journalist*innen üben häufig Selbstzensur. Die 2023 verabschiedeten und 2024 geänderten Mediengesetze haben den rechtlichen Rahmen nicht verbessert und die Medienaufsichtsbehörde gilt als dysfunktional. Die für Staatsanwaltschaft und Polizei vorgesehenen Regelungen zur Reaktion auf Angriffe gegen Journalist*innen, die in der Vergangenheit durchaus positive Wirkung zeigten, wurden während der Proteste im Jahr 2025 nicht ausreichend angewandt. Das Justizsystem, das sich mit Angriffen und SLAPP-Verfahren gegen Medienschaffende befasst, muss seine Unabhängigkeit und Wirksamkeit beim Schutz der Pressefreiheit erst noch unter Beweis stellen.


WIRTSCHAFT

Die meisten Medien sind wirtschaftlich abhängig von intransparenten Werbeeinnahmen und staatlichen Förderungen, die von der politischen Elite vergeben werden – meist unter dem Vorbehalt positiver Berichterstattung. Ein zunehmendes Problem ist die Medienkonzentration: Der Einfluss des staatlichen Telekommunikationsunternehmens Telekom Srbija wächst – sowohl als Kabelnetzbetreiber als auch als Medieninhaber. Gleichzeitig ist die private Mediengruppe United Media, zu der unter anderem der Fernsehsender N1 gehört, politischem Druck ausgesetzt – was Zweifel an der redaktionellen Unabhängigkeit von N1 aufkommen lässt.

GESELLSCHAFT

Insbesondere Journalistinnen werden für ihre Arbeit und ihr Geschlecht angegriffen. Berichte über Gewalt gegen Frauen oder Minderheiten verstoßen in staatsnahen Medien regelmäßig gegen ethische Standards. Rechtsextreme Gruppen bedrohen Redaktionen, die über Migration, LGBTQI+-Themen oder Menschenrechte berichten. Aktivist*innen mit unterschiedlichen politischen Hintergründen – zum Beispiel aus dem rechtsextremen Spektrum – schikanieren Medien, die über Migration, die LGBTQI+-Community und Menschenrechtsthemen berichten.

SICHERHEIT

Journalist*innen, welche über die regierungskritischen Proteste im Jahr 2025 berichteten, waren einer Rekordzahl physischer Angriffe ausgesetzt – RSF dokumentierte mindestens 100 Fälle, von denen viele von Polizeibeamten verübt wurden. Die Wirksamkeit einer Arbeitsgruppe für die Sicherheit von Journalist*innen wird durch mangelnden politischen Willen erheblich beeinträchtigt, was zum Boykott des Gremiums durch Medienvertreter geführt hat. Das Urteil von 2024, das vier ehemalige Geheimdienstmitarbeiter vom Mord an dem Journalisten Slavko Ćuruvija freisprach, wurde vom Obersten Gericht in zentralen Punkten für rechtswidrig erklärt, ohne jedoch aufgehoben zu werden. Der Fall steht exemplarisch für die weitverbreitete Straflosigkeit bei Verbrechen gegen Journalisten. Zudem wurden besorgniserregende Fälle bekannt, in denen Mobiltelefone von Journalisten durch Geheimdienste und Polizei illegal gehackt wurden.

Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Weiß (sie/ihr)
Referentin Presse
[email protected]

Aktuelles

Europa - Zentralasien

Region: Europa - Zentralasien

Zur Region