Internationale Nothilfe
Reporter ohne Grenzen informiert nicht nur über Verstöße gegen die Pressefreiheit. Weltweit werden Journalist*innen verfolgt und inhaftiert. Deshalb unterstützt RSF Medienschaffende in Notlagen auch außerhalb Deutschlands individuell ihrer Situation entsprechend in ihren Heimatländern oder in Drittstaaten. Unser Ziel ist es, bedrohten Medienschaffenden so zu helfen, dass sie vor Verfolgung geschützt sind und langfristig ihre journalistische Tätigkeit weiterführen oder wieder aufnehmen können.
Unsere individuelle Einzelfallhilfe umfasst beispielsweise:
- Vermittlung von anwaltlicher Vertretung im Fall von Verhaftung
- Finanzielle Überbrückungshilfen
- Ersatz zerstörter Ausrüstung
- Medizinische und psychologische Versorgung
- Im Falle von Lebensgefahr: Unterstützung bei der Suche nach einem sicheren Aufnahmeland
- Unterstützung für Familien im Falle von Inhaftierung, Verschleppung oder Tod
Damit wir Sie unterstützen können, sollten Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind ein*e Medienschaffende*r aus einem Nicht-EU-Staat (für EU-Staatsangehörige, s. European Centre for Press and Media Freedom / ECPMF).
- Ihre Verfolgungssituation ist das direkte Resultat Ihrer journalistischen Arbeit.
- Ihre individuelle Bedrohung und Verfolgung aufgrund der journalistischen Arbeit ist dokumentiert und kann verifiziert werden.
Hinweis: Unsere Unterstützung kann lediglich der Abwendung bzw. Abschwächung unmittelbarer Bedrohung dienen (z.B. Verfolgung im Heimatland) und ist eine erste Hilfestellung. Es sind keine langfristige finanzielle Unterstützung, Integrationsbegleitung in einem anderen Land oder individuelle Karriereförderung möglich.
Bitte beachten Sie, dass RSF jede Anfrage unabhängig dokumentieren und verifizieren muss und dieser Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Viele Unterstützungsleistungen sind zusätzlich an behördliche Abläufe gebunden. Rechnen Sie daher mit mindestens sechs (6) Wochen Bearbeitungszeit.
RSF kann leider keinen akuten Schutz im Falle imminenter Bedrohung ermöglichen.
Reporter ohne Grenzen setzt sich in seiner politischen Arbeit immer wieder für einen erleichterten Zugang zu Aufenthalt und Arbeitsmarkt für exilierte Journalist*innen ein, wie zum Beispiel in der Vergangenheit aus der Türkei, dem Iran und Aserbaidschan oder gegenwärtig aus Russland, Belarus und Afghanistan.
Deutsche Medienschaffende im Ausland
VERSICHERUNG:
Zur Unterstützung für Kriegsreporter*innen bietet RSF ein Versicherungspaket für freie Medienschaffende an, die für einen Aufenthalt in einem Kriegsgebiet nicht ausreichend versichert sind. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei RSF.
Informationen erhalten Sie über Battleface Insurance: rsf@battleface.com oder per Telefon unter +44 (33) 00270999.
VORSORGE:
Im Rahmen der Vorbereitung auf einen Auslandseinsatz mit erhöhtem Sicherheitsrisiko empfehlen wir die Registrierung auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes. Damit ist eine zügigere konsularische Unterstützung durch die Botschaft vor Ort möglich.
KRISENFALL:
Sollte es zu einer Entführung oder schwerwiegenden Einschränkungen der Pressearbeit kommen, kann Reporter ohne Grenzen der Notlage entsprechend Journalist*innen und ihre Familienangehörigen individuell beraten und die konsularischen Bemühungen im Rahmen unserer Möglichkeiten flankieren. Wenn dies als hilfreich empfunden wird, schaffen wir (mediale) Öffentlichkeit für Ihren Fall.
Bildcredit: © Raimon Klein / RSF