Digitales Gewaltschutzgesetz

Gesetz gegen digitale Gewalt muss Journalist*innen wirksam schützen ohne Pressefreiheit zu opfern

Gesetz gegen digitale Gewalt muss Journalist*innen wirksam schützen ohne Pressefreiheit zu opfern
© picture alliance / Wichita Eagle | John Albert
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen digitale Gewalt.

Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt den Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen digitale Gewalt grundsätzlich als wichtigen Schritt zum besseren Schutz Betroffener. Gleichzeitig kritisiert RSF jedoch, dass die darin vorgestellten Maßnahmen eng mit der geplanten Einführung der Vorratsdatenspeicherung verknüpft werden.

„Es ist widersprüchlich, Betroffene/Journalist*innen einerseits besser vor digitaler Gewalt schützen zu wollen und gleichzeitig den Schutz ihrer Quellen und ihrer anonymen Kommunikation zu schwächen“, so Maximilian Jung Referent Adovcacy. „Der Schutz vor digitaler Gewalt darf nicht mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erkauft werden, die selbst Grundrechte und die Pressefreiheit beeinträchtigt.”

Hohe Bedrohungslage gegen Journalist*innen - und Nachbesserungsbedarf für ihren Schutz

RSF verweist in seiner Stellungnahme auf die weiterhin hohe Zahl dokumentierter Angriffe auf Medienschaffende in Deutschland sowie auf Studien, die ein besorgniserregendes Ausmaß digitaler Gewalt gegen Journalist*innen belegen. Besonders betroffen sind Journalistinnen, die überproportional häufig sexualisierte Bedrohungen, Hasskampagnen oder Cyberstalking erleben.

Die Pressefreiheitsorganisation begrüßt grundsätzlich die geplante Verbesserung zivilrechtlicher Auskunftsverfahren. Betroffene sollen Rechtsverletzer*innen künftig leichter identifizieren können. Dass sich diese im Wesentlichen auf die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung stützt, lehnt RSF jedoch ab.

Kritisch bewertet RSF außerdem die geplanten richterlich angeordneten Accountsperren. Eine solche kann das Gericht bei schweren Persönlichkeitsverletzungen und insbesondere bei Wiederholungsgefahr anordnen. Dann wird der Account entweder komplett oder zeitweise in den Lesemodus versetzt. Soziale Medien seien heute zentrale Arbeits- und Verbreitungsplattformen für Journalist*innen. Eine Accountsperre könne daher erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen haben – insbesondere für freie oder im Exil arbeitende Medienschaffende. RSF fordert deshalb die besonderen Umstände journalistischer Berufsausübung zu berücksichtigen.

Darüber hinaus empfiehlt RSF, Medienschaffende explizit als besonders schutzbedürftige Berufsgruppe in der Gesetzesbegründung zu benennen. Neben gesetzlichen Maßnahmen brauche es außerdem eine bessere Sensibilisierung von Strafverfolgungsbehörden, eine bundesweite Erfassung digitaler Gewalt sowie eine nachhaltige Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Die vollständige Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen zum Referentenentwurf des Gesetzes gegen digitale Gewalt finden Sie hier