Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Bundesregierung im Juni gleich zwei Beschwerden von Reporter ohne Grenzen (RSF) zugestellt. Sie richten sich gegen die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Staatstrojanern sowie für die strategische Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Wie das in Straßburg ansässige Gericht mitteilte, hat es der Bundesregierung bereits seine Fragenkataloge zukommen lassen. Darüber hinaus sieht das Gericht die Beschwerden potenziell als Musterverfahren.
RSF macht in seinen Beschwerden geltend, dass Journalist*innen nach wie vor nicht ausreichend vor Überwachung durch den BND geschützt sind. Das betrifft vor allem die vertrauliche Kommunikation mit ihren Quellen: Werden diese mit Spyware überwacht, haben Nachrichtendienste potenziell umfassenden Zugriff auf alles, was auf dem Gerät stattfindet. Verschlüsselungen würden wirkungslos. Über die strategische Fernmeldeaufklärung wiederum werden zwar keine Inhalte erfasst, Verkehrsdaten – wer mit wem wann, wie und wie lange kommuniziert – sind jedoch nicht geschützt. Außerdem sind Journalist*innen aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland deutlich schlechter gestellt als ihre deutschen Kolleg*innen.
Die Zustellung durch den EGMR als solche ist bereits ein Erfolg. Nur etwa zwei Prozent aller Beschwerden an den EGMR nehmen überhaupt die Hürde, dass das Gericht die Gegenseite zur Stellungnahme auffordert. Gleichzeitig haben die Straßburger Richter*innen signalisiert, die Beschwerden möglicherweise als Musterverfahren, sogenannte „impact cases“, einzustufen und sie aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung beschleunigt zu behandeln. Die Bundesregierung ist nun gezwungen, sich bis Oktober inhaltlich zu den Beschwerden zu äußern.
„Während die Bundesregierung dem BND mehr Macht geben und ihn zugleich der unabhängigen Datenschutzaufsicht entziehen will, steht in Straßburg seine geltende Gesetzesgrundlage auf dem Prüfstand“, sagt RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Gerade in verschärften Bedrohungslagen brauchen wir einen wirksam kontrollierten Nachrichtendienst. Wie der Dienst mit Journalist*innen und ihren Quellen umgeht, ist dabei entscheidend für das Recht aller auf verlässliche Information.“
Spyware: Eine Gefahr für Vertrauensbeziehungen und die IT-Sicherheit aller
In seinen Fragekatalogen richtet der EGMR seine Aufmerksamkeit nicht nur auf die konkreten möglichen Rechtsverletzungen durch das Vorgehen des BND. Er stellt auch grundsätzliche Fragen zu den Voraussetzungen, unter welchen beispielsweise Spyware eingesetzt werden kann. Dabei geht der EGMR über das eigentliche Anliegen der RSF-Beschwerden noch hinaus. Er will von der Bundesregierung wissen, ob der staatliche Zugriff die IT-Sicherheit aller Nutzenden schwächt und ob die dabei entstehenden oder offen gehaltenen Sicherheitslücken auch von kriminellen Netzwerken ausgenutzt werden können. Der Gerichtshof betrachtet staatliche Überwachung in beiden Verfahren also als potenzielles Sicherheitsrisiko für alle. Ein Schwachstellenmanagement, wie es das Bundesverfassungsgericht bereits eingefordert hat, ist die Bundesregierung bislang schuldig geblieben.
Die erste Beschwerde, zum Einsatz von Spyware durch den BND, führt der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting als Prozessbevollmächtigter von Reporter ohne Grenzen. Spähsoftware gegen Journalist*innen einzusetzen, schüchtert mögliche Quellen ein und zerstört damit die Vertraulichkeit journalistischer Kommunikation. In der Folge verstummen Quellen langfristig ganz – und damit verliert die Öffentlichkeit den Zugang zu verlässlichen Informationen. Journalist*innen müssen dafür nicht einmal das eigentliche Ziel der Nachrichtendienste sein: Es reicht unter Umständen bereits aus, mit einer Person, die vom BND überwacht wird, in Kontakt zu stehen.
Weil Betroffene selbst nach dem Ende der Maßnahmen meist nicht benachrichtigt werden, können sie die Überwachung vor Gericht nicht nachweisen. Ohne diesen Nachweis bleibt ihnen jedoch der Zugang zu den Gerichten verwehrt. Diese lückenlose Geheimhaltung verletzt das Recht auf effektiven Rechtsschutz und macht tiefgreifende Grundrechtseingriffe der Nachrichtendienste faktisch immun gegen jede nachträgliche gerichtliche Überprüfung.
Mangelhafte Umsetzung von Vorgaben des Verfassungsgerichts
Das zweite Verfahren führt Reporter ohne Grenzen gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Prof. Dr. Matthias Bäcker. Darin kritisieren die Beschwerdeführenden die mangelhafte Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe.
In einem von RSF gemeinsam mit anderen erstrittenen Grundsatzurteil stellte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2020 fest, dass deutsche Nachrichtendienste auch bei ihrer Arbeit im Ausland das Grundgesetz zu achten haben. In der anschließenden Reform des BND-Gesetzes missachtete die damalige Merkel-Regierung diese Vorgaben jedoch. Sie behob die Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Gleichbehandlungsgrundsatz und das IT-Grundrecht nicht oder nur unzureichend.
Journalist*innen sind nach wie vor nicht ausreichend vor Überwachung durch den BND geschützt. Das betrifft insbesondere die vertrauliche Kommunikation mit ihren Quellen. Auch journalistische Rechercheergebnisse sind für den BND nicht eindeutig tabu. Während deutsche Medienschaffende einen höheren Schutz genießen, sind Journalist*innen aus der EU und dem Nicht-EU-Ausland umso einfachere Überwachungsziele für den BND.
RSF kämpft seit Jahren juristisch für eine solide Infrastruktur für den Journalismus
Journalist*innen müssen sich auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen können. Der Einsatz von Staatstrojanern durch den Geheimdienst kann diese Vertraulichkeit untergraben – und so Grundrechte von Medienschaffenden und damit die Pressefreiheit verletzen. Dagegen geht RSF seit vielen Jahren juristisch vor, auch im Sinne der Mediennutzer*innen: Denn Pressefreiheit schützt den gesamten Weg vom vertraulichen Gespräch, in dem Informationen gesammelt werden, bis zu ihrer Rezeption.
RSF tritt dafür ein, Journalismus als grundlegende gesellschaftliche Infrastruktur zu verstehen. Seine Aufgabe ist es, verlässliche Informationen bereitzustellen, Orientierung zu schaffen und demokratische Teilhabe zu ermöglichen. Ohne diese Informationsinfrastruktur werden öffentliche Debatten, politische Entscheidungen und der gesellschaftliche Zusammenhalt geschwächt.
Journalist*innen, die befürchten, überwacht zu werden, können sich an das Digital Security Lab von Reporter ohne Grenzen (RSF) wenden. Die Mitarbeitenden prüfen die Endgeräte auf Spuren bekannter Spyware.
Auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 14 von 180.
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