Mehr Befugnisse, weniger Schutz, weniger Kontrolle

RSF kritisiert Nachrichtendienstreform

Das Bild zeigt eine Collage. Eine Hand hält einen Stempel. Auf Papier steht "BND". Rechts ist das Bild einer Videokamera.
© RSF
RSF veröffentlicht eine Stellungnahme zur Reform des Nachrichtendienstrechts.

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat gestern eine Stellungnahme zur Reform des Nachrichtendienstrechts veröffentlicht. Die Bundesregierung möchte darin auf über 700 Seiten dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich mehr Befugnisse einräumen. RSF kritisiert in der Stellungnahme, dass der Schutz von Journalist*innen und ihrer Quellen systematisch abgebaut wird. Zudem erhält der BND weitreichende Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, die den Quellenschutz gefährden. Die Bundesregierung verpasst darüber hinaus die Chance, den Einsatz von Spionagesoftware gegen Journalist*innen neu zu regeln. Außerdem hält die Kontrolle, die beim Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) zusammengefasst wird, nicht Schritt mit der Ausweitung der Befugnisse.

Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, kommentiert die geplanten Änderungen: „Niemand bestreitet, dass die deutschen Nachrichtendienste in dieser Weltlage handlungsfähig sein müssen. Aber dieser Entwurf erweitert ihre Befugnisse und verkleinert im selben Zug den Schutz von Quellen und die Kontrolle der Dienste. Am Ende trifft das nicht nur die Journalist*innen, sondern jeden, der ihnen etwas anvertrauen will.“  

Quellenverhinderung durch KI?

Analog zur kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Reform des Bundespolizeigesetzes soll der BND ebenfalls Instrumente zur automatisierten Datenanalyse erhalten. Neben der Kritik, dass die Bestimmungen für eine solche Software zu vage formuliert sind und eine lückenlose Kontrolle fehlt, weist RSF auf eine Regelung hin, die in der öffentlichen Debatte bislang kaum Beachtung gefunden hat. Der BND kann ein solches Instrument im Sinne des Predictive-Policing-Ansatzes ohne signifikante Einschränkungen einsetzen – zum Beispiel gegen Personen, die sich möglicherweise vertrauensvoll als Quellen an Journalist*innen wenden wollen. 

Maximilian Jung, Advocacy-Referent für Reporter ohne Grenzen, ordnet die Gefahren für den Quellenschutz ein: „Der BND darf Daten von Personen künftig auswerten, die keinerlei Anlass dafür geboten haben, und ein selbstlernendes System erstellt daraus automatisiert ein Risikoprofil. Das ist für sich genommen schon problematisch, denn es betrifft genau jene Menschen, die darüber nachdenken, Missstände zu melden und aufzudecken. So wird der Quellenschutz einfach unterlaufen, denn er setzt eine bestehende Beziehung zu Journalist*innen voraus.“ 

Beziehungen von Journalist*innen und ihren Quellen schlechter geschützt

Journalist*innen und ihre Quellen werden durch die geplante Reform schlechter gestellt als bisher. Zwar wird Journalist*innen und dem Schutz ihrer Vertraulichkeitsbeziehungen jeweils ein Paragraf in den Gesetzen gewidmet. Die Ausnahmeregelungen sind jedoch so breit gefasst, dass sie den Schutz weitgehend aushöhlen. Ein Muster, das sich durch die gesamte Gesetzesreform zieht.

So entfallen strenge Voraussetzungen zur Überwachung auch deutscher Journalist*innen im BND-Gesetzentwurf wie der Nachweis einer konkreten Beteiligung an einer Bedrohung. In Zukunft reicht es bereits aus, lose mit einer solchen Bedrohung in Verbindung gebracht zu werden, um Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen. Auch das Verhältnis zum Verfassungsschutz verlagert sich zuungunsten von Journalist*innen. Das BfV soll nach Maßgabe der Bundesregierung künftig weitgehend selbst entscheiden, wann es gegen Medienschaffende tätig werden darf. 

Überraschend wird Reporter ohne Grenzen in der Gesetzesbegründung angeführt. Der BND möchte die Rangliste der Pressefreiheit – Deutschland belegt Platz 14 von 180 – nutzen, um zu bestimmen, in welchen Staaten es freie und somit schützenswerte Journalist*innen gibt und in welchen sie lediglich ausführendes Propagandasprachrohr ihrer diktatorischen Regierungen sind. RSF lehnt das strikt ab. Die Rangliste ist ein Instrument, um staatliches Handeln kritisch zu beurteilen, und nicht, um Überwachung zu rechtfertigen. Darüber hinaus ist die Rangliste methodisch nicht darauf ausgelegt, einzelne Journalist*innen zu bewerten, sondern analysiert die strukturellen Bedingungen für Journalismus.

Nichts Neues beim Trojaner

Weiterhin nicht eingegrenzt wird der Einsatz von Trojanern gegen Medienschaffende – obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuletzt in zwei Verfahren grundsätzliche Fragen zu den Voraussetzungen, unter denen solche intrusive Überwachungssoftware eingesetzt werden können, an die Bundesregierung übermittelt hatte. Die neuen Regelungen sehen vor, dass auch dienstliche Handys deutscher Journalist*innen in Zukunft vom BND mit Trojanern infiziert werden können. Es fehlen weiterhin wichtige Schutzmechanismen, wie die Vorabüberprüfung durch den Unabhängigen Kontrollrat oder Mitteilungspflichten an Betroffene nach Abschluss der Maßnahme, damit sie die Überwachung nachträglich gerichtlich überprüfen können. Vorgaben, die sich nicht zuletzt im Europäischen Gesetz zur Medienfreiheit finden, bei dessen Umsetzung Deutschland Nachholbedarf hat.

Höheres Volumen, Inhaltsdaten werden für 6 Monate gespeichert – strategische Aufklärung wird ausgebaut

Die strategische Fernmeldeaufklärung – das wertvollste Instrument für den BND – wird unter dem Namen „Strategische Aufklärung“ neu geordnet und ausgeweitet. Die Regelung, dem BND zu gestatten, nur 15 Prozent des Internetverkehrs abzugreifen, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als unwirksam, denn sie wird an die Übertragungskapazität angelegt. Im Durchschnitt liegt die Auslastung der Netze jedoch unter dieser Marke, sie ermöglicht also eine Erhebung aller Daten. Inhaltsdaten soll der BND zudem künftig für sechs Monate speichern und mit Suchbegriffen durchforsten dürfen. 

Die Regierung hält vermeintlich weiterhin daran fest, dass Meta- und Verkehrsdaten von Personen mit „qualifiziertem Inlandsbezug“, also deutsche Staatsangehörige oder mit Wohnsitz in Deutschland, nur unter bestimmten strengen Bedingungen ausgewertet werden dürfen. Die Ausnahmen im Gesetzestext für die Einsichtnahme in die Daten sowie die anschließende Durchsuchung mit personenbezogenen Suchbegriffen – wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Messenger-Kennungen – sind jedoch so großzügig, dass auch diese Regulierung praktisch wirkungslos bleibt. Der BND erhält somit Zugriff auf eine Fülle von Daten.  

Kontrolle hält nicht Schritt

Die Kontrolle über alle Nachrichtendienste auf Bundesebene (BfV, BND und der Militärische Abschirmdienst MAD) wird beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt und professionalisiert. Die Bundesregierung schafft die G10-Kommission ab, sie setzt damit Vorgaben aus Karlsruhe um. Zusätzlich wandert die Datenschutzkontrolle von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in den UKRat ab. 

Der UKRat besteht weiterhin aus zwei Teilen – dem gerichtsähnlichen und dem administrativen Kontrollorgan. RSF regt die Einsetzung eines „Anwalts der Betroffenen“ an, der die Perspektive potenziell überwachter Journalist*innen in das gerichtsähnliche Prüfverfahren einbringt. 

Angesichts eines vergleichsweise nur moderaten Zuwachses an Personal und Ressourcen sowie mangelnder Vorgaben an die technischen Kompetenzen der Kontrolleure bezweifelt RSF, dass die Kontrolle mit der Ausweitung der Befugnisse und der Fülle an neuen Aufgaben Schritt hält. Der UKRat soll um 37 Mitarbeiter*innen erweitert werden. Kostenpunkt insgesamt: 8,86 Millionen Euro. Im Vergleich dazu veranschlagt die Bundesregierung allein für die IT-Infrastrukturanpassung beim BND einmalig 40 Millionen Euro und jährlich rund 15 Millionen Euro. Den Aufwand beim BfV beziffert sie auf 94 Millionen respektive 269 Millionen Euro jährlich. Nicht zuletzt mangelt es der administrativen Kontrolle an Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Diensten, um Verstöße zu beheben – die Kontrolle bleibt somit zahnlos. 

Wenig Transparenz über Dienste und Kontrolle

Über seine Kontrolle berichten soll der UKRat nur alle zwei Jahre, die Veröffentlichung des ersten Berichts ist erst für das Jahr 2031 geplant. Ob die Öffentlichkeit einen wirklich substantiellen Einblick in seine Arbeit erhält, bleibt fraglich, der Gesetzentwurf schweigt sich zu Vorgaben an den Bericht aus.

Zudem soll das Informationsfreiheitsgesetz zusätzlich zu den Plänen des Koalitionsausschusses weiter eingeschränkt werden. Nicht nur die Dienste erhalten eine Ausnahmeregelung, sondern auch alle Behörden, die ihre Vorgänge und Tätigkeiten kontrollieren. Damit sind der UKRat und die entsprechenden Stellen im Bundeskanzleramt, im Innen- und Verteidigungsministerium von Auskunftsersuchen ausgenommen.

Die Bundesregierung möchte am 12. August ihren Kabinettsbeschluss treffen. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird sich dann der Bundestag mit der Gesetzesreform befassen. Die Zeit drängt – das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist bis Ende des Jahres 2026 gesetzt.

Die Stellungnahme ist hier auf unserer Website zum Download verfügbar.