Serbien

Beitrittskandidat vertreibt kritische Journalist*innen ins Exil

Beitrittskandidat vertreibt kritische Journalist*innen ins Exil
© RSF
Serbien ist im EU-Balkan-Raum der einzige Staat, in dem Journalist*innen wegen ihrer Arbeit ins Exil gehen müssen.

Serbien ist im EU-Balkan-Raum der einzige Staat, in dem Journalist*innen wegen ihrer Arbeit ins Exil gehen müssen. Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert die EU auf, bei der Pressefreiheit in dem EU-Beitrittskandidaten nicht länger wegzusehen.

Sie sind geflohen – und dennoch weiter Drohungen ausgesetzt. Der Journalist Marko Vidojković, Kolumnist der Tageszeitung Danas und Moderator des Podcasts Dobar, loš, zao („Gut, schlecht und hässlich“), der vom serbischen Online-Medium Nova.rs ausgestrahlt wird, verließ Serbien 2023 wegen Morddrohungen. Zuvor war er Ziel einer öffentlichen Hetzkampagne geworden, die von Präsident Aleksandar Vučić angeführt wurde. Noch am 16. August 2026 wurden nach Angaben der Unabhängigen Journalist*innenvereinigung Serbiens (IJAS) erneut Aufrufe zu seiner Ermordung verbreitet. Die polizeilichen Ermittlungen zu den Drohungen gegen Vidojković haben bislang zu keinem Ergebnis geführt.

Vidojković ist nach Informationen von RSF einer von sechs serbischen Journalist*innen, die aus dem Exil arbeiten. Eine Person verließ das Land im Jahr 2024, vier weitere verließen Serbien zwei Jahre später.

„Wenn Journalist*innen Serbien verlassen müssen, um innerhalb der EU sicher arbeiten zu können, darf Brüssel nicht zur Tagesordnung übergehen. Die serbische Regierung schafft ein Klima, in dem Hetzkampagnen, SLAPP-Klagen, Strafverfahren und Drohungen zur politischen Methode gegen kritische Berichterstattung geworden sind. Wer Serbiens EU-Perspektive ernst nimmt, muss Pressefreiheit als harte Bedingung behandeln – nicht als Fußnote der Beitrittsverhandlungen”, sagt RSF-Europareferentin Katharina Viktoria Weiß.

Der Fall Aleksandar Radić

Der jüngste Fall ist der des freien Journalisten Aleksandar Radić. Er gehörte zu den Ersten – im Einklang mit anderen Medienberichten – die öffentlich erklärten, dass bei den Protesten gegen die Regierung in Belgrad am 15. März 2025 vermutlich eine Schallwaffe gegen Teilnehmende eingesetzt worden sei. Die Oberstaatsanwaltschaft in Belgrad untersucht seither, ob diese Darstellung erfunden wurde. Radić wurde zu einem „Informationsgespräch“ – einer Polizeibefragung – festgehalten. Danach veröffentlichten regierungsnahe Medien Überwachungsaufnahmen von ihm und seiner minderjährigen Tochter sowie private Nachrichtenwechsel mit anderen Journalist*innen. Angesichts politischer Angriffe und einer möglichen Festnahme verließ Radić Serbien Ende Juni 2026. Am 17. Juli reichte das Innenministerium Strafanzeige gegen ihn ein. Es wirft ihm vor, Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Sicherheit Serbiens vorbereitet und geheime Informationen offengelegt zu haben.

Gewaltspirale gegen Journalist*innen

RSF kennt die Identitäten und EU-Aufnahmeländer der übrigen exilierten Journalist*innen, hat sich zu deren Schutz aber entschieden, diese Informationen nicht zu veröffentlichen. Nachdem sie Machtmissbrauch und Korruption aufgedeckt und für nationale und lokale Medien kritisch über die serbische Regierung berichtet hatten, wurden diese Journalist*innen Ziel von Hetzkampagnen, die von der Regierung befeuert und von regierungsnahen Medien verstärkt wurden. Hinzu kamen willkürliche Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, missbräuchliche Klagen, Morddrohungen und sogar körperliche Gewalt.

Ein von RSF mitunterzeichneter Bericht zur Pressefreiheit verurteilte die Gewaltspirale, die den gesamten Journalismus in Serbien betrifft. RSF führte den serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić 2025 auf der Liste der „Feinde der Pressefreiheit“.

Obwohl die Europäische Kommission in ihrem „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit” im Juli feststellte, dass sich „die Sicherheit von Journalist*innen in Serbien weiter verschlechtert“ habe, schlug sie im selben Monat vor, in den Beitrittsverhandlungen mit Serbien voranzuschreiten, da aus ihrer Sicht das nötige Gesamtgleichgewicht erreicht sei. Acht Mitgliedstaaten widersprachen unter Verweis auf die Lage der Rechtsstaatlichkeit und blockierten damit faktisch die Öffnung der neuen Verhandlungskapitel.