Die israelische Regierung greift mit der Einreiseverweigerung für die taz-Korrespondentin Serena Bilanceri die Pressefreiheit an. Wenn Journalist*innen wegen kritischer Berichterstattung oder Kommentaren an ihrer Arbeit gehindert werden, ist das mit demokratischen Grundsätzen und der Verpflichtung zum Schutz der Pressefreiheit unvereinbar.
Kritik an der israelischen Regierung, an der Besatzung des Westjordanlands oder an der humanitären Lage in Gaza ist kein Beleg für fehlende journalistische Unabhängigkeit. Sie darf nicht zum Vorwand werden, um Korrespondent*innen an ihrer Arbeit zu hindern. Wer journalistische Arbeit an politische Loyalität knüpft, gefährdet die freie und unabhängige Berichterstattung.
Die israelischen Behörden berufen sich auf eine im Februar 2025 verschärfte Gesetzeslage. Diese ermöglicht es, Menschen unter bestimmten Voraussetzungen wegen ihrer öffentlichen Äußerungen die Einreise zu verweigern; unter anderem, wenn sie zu einem Boykott Israels aufrufen. Letzteres wird Bilanceri offenbar vorgeworfen. Im Juni war bereits der französischen Journalistin Alice Froussard die Einreise verweigert worden. RSF hat weitere, ähnlich gelagerte Fälle dokumentiert, in denen die israelischen Behörden sich dezidiert auf nicht genehme Berichterstattung bezogen.
Im vergangenen Jahr hatten die israelischen Behörden den Laptop der taz-Journalistin Bilanceri konfisziert. Eine RSF-Untersuchung kam damals zu dem Schluss, es sei „sehr wahrscheinlich“, dass von Unbefugten auf die Daten auf dem Laptop zugegriffen wurde.
Wir fordern die israelische Regierung auf, die Einreiseverweigerung gegen Serena Bilanceri aufzuheben und ihr die uneingeschränkte Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen. Die Bundesregierung muss sich gegenüber der israelischen Regierung klar für die Pressefreiheit und den Schutz deutscher Korrespondent*innen einsetzen.
