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BND-Überwachung: RSF bedauert Zurückweisung seiner Beschwerde durch den EGMR

BND-Überwachung: RSF bedauert Zurückweisung seiner Beschwerde durch den EGMR
© EGMR
Leider hat das Gericht die Beschwerde von RSF als unzulässig abgewiesen. So hätte sich die Verfassungsbeschwerde damals nur gegen den fehlenden Rechtsschutz gerichtet und nicht gegen die Massenüberwachung selbst.

Reporter ohne Grenzen (RSF) bedauert die heute veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Beschwerden der Organisation und des Rechtsanwalts Niko Härting gegen Deutschland für unzulässig zu erklären. In der Sache selbst wurde jedoch nicht entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Rechtsschutz gegen die strategische Überwachung grenzüberschreitender Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND).

„Diese Entscheidung ist enttäuschend. Über die Massenüberwachung durch den BND hat das Gericht nicht entschieden. Es verweist Betroffene stattdessen auf eine Beschwerde bei der G10-Kommission. Genau diese Kontrolle genügt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2024 nicht den Anforderungen des Grundgesetzes. Quellenschutz und Sicherheit sind kein Widerspruch: Ohne geschützte Quellen gibt es keine verlässlichen Informationen, und die braucht eine Demokratie gerade in Zeiten hybrider Bedrohungen. Der Bundestag muss die Kontrolle mit der Reform am 13. November endlich wirksam ausgestalten. Wir setzen uns weiter dafür ein, auch mit unseren anderen Verfahren in Straßburg”, erklärt Christian Mihr für Reporter ohne Grenzen.

Der EGMR hält eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle geheimer Massenüberwachung nicht in jedem Fall für zwingend erforderlich. Er verweist auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei der (nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts unzureichend ausgestatteten) G-10-Kommission. Soweit sich die Beschwerden gegen die Überwachung selbst richteten, sah der Gerichtshof den innerstaatlichen Rechtsweg als nicht ausgeschöpft an.

Eine umfassende Prüfung der Vereinbarkeit der BND-Massenüberwachung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention hat der EGMR damit nicht vorgenommen. RSF wird sich weiter für den Schutz journalistischer Kommunikation und wirksamen Rechtsschutz gegen unrechtmäßige Überwachung einsetzen. Die Entscheidung betrifft die Beschwerden Nr. 81993/17 und 81996/17.

Trotz dieser Entscheidung geht der juristische Kampf von RSF für das Recht auf verlässliche Information weiter: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Bundesregierung im Juni 2026 gleich zwei Beschwerden von Reporter ohne Grenzen (RSF) zugestellt. Sie richten sich gegen die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Staatstrojanern sowie für die strategische Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Wie das in Straßburg ansässige Gericht mitteilte, hat es der Bundesregierung bereits seine Fragenkataloge zukommen lassen. Darüber hinaus sieht das Gericht die Beschwerden potenziell als Musterverfahren.