No SLAPP Bündnis Deutschland

No SLAPP Handbuch 2: Presserecht

No SLAPP Handbuch 2: Presserecht
© Blueprint for Free Speech e.V.

Ab sofort veröffentlicht die No SLAPP Anlaufstelle ihr Handbuch Kapitel für Kapitel: Es bündelt das Wissen aus zwei Jahren Beratungspraxis sowie die Expertise des rechtlichen Beirats und weiterer Kooperationspartner*innen und wird als erstes umfassendes deutschsprachiges Nachschlagewerk zu strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (kurz SLAPPs, „Strategic Lawsuits Against Public Participation") dienen. Ende 2026 erscheint das vollständige Handbuch der No SLAPP Anlaufstelle; bis dahin werden die aufeinander aufbauenden, jeweils zugleich eigenständigen Kapitel nach und nach auf der Website veröffentlicht und auf Instagram begleitet. Die Reihe ist für Betroffene, Journalist*innen und Rechercheteams sowie zivilgesellschaftliche Organisationen gedacht, die sich zu rechtlicher Einschüchterung informieren, darüber berichten oder zur Wehr setzen wollen. 

Die No SLAPP Anlaufstelle dokumentiert Fälle rechtlicher Einschüchterung und steht für Anfragen zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit der No SLAPP Anlaufstelle auf – niemand sollte sich einschüchtern lassen müssen.

Das No SLAPP Bündnis Deutschland ist ein Zusammenschluss von rund 15 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für den Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs) einsetzen.

Vorspann

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Wenn jemand, den Sie kritisieren, Sie mit juristischen Mittel bekämpfen will, Ihnen damit Zeit stehlen und Sie mit drohenden Prozessgebühren finanziell ruinieren möchte, wird er das tun – ganz gleich, ob er eine Chance hat, am Ende vor Gericht zu gewinnen. Sie können aber das Risiko mindern, eine SLAPP-Klage zu verlieren und die Gebühren zu bezahlen. Wer den Prozess verliert, zahlt. Wer gewinnt, bekommt alle schon bezahlten Gebühren vom Gegner zurück.

Das Risiko können Sie mindern, wenn Sie alle Regel des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu sollen ihnen die folgenden Seiten helfen. Dort ist kurz und übersichtlich dargestellt, was und wie Sie berichten dürfen. Beachten Sie insbesondere sie Abschnitte zur Meinungsäußerung und dazu wie berichtet werden darf.

Doch bei aller Vorsicht: Das Äußerungsecht wird immer komplexer, verworrener und nebulöser. Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich. Noch mehr als früher gilt leider der Satz: Vor Gericht und auf hoher See …